ETFs einfach erklärt

ETF: Wieviel Steuern musst du beim Verkauf zahlen? Bespiele & Rechner

Beim Verkauf von ETFs fällt Abgeltungssteuer von 25 % an, plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Durch den Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung lässt sich die Steuerlast senken. Ein Steuerrechner hilft, die genaue Abgabe schnell zu berechnen.

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ETFs sind eine der besten Möglichkeiten, um langfristig Vermögen aufzubauen – doch beim Verkauf stellt sich oft die Frage: Wie viel Steuern gehen eigentlich vom Gewinn ab? Denn so schön Kursgewinne und Dividenden auch sind, das Finanzamt hält immer die Hand auf.

Aber keine Sorge, die Steuerregeln sind nicht so kompliziert, wie sie klingen.

Es gibt Freibeträge, unterschiedliche Steuerarten und clevere Wege, wie du deine Abgaben möglichst gering hältst. Mit ein paar einfachen Rechenbeispielen und unserem Steuer-Rechner kannst du schnell herausfinden, wie viel du wirklich zahlen musst – und ob sich ein Verkauf gerade lohnt.

Welche Steuern fallen bei ETFs an?

Wer mit ETFs Gewinne macht, muss einen Teil davon ans Finanzamt abgeben – aber wie genau funktioniert das?

Viele denken, dass sie auf ihre gesamte Investition Steuern zahlen müssen, aber das ist nicht richtig. Besteuert wird nur der Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Zusätzlich gibt es Freibeträge, Sonderregeln für thesaurierende ETFs und unterschiedliche Steuerarten.

Die wichtigste Steuer ist die Abgeltungssteuer, die in Deutschland pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge beträgt. Das bedeutet: Wenn du 1.000 € Gewinn aus einem ETF-Verkauf machst, gehen davon erst mal 250 € an das Finanzamt. Dazu kommt aber noch der Solidaritätszuschlag, der nochmal 5,5 % der Abgeltungssteuer beträgt. In unserem Beispiel wären das 13,75 € zusätzlich, also insgesamt 263,75 € Steuerlast.

Falls du Mitglied in der Kirche bist, kommt noch die Kirchensteuer oben drauf. Die liegt je nach Bundesland bei 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9 % (Rest von Deutschland) der Abgeltungssteuer. Das heißt, dass deine effektive Steuerbelastung je nach Bundesland leicht variiert:

  • Ohne Kirchensteuer: 26,375 % (also aus 1.000 € Gewinn werden 263,75 € Steuern).
  • Mit Kirchensteuer in Bayern/Baden-Württemberg: 27,82 % (278,20 € Steuern).
  • Mit Kirchensteuer in allen anderen Bundesländern: 28,00 % (280,00 € Steuern).

Das bedeutet: Wenn du 1.000 € Gewinn mit einem ETF machst, bleiben dir nach Steuern je nach Bundesland etwa 720–736 €.

💡 Beispiel: Du hast vor drei Jahren 5.000 € in einen ETF investiert und verkaufst ihn heute für 8.000 €. Dein Gewinn beträgt also 3.000 €.

  • Abgeltungssteuer: 25 % von 3.000 € = 750 €
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 750 € = 41,25 €
  • Effektive Steuerlast (ohne Kirchensteuer): 791,25 €
  • Falls du Kirchensteuer zahlen musst (9 %): 67,50 € extra, also insgesamt 858,75 € Steuern

Von deinem Gewinn von 3.000 € bleiben dir also nach Steuern etwa 2.140–2.208 €, je nach Bundesland.

Klingt erstmal nach viel, aber keine Sorge: Du musst nicht immer sofort Steuern zahlen. Wenn du ETFs nicht verkaufst, sondern langfristig hältst, bleibt dein Gewinn unversteuert – solange du nichts realisierst, bleibt das Geld im ETF und arbeitet für dich weiter. Auch der Sparerpauschbetrag kann helfen, deine Steuerlast zu senken. Wie genau das funktioniert, schauen wir uns als Nächstes an.

Sparerpauschbetrag: So sparst du Steuern auf ETF-Gewinne

In Deutschland gibt es eine steuerliche Freigrenze für Kapitalerträge, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Das bedeutet, dass bis zu 1.000 € Gewinn pro Jahr (bei Einzelpersonen) komplett steuerfrei bleiben. Ehepaare haben sogar 2.000 € Freibetrag.

Das funktioniert so: Solange deine gesamten Kapitalerträge (also Gewinne aus ETFs, Aktien, Zinsen, Dividenden) unter 1.000 € im Jahr bleiben, musst du darauf keine Steuern zahlen. Erst wenn du diesen Betrag überschreitest, wird die Abgeltungssteuer auf den darüber liegenden Betrag fällig.

💡 Beispiel:

  • Du verkaufst einen ETF mit 800 € Gewinnkeine Steuer, weil unter dem Freibetrag.
  • Du machst 1.500 € Gewinn1.000 € bleiben steuerfrei, auf die restlichen 500 € fällt die Abgeltungssteuer an.

Wichtig: Damit deine Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, solltest du einen Freistellungsauftrag einrichten. Falls du das nicht machst, zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab, auch wenn du eigentlich noch Freibetrag übrig hast. In dem Fall kannst du dir das Geld aber über die Steuererklärung zurückholen.

Beispiel: Wieviel Steuern musst du bei ETFs zahlen?

Wer einen ETF verkauft, muss auf den Gewinn Steuern zahlen – aber wie viel genau?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wie hoch ist dein Gewinn? Welchen ETF hast du? Gibt es eine Teilfreistellung? Klingt kompliziert, ist aber mit einem Beispiel ganz einfach zu verstehen.

Stell dir vor, du hast am 1. Januar 2024 für 10.000 € einen thesaurierenden MSCI World ETF gekauft und verkaufst ihn am 31. Dezember 2025 für 12.000 €. Dein Gewinn beträgt also 2.000 €. Aber Achtung: Durch die Vorabpauschale wurde bereits ein Teil der Steuer vorab berechnet, sodass dein zu versteuernder Gewinn etwas niedriger ausfällt.

Schritt 1: Angepasster Einstandspreis

Da du einen thesaurierenden ETF hast, wurde 2024 eine Vorabpauschale von 177,10 € angesetzt. Dadurch steigt dein steuerlicher Einstandspreis auf 10.177,10 €.

Schritt 2: Steuerpflichtiger Gewinn berechnen

Verkaufspreis: 12.000 €

  • Angepasster Kaufpreis: 10.177,10 €
    = Bruttogewinn: 1.822,90 €

Schritt 3: Teilfreistellung für Aktien-ETFs

Da dein ETF mindestens 51 % in Aktien investiert, gibt es eine Teilfreistellung von 30 %. Das bedeutet:
1.822,90 € × 0,7 = 1.276,03 € steuerpflichtiger Gewinn

Schritt 4: Steuerlast berechnen

Jetzt kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel:

  • Abgeltungssteuer (25 %): 1.276,03 € × 0,25 = 319,01 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5 %): 319,01 € × 0,055 = 17,55 €
  • Kirchensteuer (9 % in den meisten Bundesländern): 319,01 € × 0,09 = 28,71 €

Gesamte Steuerlast: 365,27 €

Ergebnis: Was bleibt übrig?

Von deinem ursprünglichen Gewinn von 2.000 € bleiben nach Steuern rund 1.634,73 € übrig.

💡 Wichtig:

  • Falls du keine Kirchensteuer zahlst, ist deine Steuerlast etwas geringer.
  • Falls du den Sparerpauschbetrag (1.000 € für Einzelpersonen) nicht ausgeschöpft hast, kannst du ihn nutzen, um den steuerpflichtigen Gewinn weiter zu senken.
  • Falls du Verluste aus anderen Investments hast, kannst du sie mit den Gewinnen verrechnen.

Mit dieser Berechnung kannst du selbst einschätzen, ob es sich lohnt, einen ETF zu verkaufen – oder ob du vielleicht noch etwas warten solltest, um Steuern zu sparen.

Keine Lust zu rechnen? Nutze einen ETF-Steuerrechner um deine Steuerlasst zu bestimmen

Steuern auf ETFs zu berechnen, kann ganz schön mühsam sein – Teilfreistellung, Abgeltungssteuer, Vorabpauschale, Solidaritätszuschlag… Da verliert man schnell den Überblick. Aber keine Sorge, es gibt eine einfache Lösung: Ein ETF-Steuerrechner übernimmt die ganze Arbeit für dich.

Mit einem Steuerrechner kannst du in wenigen Sekunden herausfinden, wie viel du beim Verkauf eines ETFs tatsächlich zahlen musst. Du gibst einfach ein:

  • Deinen Kaufpreis und Verkaufspreis
  • Den ETF-Typ (Aktien-ETF, Mischfonds, Anleihen-ETF)
  • Ob du Kirchensteuer zahlst oder nicht
  • Ob du noch einen Sparerpauschbetrag hast

Der Rechner zeigt dir dann sofort deine Steuerlast und wie viel von deinem Gewinn nach Abzügen übrig bleibt. So kannst du schnell entscheiden, ob sich ein Verkauf jetzt lohnt – oder ob du lieber noch wartest.

Deine Angaben

Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51%)
Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51%)
Mischfonds (Aktienquote ≥ 25%)
Sonstige (Aktienquote < 25%)
2024
2024
2023

Dein Ergebnis

Kursentwicklung der ETF-Position (Gewinn/Verlust)
500,00 €
Ausschüttungen der ETF-Position
150,00 €
Gesamtergebnis der ETF-Position (Kursentwicklung + Ausschüttungen)
650,00 €
Steuersatz (Abgeltungssteuer + Soli)
26,375 %
Prozentsatz Teilfreistellung
Gewinne aus Aktien (Aktienquote über 50 %) werden nur zu 70 Prozent versteuert. 30 Prozent der Erträge sind von der Steuer „teilbefreit". Daher taucht der Faktor 0,7 in den Formeln zur Berechnung der Steuern auf.
30 %
Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der bei thesaurierenden Fonds versteuert werden muss.
10,30 €
Basisertrag
Der Basisertrag ist die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale.
160,30 €
Basiszins (2024)
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
2,29 %
Steuer auf Ausschüttung
Steuer, die auf die Ausschüttungen anfällt.
27,69 €
Steuer auf Vorabpauschale
Steuer, die auf die Vorabpauschale anfällt.
1,90 €
Steuern insgesamt
Summe aus Steuer auf Ausschüttung und Steuer auf Vorabpauschale.
29,60 €
Steuer bei Verkauf
Steuer auf den Kursgewinn bei Verkauf des ETFs.
90,41 €
Steuern bei Verkauf insgesamt
Summe aus Steuer bei Verkauf, Steuer auf Ausschüttung und Steuer auf Vorabpauschale.
120,01 €

Falls du deine ETFs über einen Online-Broker verwaltest, haben viele Broker auch eigene Steuerprognosen in ihrem Kundenbereich. Falls nicht, gibt es unabhängige Steuerrechner, die du nutzen kannst – einfach deine Daten eingeben und das Ergebnis checken. So musst du dich nicht mit komplizierten Formeln herumschlagen und weißt trotzdem genau, was auf dich zukommt.

Fazit: ETFs und Steuern – das musst du wissen

Wer ETFs verkauft, muss einen Teil des Gewinns ans Finanzamt abgeben – aber wie viel genau, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Abgeltungssteuer von 25 % bildet die Basis, doch durch Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Teilfreistellungen kann die tatsächliche Steuerlast variieren.

Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € hilft, kleinere Gewinne steuerfrei mitzunehmen, während Aktien-ETFs durch die 30 % Teilfreistellung steuerlich etwas günstiger sind als Anleihen- oder Rohstoff-ETFs. Außerdem reduziert die Vorabpauschale die spätere Steuerlast, indem sie bereits während der Haltedauer teilweise Steuern abzieht.

Am Ende zählt: Steuern sollten kein Grund sein, einen ETF nicht zu verkaufen, aber du solltest sie im Blick haben. Mit einem Steuerrechner lässt sich die genaue Abgabe einfach berechnen – und wer geschickt plant, kann mit Freibeträgen, Verlustverrechnung oder einer klugen Verkaufsstrategie seine Steuerlast minimieren. Wer langfristig investiert, kann das Beste aus seinen ETFs herausholen – und dabei möglichst wenig ans Finanzamt abgeben.

Abgeltungssteuer & Zusatzabgaben
  • Grundsteuer: 25% auf realisierte Gewinne
  • Solidaritätszuschlag: 5,5% der Abgeltungssteuer
  • Kirchensteuer: 8-9% der Abgeltungssteuer

Effektive Steuersätze:

  • 26,375% (ohne Kirchensteuer)
  • 27,82% (Bayern/Baden-Württemberg)
  • 28,00% (übrige Bundesländer)
Teilfreistellung nach ETF-Typ
ETF-Kategorie Aktienanteil Steuerfreistellung
Aktien-ETF ≥ 51% 30%
Mischfonds 25-50% 15%
Anleihen-/Rohstoff-ETF < 25% 0%

Beispiel: Bei einem Gewinn von 10.000€ mit Aktien-ETF werden nur 7.000€ besteuert.

Gewinnermittlung (FIFO-Prinzip)

Gewinn = Verkaufspreis - [Anschaffungskosten + Transaktionsgebühren] - Vorabpauschalen

Steuerpflichtiger Gewinn = (Verkaufserlös - Einstandspreis) × (1 - Teilfreistellung)

Vorabpauschale-Anrechnung

Die seit 2018 erhobene Vorabpauschale mindert die spätere Steuerlast beim Verkauf. Sie erhöht den Einstandspreis:

Neuer Einstandspreis = Originalkaufpreis + ∑Vorabpauschalen

Basiszins 2025: 2,53%

Berechnung der Vorabpauschale:

Vorabpauschale = Depotwert × (Basiszins × 0,7)

Beispiel: Thesaurierender MSCI World ETF
Ausgangsdaten:
  • Kauf: 01.01.2024 – 10.000€
  • Verkauf: 31.12.2025 – 12.000€
  • Vorabpauschale 2024: 10.000€ × (2,53% × 0,7) = 177,10€
Berechnung:
  1. Angepasster Einstandspreis: 10.000€ + 177,10€ = 10.177,10€
  2. Bruttogewinn: 12.000€ - 10.177,10€ = 1.822,90€
  3. Teilfreistellung (30%): 1.822,90€ × 0,7 = 1.276,03€
  4. Steuerlast (26,375%): 1.276,03€ × 0,26375 = 336,55€
Beispiel: Ausschüttender DAX-ETF mit Verlust
Ausgangsdaten:
  • Kauf: 01.01.2024 – 5.000€
  • Ausschüttungen 2024: 150€ (bereits versteuert)
  • Verkauf 2025: 4.200€
  • Vorabpauschale 2024: 0€ (da Ausschüttungen > Basisertrag)
Berechnung:
  1. Verlustberechnung: 4.200€ - 5.000€ = -800€
  2. Verlustverrechnung: Kann mit anderen Kapitalgewinnen 2025 verrechnet werden
Freistellungsauftrag nutzen
  • Jahresfreibetrag 2025: 1.000€ (Einzelperson), 2.000€ (Ehepaare)
  • Automatischer Abgleich durch Depotbank

Tipp: Verteilen Sie Aufträge auf mehrere Banken für maximale Flexibilität.

Verkaufsreihenfolge steuern

FIFO-Umgehung: Nutzung der "3x10-Strategie"

  • Dreimal 10% des Depots verkaufen
  • Verkaufte Anteile sofort zurückkaufen
  • Setzt FIFO-Kette zurück (neuere Anteile werden zuerst veräußert)
Thesaurierer vs. Ausschütter
Parameter Thesaurierer Ausschütter
Steuerstundung Höher (Vorabpauschale geringer) Niedriger (sofortige Versteuerung)
Liquidität Erfordert Cash-Reserven für Vorabpauschale Sofort verfügbare Erträge
Altbestände vor 2009

Besonderheit: Volle Steuerfreiheit bis 2018

Neuregelung ab 2018:

  • Fiktiver Kaufpreis = Wert am 31.12.2017
  • Einmaliger Freibetrag von 100.000€
Steuerliche Fallstricke
  • Ausländische Depots: Kein automatischer Steuerabzug → Pflicht zur Anlage KAP
  • Währungsrisiken: Fremdwährungsgewinne unterliegen Wechselkursschwankungen
  • Synthetische ETFs: Höheres Gegenparteirisiko, aber gleiche Besteuerung
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FAQ

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Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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