Ein Freistellungsauftrag hilft dir, bei deinen Kapitalerträgen Steuern zu sparen.
Damit kannst du deinen Sparer-Pauschbetrag nutzen und verhindern, dass die Bank direkt Abgeltungssteuer abzieht. Auch in 2025 liegt der Pauschbetrag bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare – eine gute Gelegenheit, deine Finanzen zu optimieren.
Wie du den Freistellungsauftrag richtig einsetzt, wie du ihn auf mehrere Konten verteilst und ein praktisches Beispiel, das all das veranschaulicht – das klären wir in diesem Beitrag.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Fonds – bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. Für 2025 liegt der Freibetrag bei 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Paare. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch Steuern wie die Abgeltungssteuer (25 %) und den Solidaritätszuschlag direkt von deinen Erträgen ab.
Um das zu vermeiden, kannst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Dabei entscheidest du, welchen Teil des Freibetrags du nutzen möchtest – das lässt sich auch auf mehrere Banken verteilen. Wichtig ist nur, dass du insgesamt nicht über den erlaubten Höchstbetrag kommst.
Beispiel: Hast du 800 Euro Kapitalerträge und einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro, zahlst du keine Steuern. Liegen deine Erträge aber bei 1.200 Euro, werden nur die 200 Euro über dem Freibetrag versteuert.
Mit einem Freistellungsauftrag bleibt mehr von deinen Kapitalerträgen übrig. Eine kleine Formalität, die sich wirklich lohnt.
Höhe: Wie hat sich der Sparerpauschbetrag in den letzten Jahren entwickelt?
Der Sparerpauschbetrag hat sich in den letzten Jahren nur wenig verändert. Von 2009 bis 2022 lag der Pauschbetrag konstant bei 801 Euro pro Person und 1.602 Euro für Paare. Erst im Jahr 2023 gab es eine Anpassung: Der Betrag wurde durch das Jahressteuergesetz erhöht und beträgt seitdem 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Paare. Diese Regelung gilt unverändert auch für 2024 und 2025.
Freistellungsauftrag einrichten: So funktioniert's
Einen Freistellungsauftrag einzurichten, ist einfacher, als viele denken, und kann dir helfen, deine Kapitalerträge steuerfrei zu sichern.
Statt Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne zu zahlen, kannst du mit einem Freistellungsauftrag einen festgelegten Betrag pro Jahr steuerfrei nutzen. So behältst du mehr von deinen Erträgen.
1. Wie stellst du den Antrag?
Der Freistellungsauftrag wird direkt bei deiner Bank oder deinem Finanzdienstleister eingereicht. Die meisten Anbieter bieten dafür entweder Online-Formulare in deinem Banking-Portal oder eine schriftliche Vorlage an. Wichtig: Du brauchst dabei deine Steuer-ID, ohne diese ist der Auftrag nicht gültig.
2. Wie viel Freibetrag kannst du nutzen?
Seit 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Ehepaare. Das bedeutet, bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Übersteigt dein Gewinn diese Grenze, werden Abgeltungssteuer (25 %), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
3. Kannst du den Freibetrag aufteilen?
Ja, und das macht besonders dann Sinn, wenn du mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken hast. Du kannst den Freibetrag flexibel aufteilen, z. B. 500 Euro bei einer Bank und 500 Euro bei einer anderen. Wichtig ist, dass du den maximalen Freibetrag nicht überschreitest, da dies sonst vom Finanzamt zurückgefordert wird.
4. Bis wann muss der Auftrag eingereicht werden?
Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel für das ganze Kalenderjahr und kann auch schon im Voraus eingerichtet werden. Änderungen sind jederzeit möglich – idealerweise vor Jahresende, um steuerliche Vorteile voll auszunutzen.
Beispiel aus der Praxis: Du hast ein Tagesgeldkonto und ein Depot bei unterschiedlichen Banken. Auf deinem Tagesgeldkonto erhältst du Zinsen von 300 Euro, und auf dein Depot fallen Dividenden in Höhe von 700 Euro an. In diesem Fall teilst du deinen Freistellungsauftrag so auf, dass 300 Euro auf das Tagesgeldkonto und 700 Euro auf das Depot entfallen. So bleiben deine Erträge steuerfrei.
Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag vermeidest du unnötige Steuerabzüge und behältst mehr von deinem Kapital. Falls du den Freibetrag überschreitest, kannst du den Rest über die Steuererklärung zurückholen – also kein Stress, falls mal etwas nicht perfekt läuft
Freistellungsauftrag überschritten: Was jetzt?
Wenn du deinen Freistellungsauftrag überschritten hast, keine Sorge – es gibt Möglichkeiten, die Situation zu korrigieren und sicherzustellen, dass du keine unnötigen Steuern zahlst. Wir zeigen dir, was du tun kannst.
1. Was passiert bei einem überschrittenen Freistellungsauftrag?
Sobald deine Kapitalerträge den Freibetrag von 1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro für Ehepaare übersteigen, zieht die Bank automatisch Abgeltungssteuer (25 %), den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom überschreitenden Betrag ab. Dieses Geld wird direkt an das Finanzamt weitergeleitet.
2. Über die Steuererklärung zurückholen
Wenn du merkst, dass du zu viel Steuern gezahlt hast, kannst du diese ganz einfach über die Steuererklärung zurückholen. Das funktioniert so:
- Fülle die Anlage KAP (Kapitalerträge) in deiner Steuererklärung aus.
- Gib alle Kapitalerträge an, die du im betreffenden Jahr erzielt hast.
- Lass das Finanzamt prüfen, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen und zahlst nur deinen individuellen Steuersatz.
3. Freistellungsaufträge überprüfen und anpassen
Schau dir an, wie dein Freistellungsauftrag auf deine verschiedenen Konten und Depots verteilt ist. Hast du den Freibetrag optimal genutzt? Wenn nicht, kannst du:
- Den Freistellungsauftrag bei einer Bank reduzieren und bei einer anderen erhöhen.
- Den gesamten Betrag neu aufteilen, um im nächsten Jahr unnötige Abzüge zu vermeiden.
4. Was ist mit einer Nachversteuerung?
Falls du Erträge erzielt hast, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen, aber nicht versteuert wurden (z. B. durch ungenaue Aufteilung), kannst du das in deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt rechnet den korrekten Steuerbetrag aus, und du zahlst nur, was wirklich nötig ist.
Beispiel aus der Praxis: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro eingereicht und 900 Euro Kapitalerträge erzielt. Gleichzeitig hast du bei Bank B vergessen, einen Auftrag einzurichten, und dort 400 Euro Erträge erhalten. Dadurch wurden auf die 400 Euro Steuern einbehalten. In deiner Steuererklärung gibst du alle Kapitalerträge und die gezahlten Steuern an – das Finanzamt erstattet dir dann die zu viel gezahlten Abgaben.
5. Nichtveranlagungsbescheinigung als Alternative
Wenn dein Einkommen sehr gering ist, kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit werden keine Steuern auf Kapitalerträge einbehalten – unabhängig vom Freistellungsauftrag.
Fazit: Ein überschrittener Freistellungsauftrag ist kein Drama. Nutze die Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen, und passe deine Freistellungsaufträge für die Zukunft optimal an. So sicherst du dir die maximalen Vorteile und behältst mehr von deinen Kapitalerträgen
Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend machen: So funktioniert's
Wenn du den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht vollständig genutzt hast oder keinen Freistellungsauftrag eingereicht hattest, kannst du das über deine Steuererklärung nachträglich korrigieren und dir zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
So gehst du vor:
1. Was passiert, wenn du den Freibetrag nicht genutzt hast?
Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt oder waren deine Kapitalerträge falsch verteilt, werden automatisch Abgeltungssteuer (25 %), der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Kapitalerträgen einbehalten. Diese Abgaben kannst du nachträglich zurückfordern.
2. Steuererklärung einreichen
Der wichtigste Schritt, um den Sparer-Pauschbetrag nachträglich geltend zu machen, ist die Steuererklärung. Dafür benötigst du die Anlage KAP, in der du alle Kapitalerträge und bereits abgeführte Steuern angibst. So funktioniert’s:
- Trage die Höhe deiner Kapitalerträge ein (z. B. Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne).
- Vermerke die bereits abgeführten Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
- Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Das Finanzamt prüft dann, ob du mit deinem individuellen Steuersatz weniger zahlen würdest.
3. Jahressteuerbescheinigungen einreichen
Füge deiner Steuererklärung die Jahressteuerbescheinigungen der Banken bei. Diese enthalten alle Details zu deinen Kapitalerträgen und bereits gezahlten Steuern. Das Finanzamt benötigt diese Angaben, um die korrekten Beträge zu berechnen.
4. Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer
Wenn das Finanzamt feststellt, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft hast oder zu viel Steuern gezahlt wurden, bekommst du die Differenz erstattet. Dies gilt auch, wenn deine Freistellungsaufträge falsch verteilt waren.
Beispiel: Du hast bei einer Bank Kapitalerträge von 800 Euro und dort keinen Freistellungsauftrag eingerichtet. Dadurch wurden 25 % Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag einbehalten. Gleichzeitig hast du bei einer anderen Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro, aber nur 200 Euro Erträge. In der Steuererklärung kannst du alles angeben, und das Finanzamt erstattet dir die zu viel gezahlten Steuern.
Nach der Rückerstattung solltest du deine Freistellungsaufträge überprüfen und anpassen. Verteile den Freibetrag optimal auf deine Banken, um künftig unnötige Steuerabzüge zu vermeiden.
Übersicht über Freistellungsaufträge verloren: Das solltest du jetzt tun
Wenn du den Überblick über deine Freistellungsaufträge verloren hast, ist das kein Grund zur Sorge. Mit ein paar einfachen Schritten kannst du Klarheit schaffen und sicherstellen, dass dein Freibetrag optimal genutzt wird.
1. Bei deinen Banken nachschauen
Die schnellste Möglichkeit, um deine Freistellungsaufträge zu prüfen, ist ein Blick in dein Online-Banking.
Viele Banken haben einen eigenen Bereich für „Steuerinformationen“ oder „Freistellungsaufträge“. Hier siehst du, wie hoch dein Auftrag ist und ob noch Freibeträge verfügbar sind. Wenn du keinen Online-Zugang hast, kontaktiere deine Bank direkt per Telefon oder schriftlich. Die Bank kann dir die Daten auch schriftlich bestätigen.
2. Jahressteuerbescheinigungen prüfen
Deine Jahressteuerbescheinigung enthält ebenfalls wichtige Informationen. Dort wird aufgeführt, wie viel des Freibetrags du bei der jeweiligen Bank bereits genutzt hast. So kannst du nachvollziehen, ob Anpassungen notwendig sind.
3. Steuer-Identifikationsnummer nutzen
Seit 2011 melden Banken alle Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit deiner Steuer-ID kannst du beim BZSt eine Übersicht aller Freistellungsaufträge abrufen. Dies funktioniert auch über das ELSTER-Portal. Eine Anfrage dauert etwas, bietet aber eine vollständige Übersicht, wenn du Aufträge bei mehreren Banken verteilt hast.
4. Freistellungsaufträge neu organisieren
Wenn du feststellst, dass deine Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt sind – zum Beispiel ein zu hoher Betrag bei einer Bank und zu wenig bei einer anderen – kannst du diese anpassen:
- Ändere oder lösche bestehende Freistellungsaufträge direkt bei der Bank (online oder per Formular).
- Achte darauf, dass die Gesamtsumme aller Aufträge nicht den maximalen Freibetrag von 1.000 Euro (Einzelpersonen) oder 2.000 Euro (Ehepaare) überschreitet.
5. Musteranschreiben an die Bank
Falls du schriftlich bei deiner Bank nachfragen möchtest, reicht ein einfaches Anschreiben wie dieses:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Informationen darüber, ob und in welcher Höhe ich einen Freistellungsauftrag bei Ihnen eingereicht habe.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
[Adresse]
[Kundennummer]
Es ist gar nicht schwer, den Überblick über deine Freistellungsaufträge wiederherzustellen.
Nutze die Möglichkeiten deiner Banken, Steuerbescheinigungen und das BZSt, um Klarheit zu schaffen. Mit einer optimalen Verteilung vermeidest du unnötige Steuerabzüge und kannst deinen Sparer-Pauschbetrag voll ausnutzen.
Freistellungsauftrag für Ehepaare: Gemeinsam oder getrennt?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ihren gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro auf verschiedene Weise nutzen.
Ihr habt die Wahl zwischen einem gemeinsamen Freistellungsauftrag oder getrennten Aufträgen – je nachdem, was besser zu eurer finanziellen Situation passt.
Gemeinsamer Freistellungsauftrag als Eherpaar
Wenn ihr euch für einen gemeinsamen Freistellungsauftrag entscheidet, wird der gesamte Freibetrag bei einer Bank eingereicht. Das bringt einige Vorteile mit sich:
- Automatische Verlustverrechnung: Gewinne und Verluste beider Partner werden direkt miteinander verrechnet. Dadurch spart ihr euch zusätzlichen Aufwand bei der Steuererklärung.
- Einfache Verwaltung: Alle Kapitalerträge laufen über eine Bank, was den Überblick erleichtert.
Wann lohnt es sich? Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist besonders praktisch, wenn beide Partner Kapitalerträge bei derselben Bank erzielen oder wenn eine automatische Verlustverrechnung erwünscht ist.
Ehepaare mit getrenntem Freistellungsauftrag
Mit getrennten Freistellungsaufträgen kann jeder Partner seinen Anteil von 1.000 Euro individuell nutzen. Das bietet mehr Flexibilität:
- Individuelle Verteilung: Ihr könnt den Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen, je nachdem, wo ihr Erträge erzielt.
- Gezielte Steueroptimierung: Wenn ein Partner keine Kirchensteuer zahlt, kann dieser seinen Freibetrag strategisch einsetzen.
Wann ist das sinnvoll? Eine getrennte Aufteilung ist ideal, wenn eure Kapitalerträge unterschiedlich hoch sind oder ihr verschiedene Banken nutzt. Außerdem bietet es Vorteile, wenn ihr flexibel auf unterschiedliche Einkommenssituationen reagieren möchtet.
Welche Option passt zu euch? Die Entscheidung hängt davon ab, wie eure Erträge verteilt sind und wie viel Aufwand ihr bei der Verwaltung der Freistellungsaufträge haben möchtet. Gemeinsame Aufträge sind einfacher und effizient, getrennte bieten mehr Spielraum und Flexibilität. Solltet ihr euch unsicher sein, könnt ihr den Freibetrag jederzeit anpassen, um das Beste aus euren Kapitalerträgen herauszuholen.