Wenn du mit ETFs investierst, musst du früher oder später auch mit dem Finanzamt klarkommen.
Vor allem dann, wenn deine Gewinne aus ETF-Anlagen nicht automatisch versteuert werden. Hier erkläre ich dir Schritt für Schritt, worauf du achten musst und wie du deine ETF-Erträge korrekt in der Steuererklärung angibst.
Die Grundlagen der ETF-Besteuerung
ETFs unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass auf deine Gewinne 25 % Abgeltungssteuer fällig wird, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8–9 % Kirchensteuer. In Summe liegt die Steuerbelastung also meist bei etwa 26,4 % oder leicht darüber.
Deutsche Banken führen diese Steuern direkt ans Finanzamt ab, aber nur, wenn dein Gewinn den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt. Dieser beträgt seit 2023 1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro für Verheiratete. Um diesen Betrag wirklich auszuschöpfen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten. Ist dieser nicht aktiv, wird sofort Abgeltungssteuer abgeführt – selbst wenn deine Gewinne eigentlich noch unter dem Pauschbetrag liegen.
Wann musst du deine ETFs in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich gibt es drei Situationen, in denen du deine ETF-Erträge unbedingt in der Steuererklärung angeben musst:
1. Du nutzt ein ausländisches Depot
Hast du dein ETF-Depot bei einem ausländischen Broker wie Trade Republic oder Degiro? Dann wird hier keine Abgeltungssteuer automatisch abgeführt. Alle Erträge wie Veräußerungsgewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen musst du selbst beim Finanzamt melden. Dafür verwendest du die Anlage KAP-INV.
2. Du möchtest Verluste verrechnen
Wenn du bei einem Broker Gewinne gemacht und bei einem anderen Verluste erlitten hast, kannst du das in der Steuererklärung ausgleichen. Die Banken verrechnen Verluste und Gewinne nur innerhalb desselben Depots. Möchtest du Verluste aus Depot A mit Gewinnen aus Depot B verrechnen, musst du das in der Anlage KAP angeben.
Beispiel:
- Du hast bei Broker A einen Gewinn von 1.500 Euro erzielt.
- Bei Broker B einen Verlust von 800 Euro.
- Ohne Verrechnung müsstest du auf 1.500 Euro Abgeltungssteuer zahlen.
- Mit Verrechnung wird nur ein Gewinn von 700 Euro besteuert.
3. Du hast den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft
Hast du deinen Freistellungsauftrag nicht genutzt oder vergessen? Kein Problem – du kannst die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen. Das geht über die Anlage KAP. Beispiel: Deine Bank hat 175 Euro Abgeltungssteuer abgeführt, obwohl du deinen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hast. Diesen Betrag kannst du dir zurückholen.
Besonderheit: Vorabpauschale bei ETFs
Bei thesaurierenden ETFs, also Fonds, die ihre Gewinne nicht auszahlen, sondern wieder anlegen, greift die sogenannte Vorabpauschale. Seit 2024 ist diese Pauschale bei einem Basiszins von 2,55 % relevant.
So wird die Vorabpauschale berechnet:
- Wert des ETFs am Jahresanfang (z. B. 10.000 Euro).
- Multipliziert mit 0,7 und dem Basiszins von 2,55 %.
- Minus eventuelle Ausschüttungen.
Rechenbeispiel:
- 10.000 Euro x 0,7 x 0,0255 = 178,50 Euro
- Hast du im Jahr 100 Euro Ausschüttung erhalten, wird diese abgezogen.
- Übrig bleiben 78,50 Euro, die zu versteuern sind.
Bei inländischen Depots wird die Vorabpauschale automatisch versteuert.
Bei ausländischen Depots musst du sie aber selbst in der Anlage KAP-INV angeben.
So füllst du die Anlage KAP richtig aus
Um alles korrekt anzugeben, gehst du am besten so vor:
Alle Dokumente sammeln:
- Steuerbescheinigungen aller Depots.
- Nachweise über Erträge von ausländischen Depots.
- Verlustbescheinigungen aus Vorjahren, falls vorhanden.
Formulare auswählen:
- Anlage KAP-INV für ausländische Erträge.
- Anlage KAP für Korrekturen bei inländischen Depots oder Verlustverrechnungen.
Die Felder ausfüllen:
Einreichung:
- Elektronisch über Elster oder Steuersoftware.
- Frist: 31. Juli des Folgejahres (z. B. 2025 für das Steuerjahr 2024).
Steuertricks, die du bei ETFs kennen solltest
Wenn du mit ETFs ein bisschen was rausholen willst, solltest du unbedingt wissen, wie du das Ganze steuerlich clever angehst. Denn wer hier schlau ist, spart echtes Geld. Also, was solltest du beachten?
1. Freistellungsaufträge optimal nutzen: Klar, der Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete). Aber der Trick ist, diesen Betrag richtig zu verteilen. Wenn du mehrere Depots bei verschiedenen Brokern hast, musst du deinen Freistellungsauftrag am besten aufteilen – und zwar so, dass du ihn überall möglichst komplett ausnutzt.
Ein Beispiel: Du hast einen Freistellungsauftrag von 600 Euro bei Bank A und 400 Euro bei Bank B. Wenn dein Gewinn bei Bank A bei 800 Euro liegt und bei Bank B nur 200 Euro, dann wirst du bei Bank A auf 200 Euro Steuern zahlen, obwohl du insgesamt noch gar nicht über dem Pauschbetrag liegst. Richtig aufteilen ist hier der Schlüssel!
2. Verluste geschickt verrechnen: Hast du irgendwo mit ETFs Verluste gemacht? Die kannst du mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen. Das funktioniert aber nur, wenn du das selbst in der Steuererklärung angibst, also in der Anlage KAP. Banken verrechnen nämlich nur Verluste und Gewinne aus einem einzigen Depot miteinander. Alles andere musst du selbst erledigen. Besonders hilfreich ist das, wenn du z. B. bei einem Broker wie Trade Republic einen dicken Verlust gemacht hast, aber bei deinem Depot bei der Hausbank Gewinne erzielt hast. Das kannst du alles ausgleichen, wenn du es korrekt einträgst.
3. Verlustvortrag nutzen: Wenn du Verluste nicht sofort mit Gewinnen verrechnen kannst, kannst du sie ins nächste Jahr mitnehmen – das nennt sich Verlustvortrag. Beispiel: Du hast 2024 einen Verlust von 1.000 Euro gemacht, den du aber nicht direkt mit Gewinnen verrechnen kannst. Kein Problem, du kannst den Verlust ins Jahr 2025 übertragen und dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Das ist besonders praktisch, wenn du planst, in einem Jahr mit höheren Gewinnen zu verkaufen.
4. Günstigerprüfung aktivieren: Falls dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – zum Beispiel, wenn du nur Teilzeit arbeitest oder generell ein geringes Einkommen hast – kannst du mit der sogenannten Günstigerprüfung richtig sparen. Hier wird dein persönlicher Steuersatz auf die Kapitalerträge angewendet und nicht pauschal die Abgeltungssteuer. Das lohnt sich besonders, wenn du nebenbei mit ETFs ein paar Hundert Euro Gewinn machst. Statt der üblichen 26,4 % kannst du dann vielleicht nur 18 % oder weniger zahlen.
5. Vorabpauschale beachten: Bei thesaurierenden ETFs, die ihre Gewinne automatisch reinvestieren, wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert. Für inländische Depots ist das kein Problem – da wird das automatisch abgeführt. Wenn du aber ein Depot im Ausland hast, musst du diese Pauschale selbst angeben. Die Formel zur Berechnung klingt kompliziert, aber das Finanzamt interessiert sich nur für den Gewinn, der rechnerisch als Mindestgewinn ermittelt wird. Wichtig ist, dass du diese Pauschale nicht vergisst, sonst kann es zu Nachzahlungen kommen.
Fazit: Der Steuertrick bei ETFs ist simpel – alles sauber dokumentieren und Verluste clever mit Gewinnen verrechnen. Wenn du das ordentlich machst, kannst du am Ende ordentlich Steuern sparen.
Fazit: So machst du deine ETF-Steuererklärung richtig
ETFs sind eine super Möglichkeit, dein Geld langfristig wachsen zu lassen – aber mit den Steuern solltest du dich definitiv auskennen, wenn du wirklich das Maximum rausholen willst. Die wichtigsten Punkte, die du dir merken solltest:
Wenn du nur inländische Depots hast und einen Freistellungsauftrag gestellt hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Aber sobald du ein Depot im Ausland nutzt, Gewinne mit Verlusten verrechnen willst oder deinen Sparerpauschbetrag optimal ausnutzen möchtest, wird es etwas komplizierter. Hier helfen dir die Anlage KAP und die Anlage KAP-INV dabei, deine Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Wenn du Verluste gemacht hast, solltest du diese unbedingt geltend machen, sonst verschenkst du bares Geld. Und wenn du dein Einkommen clever planst, kann dir die Günstigerprüfung echte Steuervorteile verschaffen. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs solltest du im Blick behalten – besonders bei ausländischen Depots.
Am Ende gilt: Eine saubere Steuerplanung zahlt sich immer aus. Lass das Finanzamt ruhig mitverdienen, aber nur so viel, wie unbedingt nötig ist.