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Erwerbsminderungsrente: Vor- und Nachteile im Überblick

Die Erwerbsminderungsrente kann ein echter Rettungsanker sein – vor allem bei gesundheitlichen Krisen, wenn Arbeiten einfach nicht mehr drin ist. Sie bietet solide Grundsicherung, automatische Zuschläge und gewisse Zuverdienst-Möglichkeiten, ist aber gleichzeitig von viel Bürokratie, teils miesen Beträgen und hohen Hürden beim Zugang geprägt. Wer sie braucht, bekommt oft zu wenig, zu spät – und muss sich durchs System kämpfen.

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Wenn arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht, ist die Erwerbsminderungsrente oft der letzte Rettungsanker.

Sie hilft dabei, wenigstens finanziell halbwegs über die Runden zu kommen – und genau deshalb ist sie für viele unverzichtbar. Die EM-Rente ist kein Selbstläufer. Der Weg dahin ist oft steinig, die Hürden sind hoch, und auch nach der Bewilligung gibt’s Einschränkungen, mit denen man erstmal klarkommen muss.

In diesem Beitrag schauen wir uns an, was die Erwerbsminderungsrente bringen kann – und wo sie ihre ganz klaren Schwächen hat.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente – kurz EM-Rente – ist keine klassische Altersrente, sondern eine finanzielle Absicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht (mehr) arbeiten können. Sie greift dann, wenn dein Körper oder deine Psyche nicht mehr mitmacht – und zwar nicht irgendwann, sondern genau dann, wenn du’s brauchst.

Grundlage dafür ist § 43 SGB VI. Wichtig: Es gibt zwei Varianten. Die volle EM-Rente bekommst du, wenn du weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst. Bei 3 bis 6 Stunden täglich gibt’s nur die teilweise EM-Rente – und das auch nur, wenn du die nötigen Versicherungszeiten vorweisen kannst. Heißt konkret:

  • Mindestens 5 Jahre Beiträge insgesamt (allgemeine Wartezeit)
  • Und davon mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren

Klingt fair, ist in der Praxis aber für viele ein Stolperstein – vor allem für Leute mit Lücken im Lebenslauf, Selbstständige oder chronisch Erkrankte.

Wie viel Rente kommt da raus?

Die Höhe hängt davon ab, wie viele Entgeltpunkte du gesammelt hast – also wie viel du in deinem Arbeitsleben verdient und eingezahlt hast. Die Formel ist einfach (aber trotzdem irgendwie kompliziert):

Rente = Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor

  • Rentenwert 2025: 40,79 €
  • Zugangsfaktor: meist 1,0 (wegen Zurechnungszeit bis zur Altersgrenze)

Beispiel:
30 Entgeltpunkte × 40,79 € = 1.223,70 € brutto (volle Rente)
Teilweise EM-Rente: 611,85 € brutto

Klingt erst mal solide – ist aber leider nicht die Realität für viele. Die durchschnittliche volle EM-Rente liegt 2025 nur bei etwa 1.150 €, bei der teilweisen nur rund 575 €. Viele landen damit sogar unterhalb des Grundsicherungsniveaus.

Wie viel darf man noch dazuverdienen?

Auch wichtig: Wer EM-Rente bezieht, darf bis zu einem gewissen Betrag hinzuverdienen, ohne gleich mit Kürzungen rechnen zu müssen:

Rentenart Jahresgrenze 2025 Kürzung bei Überschreitung
Volle EM-Rente 19.661 € 40% des übersteigenden Betrags
Teilweise EM-Rente 39.322 € Keine Kürzung innerhalb der Grenze

Rechenbeispiel: Du verdienst trotz voller EM-Rente 25.000 € im Jahr

  • 25.000 € – 19.661 € = 5.339 €
  • Überschuss→ 40 % davon = 2.135,60 € Kürzung im Jahr (ca. 178 €/Monat)

Nachteile der Erwerbsminderungsrente: Warum sie oft nicht reicht

Wer denkt, die Erwerbsminderungsrente sorgt automatisch für finanzielle Sicherheit, wird schnell auf den Boden der Tatsachen geholt.

Denn obwohl sie offiziell eine „Absicherung“ darstellen soll, kämpfen viele Betroffene mit einer Reihe von Nachteilen – und die ziehen sich durch alle Bereiche: Finanzen, Zugang, Bürokratie und Psyche.

Zu wenig zum Leben: Die Erwerbsminderungsrente reicht hinten und vorne nicht

Wer Erwerbsminderungsrente bekommt, landet oft direkt in der Armutsfalle.

Im Jahr 2025 liegt die durchschnittliche EM-Rente bei 1.125 € brutto im Monat – das ist weniger als die reguläre Grundsicherung (2025: 1.278 €). Und selbst mit dem neuen Zuschlag ab Juli 2025 von 4,5 % bis 7,5 % ändert sich daran kaum was: real bleibt davon oft nur 1,8 % als Kaufkraft übrig. Immer mehr Betroffene brauchen zusätzlich Bürgergeld oder andere Sozialleistungen, um über die Runden zu kommen.

Dazu kommt: Die Rentenberechnung basiert immer noch auf alten Formeln – die Zurechnungszeit z. B. endet oft bei 62 Jahren, obwohl das reguläre Renteneintrittsalter längst bei über 66 liegt. Das bedeutet: weniger Entgeltpunkte, weniger Geld, weniger Sicherheit.

Zahlen im Überblick:

  • Durchschnittliche EM-Rente 2025: 1.125 € brutto
  • Armutsgrenze 2025 (alleinstehend): 1.278 €
  • 45 % der EM-Rentner beziehen zusätzlich Grundsicherung
  • Reale Kaufkraft seit 2001 um 22 % gesunken

Hürden beim Zugang: Viele scheitern schon am Antrag

Mehr als die Hälfte aller Anträge auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt – Stand 2025 sind es 52 %. Die Hürden sind hoch, besonders für Selbstständige, Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien oder Erkrankungen, die sich nicht „glasklar“ belegen lassen.

Ein großes Problem: die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Wer z. B. in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat, fliegt sofort raus – egal, wie schwer krank er ist. Und gerade bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Leiden ist es enorm schwer, die Anforderungen der Rentenversicherung zu erfüllen – Stichwort: Gutachten, Reha-Berichte, medizinische Nachweise.

Besonders belastend: Die Beweislast liegt bei den Betroffenen. Du musst lückenlos belegen, warum du nicht mehr arbeiten kannst – oft über Jahre rückwirkend. Wer das nervlich und organisatorisch nicht schafft, hat kaum eine Chance.

Zuschläge kommen zu spät

Die Rentenreform bringt zwar kleine Lichtblicke – etwa die neuen Zuschläge für ältere EM-Renten – aber viele erleben die Verbesserungen nicht mehr. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab Dezember 2025, obwohl sie bereits ab Juli 2024 gelten soll. In der Zwischenzeit? Nur Papierkram und viel Warten.

Noch dramatischer: Rund 18 % der Anspruchsberechtigten sterben, bevor sie überhaupt von den neuen Regelungen profitieren. Und wenn die Auszahlung dann kommt, verpufft ein Großteil durch Inflation. Das ist mehr Symbolpolitik als echte Hilfe.

Wechsel zur Altersrente: Kein echter Übergang, eher ein Rückschritt

Auch wenn ein gewisser Bestandsschutz für EM-Renten gilt (nach §88 SGB VI), bringt der Übergang in die Altersrente neue Nachteile mit sich. Es gibt keine Nachversicherung der ausgefallenen Beiträge – wer lange erwerbsgemindert war, hat später schlicht weniger Ansprüche auf Altersrente. Besonders bitter: Diese Lücken entstehen, obwohl man nichts dafürkann.

Zudem gilt: Wer noch arbeiten kann und will, stößt schnell an Grenzen. Bei voller EM-Rente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2025 bei 6.300 € im Jahr. Das macht eine Rückkehr ins Arbeitsleben oder eine Teilzeitstelle zur Reha fast unmöglich – gerade für diejenigen, die sich wieder „herantasten“ wollen.

Bürokratie-Wahnsinn: Zwischen Formularen und Gutachten

Der Weg zur EM-Rente ist alles andere als einfach – im Gegenteil. Der Antrag ist komplex, zeitaufwendig und für viele kaum alleine zu bewältigen. Drei bis vier ärztliche Gutachten sind keine Seltenheit. Besonders aufwendig: die Nachweispflichten bei Teilerwerbsminderung. Hier wird regelmäßig überprüft, ob du noch unter oder über drei bzw. sechs Stunden täglich arbeiten kannst.

Statistisch gesehen werden 37 % aller Ablehnungen per Widerspruch oder Klage angefochten. Viele Verfahren dauern über ein Jahr. In der Zeit bleibt man ohne Einkommen – mit allen Folgen für Wohnung, Existenz und psychische Gesundheit.

Psychosoziale Folgen: Rente als Belastung statt Entlastung

Was viele vergessen: Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht nur weniger Einkommen – sondern auch gesellschaftlichen Rückzug. Studien zeigen: Rund 68 % der Betroffenen berichten von Stigmatisierungserfahrungen. Sie fühlen sich nicht mehr „dazugehörig“, schämen sich, vermeiden Kontakte.

Dazu kommt die ständige Angst: Was passiert, wenn ich mich „zu gesund“ verhalte? Wer zu oft Rehas mitmacht oder Fortschritte zeigt, riskiert im schlimmsten Fall den Rentenverlust. Das schreckt viele ab, überhaupt Hilfe anzunehmen. Die Depressionsrate unter EM-Rentner:innen liegt dreimal so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt – ein Alarmsignal.

Erwerbsminderungsrente: Vorteile, die man nicht unterschätzen sollte

Klar, wir reden oft (und zu Recht!) über die Schwächen und Hürden bei der Erwerbsminderungsrente.

Es gibt auch Punkte, in denen die EM-Rente besser aufgestellt ist als viele andere Rentenarten. Gerade im direkten Vergleich mit der Altersrente oder privaten Absicherungen lohnt sich ein genauer Blick – denn das System bringt einige wichtige Schutzmechanismen und Sonderregelungen mit, die man kennen sollte.

Arbeiten & trotzdem Rente: Flexibel bleiben trotz Einschränkung

Ein echtes Plus: Wer teilerwerbsgemindert ist (also noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann), darf das auch tun – und trotzdem Rente kassieren. Diese Kombi aus Job und Rente gibt’s so bei keiner anderen gesetzlichen Rentenart. Besonders bei psychischen Erkrankungen oder chronischen Beschwerden ist das eine wichtige Option: Man bleibt im Arbeitsleben, ohne gleich den kompletten Anspruch zu verlieren.

Hinzuverdienstgrenzen 2025:

  • Volle EM-Rente (<3h/Tag): bis 6.300 €/Jahr
  • Teilweise EM-Rente (3–6h/Tag): bis 12.600 €/Jahr

Gerade für den schrittweisen Wiedereinstieg ein echter Vorteil – denn anders als bei Altersrenten ist der Übergang in die Rente hier nicht zwangsläufig „das Ende vom Job“.

Automatischer Übergang in die Altersrente – ganz ohne neuen Antrag

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nichts tun: Die EM-Rente wird automatisch zur Altersrente umgewandelt. Ohne Unterbrechung, ohne Antrag, ohne Kürzung. Das ist entspannter als bei anderen Rentenarten, wo man aktiv werden muss – und es gilt: Bestandsschutz. Die Altersrente darf also nicht niedriger ausfallen als die vorherige EM-Rente.

Beispiel: Wer mit 1.200 € Erwerbsminderungsrente in den Ruhestand geht, bekommt auch als Altersrentner mindestens diesen Betrag weiter.

Kombinierbar mit privater Absicherung – ohne Verrechnung

Noch ein klarer Vorteil: Die EM-Rente wird nicht auf private Berufsunfähigkeitsrenten angerechnet. Heißt: Wer eine BU hat, kann beide Leistungen beziehen – ohne Kürzung.

Beispielrechnung:

  • EM-Rente: 1.125 €/Monat
  • BU-Rente: 2.000 €/Monat
  • → Gesamteinkommen: 3.125 €/Monat

Das ist gerade bei langjährigen Versicherungen oder hohen BU-Verträgen ein spürbarer Vorteil, den viele gar nicht auf dem Schirm haben.

Zuschläge, die automatisch draufkommen

Seit dem Rentenverbesserungsgesetz 2024 gibt’s für viele ältere EM-Rentner einen Aufschlag – je nach Rentenbeginn bis zu 7,5 % extra. Und das automatisch, ohne Antrag.

Zuschläge ab Juli 2024 (wirksam ab Dez. 2025):

  • 7,5 % für Rentenbeginn 2001–2014
  • 4,5 % für Rentenbeginn 2014–2018

Diese Zuschläge gibt’s so nur bei EM-Renten – Altersrenten sind da deutlich starrer.

Volle Rente auch bei Teilerwerbsfähigkeit – dank Arbeitsmarkt-Klausel

Ein oft übersehener Vorteil: Wer „nur“ teilerwerbsgemindert ist, bekommt trotzdem die volle Rente, wenn kein passender Teilzeitjob auf dem Markt zu finden ist. Stichwort: „Verschlossener Arbeitsmarkt“.

Das steht so in § 44 Abs. 2 SGB VI – und betrifft rund 23 % der EM-Fälle. Bedeutet: Auch wenn du medizinisch noch eingeschränkt arbeiten könntest, bekommst du trotzdem die volle Leistung, wenn dich schlicht niemand einstellt.

Rentenansprüche werden bis zum Schluss mitgezählt

Im Gegensatz zur Altersrente, bei der bestimmte Zeiten nach dem Renteneintritt nicht mehr zählen, werden bei der EM-Rente alle relevanten Zeiten bis zum Beginn der Rente berücksichtigt. Dazu gehören z. B. nachträglich anerkannte Pflegezeiten oder Kindererziehungszeiten.

Heißt: Auch rückwirkende Anträge lohnen sich oft noch – und du verlierst keine Entgeltpunkte, nur weil etwas später anerkannt wird.

Befristet – aber das hat auch Vorteile

Klar, befristete Renten nerven. Aber sie haben auch eine Funktion: Sie erlauben regelmäßige Überprüfungen, um Veränderungen im Gesundheitszustand oder auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. So bleiben Rentenbescheide anpassbar und dynamisch – und das schützt auch vor Überzahlungen oder falschen Einstufungen.

Üblicher Rhythmus: alle 3 Jahre eine Überprüfung – mit Chance auf Anpassung nach oben oder Verlängerung.

Sozialrechtliche Sonderbehandlung

Erwerbsgeminderte stehen in der Grundsicherung oft besser da als Altersrentner:

  • Höhere Freibeträge
  • Ausnahmen bei Vermögensprüfung beim ersten Antrag
  • Priorisierte Reha- und Eingliederungshilfen

Diese Vorteile sind gesetzlich verankert und sorgen dafür, dass EM-Rentner nicht ganz so schnell durchs Raster fallen – zumindest auf dem Papier.

Vorteile Nachteile
Flexible Hinzuverdienstgrenzen (z.B. 6.300€/Jahr bei voller EM-Rente) Durchschnittliche Höhe reicht oft nicht zum Leben (Ø 1.125€ < Grundsicherung)
Automatischer Übergang in die Altersrente mit Bestandsschutz Extrem hohe Ablehnungsquote (über 50% der Anträge werden abgelehnt)
Kombination mit privater BU-Rente ohne Anrechnung Anspruch schwer zu belegen – medizinische Nachweise, Gutachten, bürokratischer Aufwand
Dynamische Zuschläge je nach Rentenbeginn (z.B. 7,5% bei Beginn vor 2014) Zuschläge kommen oft zu spät, manche versterben vorher, reale Entlastung bleibt gering
Volle EM-Rente auch bei Teilzeitfähigkeit, wenn kein Arbeitsplatz vorhanden ist Kaum Reha-Förderung – Angst vor Rentenverlust bei Besserung
Nachträgliche Anrechnung von Pflege- und Kinderziehungszeiten Geringe Rentenanwartschaften bei Selbständigen und Erwerbslücken
Überprüfung in 3-Jahres-Zyklen kann bei Verbesserung angepasst werden Ständige Unsicherheit bei befristeter Rente, psychischer Druck
Sozialrechtlicher Sonderstatus bei Grundsicherung (mehr Freibeträge, keine Vermögensprüfung) Hohe Widerspruchs- und Klagequote – jede dritte Ablehnung geht vor Gericht

Fazit: Die EM-Rente ist Rettungsring mit Haken

Alles in allem lässt sich sagen: Die Erwerbsminderungsrente ist ein zweischneidiges Schwert.

Sie kann lebensrettend sein, wenn gesundheitlich gar nichts mehr geht – gleichzeitig zeigt sie aber auch, wie bürokratisch, kleinteilig und oft ungerecht unser Rentensystem aufgestellt ist. Wer Glück hat, bekommt halbwegs rechtzeitig und ohne großen Kampf seine Rente bewilligt – viele andere landen im Widerspruchsverfahren, in der Existenzangst oder sogar in der Grundsicherung. Klar, es gibt auch Vorteile: die Kombi mit einer privaten BU-Rente, der Bestandsschutz beim Übergang in die Altersrente oder die Regelungen zum Hinzuverdienst.

Aber diese Lichtblicke dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es einen massiven Reformbedarf gibt – besonders, wenn man bedenkt, wie viele Menschen auf diese Leistung angewiesen sind.

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FAQ

Wie wirkt sich eine Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente aus?
Welche Nachteile gibt es bei Erwerbsminderungsrente?
Wann macht eine Erwerbsminderungsrente Sinn?
Was ist der Vorteil von Erwerbsminderungsrente?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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