Wenn du was vererbt bekommst, heißt das noch lange nicht, dass alles bei dir landet. Der Staat hält nämlich auch gern die Hand auf – Stichwort Erbschaftssteuer. Wie viel du am Ende wirklich behalten darfst, hängt davon ab, wer dir was hinterlässt. Kinder, Ehepartner oder Eltern? Jeder hat andere Freibeträge. In der Tabelle siehst du, was steuerfrei bleibt – und ab wann du zahlen musst.
Übersicht: Freibeträge bei der Erbschaftssteuer je nach Verwandschaftsgrad
Bei der Erbschaftssteuer zählt nicht, wie viel du bekommst, sondern wer du für den oder die Verstorbene warst.
Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag – das ist die Grundregel. Und diese Freibeträge kannst du alle 10 Jahre neu nutzen, also auch schon zu Lebzeiten mit Schenkungen clever arbeiten.
Hier ein Überblick, wie hoch der Freibetrag aktuell (nach § 16 ErbStG) ist:
Heißt konkret: Wenn du z. B. als Kind deiner Eltern 400.000 Euro erbst, ist das komplett steuerfrei. Bekommst du aber als Enkel die gleiche Summe, wird alles über 200.000 Euro versteuert. Bei Freund:innen oder entfernter Verwandtschaft wird’s dann richtig unentspannt, da liegt der Freibetrag bei nur 20.000 Euro – und alles drüber ist steuerpflichtig, teils mit 30 bis 50 % Steuer.
Deshalb: Wer mit größerem Erbe rechnet oder selbst mal was weitergeben will, sollte sich mit diesen Zahlen rechtzeitig beschäftigen. Sonst freut sich am Ende das Finanzamt.
Wie viel Steuern du zahlst: Die Erbschaftssteuer-Tabelle im Klartext
Sobald der Freibetrag überschritten ist, kommt der steuerpflichtige Teil ins Spiel – und der wird je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes unterschiedlich besteuert. Das System ist gestaffelt: Je mehr du bekommst und je weiter du mit der verstorbenen Person entfernt bist, desto höher die Steuer.
Es gibt drei Steuerklassen:
- Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern (nur beim Erben, nicht bei Schenkungen)
- Klasse II: z. B. Geschwister, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner
- Klasse III: alle anderen, also Freunde, Paten, Bekannte – hier langt der Staat richtig zu
Und hier die Übersicht, wie hoch der Steuersatz nach Steuerklasse und Erbschaftssumme ausfällt:
Stell dir vor, du bist Enkelkind und erbst 300.000 € von deiner Oma. Klingt erstmal super – aber wie viel bleibt davon am Ende wirklich übrig?
- Dein Freibetrag als Enkel: 200.000 €
- Steuerpflichtiger Betrag: 100.000 €
- Steuerklasse I → für die ersten 300.000 € gelten 11 %
👉 Rechnung: 100.000 € × 11 % = 11.000 € Erbschaftssteuer
Fazit: Von den 300.000 € bleiben dir am Ende 289.000 € netto. Nicht schlecht, aber 11.000 € sind halt auch mal eben weg – nur weil du nicht Kind, sondern „nur“ Enkel bist. Wenn’s ein Elternteil gewesen wär, hättest du dank höherem Freibetrag vielleicht gar nix zahlen müssen.
Und jetzt stell dir das Ganze mal vor bei 600.000 €, mit Steuerklasse III – da wird’s dann richtig teuer.
Sonderfreibeträge bei der Erbschaft
Neben dem klassischen Freibetrag gibt’s ein paar versteckte Helfer, die oft übersehen werden. Besonders spannend:
Versorgungsfreibeträge:
- Ehepartner: zusätzlich 256.000 €
- Kinder bis 27 Jahre: gestaffelt von 52.000 € (Kleinkinder) bis 10.300 € (junge Erwachsene)
Sachliche Freibeträge:
- Hausrat (Möbel, Kleidung, Alltagsgegenstände): bis 41.000 €
- Kunst, Antiquitäten, Sammlerstücke: bis 12.000 €
- Beerdigungskosten: pauschal 15.000 € ab 2025
Auch diese Freibeträge senken deine Steuerlast – aber Achtung: Bei manchen wird gegengerechnet (z. B. bei Witwenrente oder Waisenrente).
Wenn Immobilien vererbt werden: Warum’s plötzlich teuer werden kann
Sobald Immobilien im Spiel sind, wird’s bei der Erbschaft richtig spannend – aber leider auch schnell richtig teuer.
Seit 2023 hat sich bei der Bewertung von Häusern und Wohnungen nämlich einiges geändert. Das Finanzamt schaut jetzt deutlich genauer hin, was eine geerbte Immobilie wirklich wert ist – und setzt dabei verstärkt auf aktuelle Marktpreise statt veralteter Schätzwerte.
Was bedeutet das konkret?
- Das sogenannte Sachwert- oder Ertragswertverfahren wurde angepasst – vor allem bei vermieteten Immobilien.
- Marktübliche Werte fließen stärker ein, was in vielen Regionen – besonders Großstädten – zu massiv höheren Immobilienbewertungen führt.
- Heißt im Klartext: Wer z. B. früher ein Häuschen auf dem Land mit 250.000 € angesetzt bekam, liegt jetzt womöglich bei 400.000 €. Und genau dieser höhere Wert fließt in die Steuerberechnung ein.
Aber: Wenn du ein Familienheim erbst und selbst darin wohnst, hast du unter bestimmten Bedingungen Glück. Dann kann das Ganze steuerfrei sein – aber nur, wenn du mindestens 10 Jahre ab Erbfall selbst drin wohnst. Ziehst du vorher aus (außer aus gesundheitlichen Gründen), musst du die Steuer nachzahlen.
Beispiel: Anna erbt das Haus ihrer Mutter. Es ist schuldenfrei und liegt in einer beliebten Lage. Das Finanzamt setzt den Immobilienwert auf 600.000 €. Da Anna die Immobilie selbst bezieht und dort über Jahre leben möchte, kann sie den kompletten Wert steuerfrei übernehmen – weil es sich um ein Familienheim handelt.
Anders sieht’s so aus:
Tom erbt von seinem Onkel eine Eigentumswohnung, die mit 450.000 € bewertet wird. Tom wohnt aber ganz woanders und verkauft die Wohnung direkt weiter. Sein Freibetrag liegt bei nur 20.000 € (Steuerklasse III), der Rest – also 430.000 € – wird mit 30 % besteuert. Das sind 129.000 € Steuer. Autsch.
Und damit du ein besseres Gefühl bekommst, wie das in der Praxis läuft – hier zwei Klassiker aus dem Leben:
Fazit: Bei der Erbschaftssteuer entscheiden Freibeträge, wie teuer’s wird
Ob du nach dem Erbe Steuern zahlst oder nicht, hängt fast immer am Freibetrag.
Und der ist komplett davon abhängig, wie nah du mit dem Erblasser verwandt warst. Wer zur Kernfamilie gehört, hat gute Karten – wer weiter weg oder gar nicht verwandt ist, schaut schnell in die Röhre. Besonders bei Immobilien und größeren Summen kann’s dann richtig teuer werden.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Freibeträge gelten je nach Verwandtschaft – und zwar alle 10 Jahre neu.
- Ehepartner & Kinder sind steuerlich am besten gestellt.
- Immobilien können steuerfrei bleiben, wenn man selbst drin wohnt – aber nur mit Bedingungen.
- Zusätzliche Freibeträge (Versorgung, Hausrat, Beerdigung) senken die Steuer weiter – werden aber oft vergessen.
- Ohne Planung kann das Finanzamt sich schnell mal 5-stellig bedienen – rechtzeitig schenken kann das verhindern.
Unterm Strich: Wer früh weiß, was auf ihn zukommt, kann viel Geld sparen. Wer’s laufen lässt, zahlt drauf. So einfach ist das.