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Erwerbsminderungsrente: Erhöhung, Antrag & Voraussetzungen (2025)

Die Erwerbsminderungsrente springt ein, wenn du dauerhaft nicht mehr voll arbeiten kannst – je nach Situation bekommst du sie befristet oder unbefristet. Spätestens mit der Regelaltersgrenze wird sie automatisch zur Altersrente. Entscheidend ist: alles sauber belegen, Fristen einhalten und bei Ablehnung ruhig in den Widerspruch gehen.

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Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann, steht plötzlich vor vielen Fragen – und oft auch vor finanziellen Sorgen.

Genau dafür gibt’s die Erwerbsminderungsrente. 2025 bringt neue Regeln, eine Erhöhung für viele Bestandsrentner:innen und bessere Antragsmöglichkeiten. In diesem Beitrag erfährst du, was sich ändert, wer Anspruch hat, wie hoch die Rente ausfallen kann – und worauf du beim Antrag wirklich achten musst.

Grundlagen: Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente – kurz EM-Rente – ist eine gesetzliche Leistung der Deutschen Rentenversicherung.

Sie greift dann, wenn du aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, voll zu arbeiten. Genauer gesagt: Wenn du unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kannst. Entscheidend ist dabei nicht dein erlernter Beruf, sondern was dir grundsätzlich noch zumutbar wäre.

Die rechtliche Grundlage ist § 43 SGB VI – hier wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden:

  • Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst.
  • Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, du kannst noch zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag arbeiten.
  • Wer mehr als 6 Stunden schafft, hat keinen Anspruch auf EM-Rente – unabhängig davon, ob dein Job körperlich belastend oder fachlich komplex ist.

Neben der gesundheitlichen Einschränkung musst du auch bestimmte Versicherungszeiten erfüllen. Die Grundregel: Du brauchst mindestens 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung – das können Pflichtbeiträge, Ersatzzeiten oder z. B. Kindererziehungszeiten sein. Und: 3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Eine Ausnahme gilt, wenn du z. B. sehr jung erkrankst – dann kann die sogenannte 20-Jahres-Regel greifen.

Die Rentenhöhe selbst wird ganz klassisch berechnet: Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor. 2025 liegt der Rentenwert bei 40,79 €. Wenn du z. B. 30 Entgeltpunkte hast, ergibt das bei voller Erwerbsminderung 1.223,70 € brutto im Monat. Bei teilweiser Erwerbsminderung bekommst du die Hälfte: rund 611,85 €. Hinzu kommt die sogenannte Zurechnungszeit – du bekommst fiktiv Beitragsjahre bis zur Regelaltersgrenze angerechnet, damit deine Rente nicht zu niedrig ausfällt.

Wichtig: Es gibt Freibeträge beim Hinzuverdienst. Bei voller EM-Rente darfst du 2025 bis zu 19.661 € pro Jahr dazuverdienen. Bei der teilweisen EM-Rente liegt die Grenze bei 39.322 €. Überschreitest du diese Grenze, wird der übersteigende Betrag zu 40 % von deiner Rente abgezogen.

Insgesamt ist die Erwerbsminderungsrente ein wichtiges Sicherheitsnetz – aber auch ein Antrag mit vielen Hürden. Die Begutachtung ist streng, die Anerkennungsquote liegt gerade einmal bei rund 35 %. Für Betroffene lohnt sich deshalb eine gute Vorbereitung – und oft auch juristische Beratung, gerade bei Ablehnung oder Widerspruch.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Nicht jede Krankheit reicht aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Es braucht mehr – vor allem klare medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Und genau da trennt sich oft die Theorie von der Praxis. Denn obwohl die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Absicherung ist, scheitern viele Anträge an den formalen Hürden.

Damit du weißt, worauf es ankommt, schauen wir uns die Voraussetzungen Schritt für Schritt an.

1. Was zählt als Erwerbsminderung?

Der zentrale Punkt ist die Frage: Wie viele Stunden kannst du noch arbeiten – unter den „üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“? Dabei geht es nicht um deinen erlernten Beruf, sondern um jede denkbare Tätigkeit.

  • Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Teilweise Erwerbsminderung bedeutet: Du schaffst noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich.
  • Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann – auch mit Einschränkungen – hat keinen Anspruch auf die EM-Rente.

Und: Deine Einschränkung muss dauerhaft sein, also voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

2. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben dem gesundheitlichen Aspekt musst du bestimmte Zeiten in der Rentenversicherung nachweisen. Die wichtigsten Regeln:

  • Du musst mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (die sogenannte Wartezeit).
  • Zusätzlich brauchst du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
  • In bestimmten Fällen (z. B. bei Pflegezeiten, Kindererziehung oder Krankheit) kann dieser Zeitraum auch verlängert werden.
  • Ausnahme: Wenn du die Wartezeit noch nicht erfüllt hast, aber schon 20 Jahre lang Beiträge gezahlt hast, greift eine Sonderregel – allerdings nur bei voller Erwerbsminderung.

3. Medizinische Nachweise und Begutachtung

Ob du wirklich erwerbsgemindert bist, prüft die Deutsche Rentenversicherung mithilfe von Gutachten. Meist wirst du dafür zum Medizinischen Dienst oder zu einem unabhängigen Gutachter geschickt. Entscheidend ist, ob du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (nicht deinem alten Beruf!) dauerhaft eingeschränkt bist.

Ausschluss: Wer nur vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen eines Knochenbruchs oder einer OP mit absehbarer Genesung – bekommt keine EM-Rente.

4. Sonderregelungen, die du kennen solltest

  • Geburtsjahr vor dem 2. Januar 1961: Dann gelten noch alte Regeln für die Berufsunfähigkeitsrente. Es reicht, wenn du deinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kannst.
  • Selbstständige haben grundsätzlich dieselben Rechte – wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind.

5. Darum scheitern viele an der Erwerbsminderungsrente

Trotz klarer Regeln liegt die Ablehnungsquote bei rund 65 %. Oft scheitert es an fehlenden Nachweisen oder daran, dass die Rentenversicherung auf eine Reha verweist, statt direkt eine Rente zu gewähren. Auch wer „nur“ teilweise erwerbsgemindert ist, bekommt die volle Rente nur dann, wenn er auf dem Arbeitsmarkt keine passende Teilzeitstelle findet – das nennt sich Arbeitsmarktrente.

Fazit: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hast du nur, wenn medizinische Dauerbelastung und Versicherungszeiten zusammenkommen. Wer’s genau wissen will oder bereits mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, sollte sich frühzeitig beraten lassen – am besten bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Höhe: Wie viel bekommst du bei Erwerbsminderung?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Faktoren ab – und leider ist es in der Praxis oft weniger, als viele erwarten.

Entscheidend sind nicht nur deine bisherigen Beiträge, sondern auch der Zeitpunkt der Erwerbsminderung und ob du vollständig oder nur teilweise eingeschränkt bist. Schauen wir uns an, wie die Berechnung funktioniert und womit du realistisch rechnen kannst.

Erhöhung der Erwerbsminderungsrente: Änderungen ab dem 1. Juli 2025

2025 bringt einige relevante Änderungen für alle, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen – und auch für jene, die bald einen Antrag stellen wollen. Im Mittelpunkt steht dabei der neue Rentenwert, der bundesweit einheitlich auf 40,79 € festgelegt wurde. Das klingt erstmal nach wenig, aber im Gesamtsystem bedeutet das: Die Erwerbsminderungsrenten steigen – teils spürbar.

Was konkret dahintersteckt und wie sich das auf deinen Anspruch auswirkt, schauen wir uns im Detail an.

Was genau wurde im Rahmen der neuen Rentenreform erhöht?

Zentraler Faktor bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente ist der sogenannte Rentenwert. Er gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist. 2024 lag dieser Wert bei 37,60 € im Westen und 37,60 € im Osten – 2025 gilt nun erstmals ein bundesweit einheitlicher Wert von 40,79 €.

Das bedeutet: Wer z. B. 30 Entgeltpunkte gesammelt hat, bekommt bei voller Erwerbsminderung jetzt:

30 × 40,79 € = 1.223,70 € brutto monatlich (bei einem Zugangsfaktor von 1,0)

Zum Vergleich: Mit dem alten Wert von 37,60 € wären es nur 1.128,00 € gewesen. Das macht knapp 100 € mehr im Monat – und das ist spürbar, vor allem bei niedrigen Renten.

Neben der Anhebung des Rentenwerts bringt das Rentenpaket 2025 weitere Verbesserungen:

  • Zurechnungszeiten bleiben großzügig geregelt: Wer früh aus dem Job ausscheidet, bekommt weiterhin fiktive Beitragsjahre angerechnet – bis zur Regelaltersgrenze. Das hilft vor allem jüngeren Antragstellern.
  • Neue Beitragsanrechnungen: Zeiten der Schulausbildung (bis zu 7 Jahre nach dem 17. Lebensjahr) und Pflegezeiten werden nun stärker bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Dadurch können auch Menschen mit lückenhafter Erwerbsbiografie höhere Ansprüche aufbauen.

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente 2025 ist keine Reform im großen Stil, aber sie schafft spürbare Verbesserungen für viele Betroffene. Gerade bei ohnehin knappen Budgets ist jeder Euro mehr ein echter Gewinn.

Besonders positiv: Die neuen Regeln gelten auch rückwirkend für Renten, die schon laufen – und durch die Anrechnung von Schul- und Pflegezeiten verbessern sich die Chancen für viele Menschen, die sonst durchs Raster fallen würden.

So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet

Die Rente basiert auf einer einfachen Formel:

Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor

Das bedeutet konkret:

  • Entgeltpunkte: Die bekommst du für jedes Jahr, in dem du Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hast. Wer genau Durchschnitt verdient hat, bekommt für dieses Jahr 1 Punkt.
  • Aktueller Rentenwert: Der liegt 2025 bei 40,79 €.
  • Zugangsfaktor: Normalerweise 1,0 – aber bei vorzeitiger Erwerbsminderung bleibt er auch bei 1,0, weil eine sogenannte „Zurechnungszeit“ angerechnet wird. Das heißt: Die Rentenversicherung rechnet dir fiktiv Beiträge an, als würdest du bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Beispiel: Volle Erwerbsminderungsrente

Angenommen, du hast im Lauf deines Berufslebens 30 Entgeltpunkte gesammelt. Dann bekommst du:

30 × 40,79 € × 1,0 = 1.223,70 € brutto im Monat

Das ist eine realistische Obergrenze für jemanden, der lange und gut verdient hat.

Die durchschnittliche volle EM-Rente liegt laut Rentenversicherung 2025 bei ca. 1.150 € brutto.

Beispiel: Teilweise Erwerbsminderungsrente

Hier bekommst du nur die Hälfte:

1.223,70 € × 0,5 = 611,85 € brutto im Monat

Im Durchschnitt landen Betroffene bei ca. 575 € brutto.

Und: Teilweise Erwerbsminderung heißt auch, dass du noch ein paar Stunden arbeiten darfst – das rechnet die Rentenversicherung mit ein.

Maximaler Hinzuverdientst bei Erwebsminderung: Was darfst du dazuverdienen?

Das kommt auf deinen Erwerbsminderungsgrad an:

  • Volle EM-Rente: Bis zu 19.661 € im Jahr (2025) – alles darüber wird gekürzt.
  • Teilweise EM-Rente: Bis zu 39.322 € jährlich.

Wer mehr verdient, dem werden 40 % des überschreitenden Betrags von der Rente abgezogen.

Beispiel: Du bekommst die volle EM-Rente, verdienst aber 25.000 € im Jahr:

25.000 € – 19.661 € = 5.339 € → 40 % davon = 2.135,60 € Kürzung

Das kann richtig ins Geld gehen – gerade bei Minijobs oder Teilzeit solltest du deshalb sauber rechnen.

Welche Abzüge gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, muss mit mehreren Abzügen rechnen – sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch persönliche Lebensumstände.

Am stärksten wirken sich Hinzuverdienste aus: Wer trotz Rente weiterarbeitet, darf 2025 bei voller Erwerbsminderung bis zu 19.661 Euro im Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser EM-Rente sind es 39.322 Euro. Wird dieser Freibetrag überschritten, zieht die Rentenversicherung 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente ab. Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro ergibt sich ein monatlicher Abzug von rund 178 Euro.

Außerdem werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Bruttorente abgezogen. Das sind im Schnitt rund 9,8 % für die Krankenkasse und bis zu 4,2 % für Kinderlose bei der Pflegeversicherung. Wer also z. B. eine EM-Rente von 1.500 Euro brutto erhält, landet netto bei rund 1.299 Euro. Zusätzlich können andere Renten – z. B. aus betrieblicher oder privater Vorsorge – angerechnet werden, was sich ebenfalls auf die Auszahlung auswirken kann.

Ein weiterer Punkt: Wer die Erwerbsminderungsrente vorzeitig beantragt, muss mit Abschlägen rechnen. Pro Monat vor dem regulären Rentenalter fallen 0,3 % ab, maximal bis zu 10,8 % bei einem Rentenbeginn drei Jahre früher. Unterm Strich zeigt sich: Auch wenn die EM-Rente eine wichtige Absicherung ist, bleibt am Ende oft weniger übrig als viele erwarten – gerade bei parallelem Einkommen oder frühem Rentenstart.

Abzug Details
Krankenversicherung (GKV) 7,3% Grundbeitrag + 2,5% Zusatzbeitrag = 9,8% gesamt
Pflegeversicherung mit Kind 3,6%
Pflegeversicherung ohne Kind 4,2%
Hinzuverdienstgrenze (voll) 19.661 € jährlich – darüber 40% Abzug vom übersteigenden Betrag
Hinzuverdienstgrenze (teilweise) 39.322 € jährlich – gleicher Kürzungsmechanismus
Vorzeitiger Rentenbeginn 0,3% Abschlag pro Monat (max. 10,8% bei 3 Jahren früherem Start)
Weitere Renten (z.B. Betriebsrente) Werden voll angerechnet
Grundsicherung / Bürgergeld Wird nicht angerechnet, solange EM-Rente unter Existenzminimum liegt

Wann ist die Wartezeit für eine EM-Rente erfüllt?

Laut § 50 Abs. 1 SGB VI ist die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente erfüllt, wenn du mindestens fünf Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung versichert warst. Innerhalb dieser fünf Jahre musst du außerdem drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben – also Beiträge aus einer regulären Beschäftigung oder einem versicherungspflichtigen Minijob.

Was zählt zur Wartezeit?

Nicht nur sozialversicherungspflichtige Jobs bringen dich in Richtung Rente. Auch folgende Zeiten helfen beim Auffüllen der fünf Jahre:

  • Zeiten der Kindererziehung (bis zu 3 Jahre pro Kind)
  • Pflegezeiten für Angehörige in häuslicher Umgebung
  • Zeiten mit Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld
  • Arbeitslosengeld II (nur zwischen 2005–2010)
  • Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung
  • Beiträge aus Rentensplitting oder Versorgungsausgleich
  • Minijobs mit freiwilliger Rentenversicherung

Sonderfälle, die dir Zeit ersparen können:

  • Frühstarterregelung: Bist du Berufsanfänger und wirst innerhalb von sechs Jahren nach deiner Ausbildung oder deinem Studium erwerbsgemindert, genügt es, wenn du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 53 Abs. 2 SGB VI). Das ist ein Schutzmechanismus für junge Leute, die sonst durchs Raster fallen würden.
  • Unfall oder Berufskrankheit: Wenn du durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit nicht mehr arbeiten kannst, kann bereits ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung ausreichen. Bei Freizeitunfällen bist du abgesichert, wenn du mindestens ein Jahr vorher eingezahlt hast.

Beispiel zur Orientierung: Du warst drei Jahre fest angestellt, hast danach ein Jahr Elternzeit genommen (mit Kindererziehungszeit) und warst anschließend ein Jahr lang arbeitslos mit Bezug von ALG I – das ergibt zusammen fünf Jahre Wartezeit. Zusätzlich zählen deine drei Jahre Job als Pflichtbeiträge – du erfüllst also beide Voraussetzungen.

Für jede dieser Sonderregelungen brauchst du Nachweise – ob vom Arbeitgeber, der Krankenkasse oder durch Versicherungsverläufe bei der Rentenkasse. Je besser du deine Unterlagen gesammelt hast, desto reibungsloser läuft der Antrag.

Wie beantragst du die Erwerbsminderungsrente?

Wer über längere Zeit gesundheitlich so eingeschränkt ist, dass der normale Arbeitstag zur Unmöglichkeit wird, steht schnell vor einem Bürokratie-Berg.

Die Erwerbsminderungsrente kann genau in dieser Situation helfen – aber der Weg dorthin ist alles andere als leicht. Denn: Der Antrag besteht nicht nur aus einem Formular, sondern ist ein kompletter Verwaltungsprozess mit klaren Regeln, Fristen, ärztlichen Nachweisen und viel Papierkram. Deshalb gilt: Wer vorbereitet ist, spart Zeit und Nerven.

Und erhöht die Chance auf Erfolg – denn rund 40 % aller Anträge werden erstmal abgelehnt.

1. Die richtigen Formulare besorgen

Für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente brauchst du drei zentrale Dokumente:

  • R0100: Der Hauptantrag (Versichertenrente allgemein)
  • R0210: Fragebogen zur Feststellung der Erwerbsminderung
  • R0990: Checkliste aller beizulegenden Unterlagen

Diese Formulare bekommst du online auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder direkt in einer Beratungsstelle. Inzwischen gibt es auch die Möglichkeit, alles digital einzureichen – sofern du ein ELSTER-Zertifikat oder ein Nutzerkonto hast.

2. Unterlagen vorbereiten

Die Rentenversicherung erwartet eine vollständige Dokumentation. Und das bedeutet: keine Lücken bei der Krankengeschichte, beim beruflichen Werdegang oder bei deinen Versicherungszeiten.

Diese Unterlagen brauchst du typischerweise:

  • Persönliche Nachweise: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls vorhanden), eventuell ein Schwerbehindertenausweis
  • Gesundheitliche Dokumente: Arztberichte mit Diagnosen, Krankenhausentlassungen, Atteste, AU-Bescheinigungen – je detaillierter, desto besser
  • Beruflicher Werdegang: Arbeitsverträge, Ausbildungszeugnisse, Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Reha
  • Einkommensbelege: Letzte Gehaltsabrechnungen, Infos zu bereits gezahlten Sozialleistungen, Steuer-ID

Wichtig: Bei jeder Diagnose sollten die entsprechenden ICD-10-Codes angegeben sein – das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

3. Antrag einreichen

Wenn die Unterlagen komplett sind, kannst du den Antrag einreichen – auf drei verschiedenen Wegen:

  • Online: Über das Versichertenportal der Deutschen Rentenversicherung
  • Persönlich: In einer Beratungsstelle, wo man dir auch beim Ausfüllen hilft
  • Per Post: Direkt an die zuständige Regionalstelle

Frist beachten: Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn eingereicht werden. Rückwirkend wird die Rente nur für maximal ein Jahr ausgezahlt.

Was passiert nach dem Antrag?

In fast allen Fällen wirst du nach der Antragstellung zu einem medizinischen Gutachten eingeladen – entweder beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einem unabhängigen Gutachter der Rentenversicherung.

Das passiert in der Regel 6 bis 8 Wochen nach Eingang des Antrags. Die Untersuchung selbst dauert meist 2 bis 4 Stunden und umfasst sowohl körperliche als auch psychologische Tests – je nach Krankheitsbild.

Tipp: Reiche alle ärztlichen Unterlagen schon vor der Begutachtung ein. Damit vermeidest du unnötige Doppelprüfungen und hilfst den Gutachtern, ein vollständiges Bild deiner Situation zu bekommen.

Welche Krankheiten sind am häufigsten Ursache für EM-Renten?

Wenn von Erwerbsminderungsrente die Rede ist, denken viele zuerst an körperliche Gebrechen – dabei ist die Statistik inzwischen eindeutig: Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund, warum Menschen in Deutschland aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Und das nicht erst seit gestern.

Krankheitsgruppe Anteil an EM-Renten (2023) Typische Diagnosen
Psychische Erkrankungen ca. 40–50% Depression, Angststörung, Burnout, PTBS
Orthopädische Erkrankungen ca. 10–15% Bandscheibenvorfall, Arthrose, chronische Schmerzen
Krebserkrankungen ca. 8–10% Tumorerkrankungen, metastasierender Krebs
Neurologische Erkrankungen ca. 5–7% MS, Parkinson, Epilepsie, Schlaganfallfolgen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen ca. 3–5% Herzschwäche, KHK, Zustand nach Herzinfarkt
Sonstige chronische Leiden ca. 20–25% Fibromyalgie, schwere Diabetes, Sucht, Autoimmun

Wer betroffen ist, sollte frühzeitig medizinische Unterlagen sammeln und sich im Zweifel Unterstützung holen – ob bei der Rentenversicherung selbst oder bei einer Beratungsstelle. Je besser du vorbereitet bist, desto höher sind die Chancen, dass dein Antrag durchgeht.

Dauer: Wie lange bekommst du eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist in den meisten Fällen erstmal befristet – und zwar standardmäßig auf drei Jahre. Danach prüft die Rentenversicherung, ob sich gesundheitlich etwas verändert hat. Wenn nicht, kann sie verlängert werden – und das bis zu zweimal, also insgesamt für maximal neun Jahre. Danach wird die Rente in der Regel unbefristet gezahlt, vorausgesetzt, es ist klar, dass sich der Gesundheitszustand auf Dauer nicht mehr bessern wird.

Es gibt aber auch Fälle, in denen direkt unbefristet gezahlt wird – zum Beispiel bei sehr schweren chronischen oder unheilbaren Erkrankungen, bei denen sich absehbar nichts mehr ändern wird. Unabhängig davon endet jede Erwerbsminderungsrente spätestens mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze – aktuell also je nach Geburtsjahr zwischen 66 und 67 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt wird die EM-Rente automatisch in eine normale Altersrente umgewandelt, meist in derselben Höhe – inklusive aller Abschläge, die vorher schon drin waren.

Wichtig: Die Rentenversicherung darf jederzeit überprüfen, ob du noch voll oder teilweise erwerbsgemindert bist – vor allem bei befristeten Renten oder wenn du über den Hinzuverdienstgrenzen liegst. Wer also zum Beispiel bei voller EM-Rente mehr als 19.661 € im Jahr verdient, muss mit einer Neubeurteilung rechnen.

Form der Rente Maximale Dauer
Befristet 3 Jahre, verlängerbar auf max. 9 Jahre
Unbefristet Bis zur Regelaltersgrenze oder Tod
Umwandlung in Altersrente Mit 66–67 Jahren, je nach Geburtsjahr

Fazit: Du bekommst die Erwerbsminderungsrente so lange, wie du die Voraussetzungen erfüllst – befristet oder unbefristet. Spätestens mit der Regelaltersgrenze wird automatisch auf Altersrente umgestellt.

Fazit: Die Erwerbsminderungsrente gibt’s nicht geschenkt – aber sie lohnt sich

Die Erwerbsminderungsrente kann im Ernstfall ein finanzielles Auffangnetz sein – aber sie ist alles andere als leicht zu bekommen.

Die Anforderungen sind hoch, die Begutachtung oft streng, und viele Anträge scheitern an Formalitäten oder unvollständigen Unterlagen. Wenn du ernsthaft erkrankt bist und absehen kannst, dass du nicht mehr (voll) arbeiten kannst, solltest du dich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, Unterstützung holen und vor allem: gut dokumentieren. Es geht nicht nur um medizinische Fakten – sondern darum, dass du dem System ganz genau erklärst, warum du nicht mehr kannst.

Wer hier sauber arbeitet, spart sich später viel Stress. Und ganz wichtig: Nicht von einer Ablehnung entmutigen lassen – Widerspruch ist nicht die Ausnahme, sondern oft Teil des Prozesses

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Inhaltsverzeichnis

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FAQ

Wie viel Geld bekommt man, wenn man Erwerbsminderungsrente hat?
Was ändert sich 2025 bei der Erwerbsminderungsrente?
Was ist der Nachteil bei der Erwerbsminderungsrente?
Wann kommt der Zuschlag für die Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch ist der Nettobetrag bei einer Erwerbsminderungsrente von 1.400 € brutto?
Wie lange muss man krank sein, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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