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Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen: Geht das noch?

Ein Freistellungsauftrag kann rückwirkend bis zum 31. Januar des Folgejahres gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur die Möglichkeit, die Steuer über die Einkommensteuererklärung zurückzuholen. Wer seinen Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichtet, vermeidet unnötige Steuerabzüge.

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Viele Sparer und Anleger zahlen unnötig Abgeltungssteuer auf ihre Kapitalerträge, weil sie keinen Freistellungsauftrag gestellt haben.

Dann taucht oft die Frage auf: Kann man den Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen und sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen? Die gute Nachricht: Ja, es gibt eine Möglichkeit! Aber nicht direkt über die Bank – sondern über die Steuererklärung. In diesem Beitrag erfährst du, wie du deine gezahlte Abgeltungssteuer zurückbekommst, welche Fristen gelten und was du beachten musst, um kein Geld zu verschenken.

Was ist der Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass du auf deine Kapitalerträge keine unnötigen Steuern zahlst.

Ohne diesen Auftrag zieht deine Bank oder dein Broker automatisch 25 % Abgeltungssteuer, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von deinen Zinserträgen, Dividenden oder Kursgewinnen ab. Das bedeutet: Ein Viertel deiner Erträge landet direkt beim Finanzamt – selbst wenn du unter dem steuerlichen Freibetrag bleibst.

Mit einem Freistellungsauftrag kannst du das verhindern, denn er stellt sicher, dass deine Bank deine Kapitalerträge bis zum Freibetrag brutto auszahlt, ohne sofort Steuern einzubehalten.

Jahr Einzelpersonen Ehepaare
2015–2022 801 € 1.602 €
2023–2025 1.000 € 2.000 €

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Der deutsche Staat gewährt jedem Anleger einen steuerfreien Sparerpauschbetrag. Dieser liegt aktuell bei:

  • 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
  • 2.000 Euro pro Jahr für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften (bei gemeinsamer Veranlagung)

Solange deine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) unter diesem Freibetrag bleiben, fallen keine Steuern an. Sobald du aber mehr verdienst, wird auf den Betrag über dem Freibetrag automatisch Abgeltungssteuer abgeführt.

Warum ist ein Freistellungsauftrag wichtig?

Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank jede Kapitalertragssteuer sofort ans Finanzamt ab – egal, ob du tatsächlich Steuern zahlen müsstest oder nicht. Das bedeutet für dich:

  • Du bekommst weniger ausgezahlt, als du eigentlich solltest.
  • Um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen, müsstest du eine Steuererklärung machen und den Betrag beim Finanzamt zurückfordern.

Mit einem Freistellungsauftrag sparst du dir diesen Aufwand und bekommst deine Zinsen, Dividenden oder Gewinne direkt ohne unnötige Abzüge.

So erteilst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank:

  • Du stellst den Antrag direkt bei deiner Bank oder deinem Broker.
  • Du kannst den Freibetrag auf verschiedene Banken aufteilen. Hast du z. B. Konten bei mehreren Banken, kannst du z. B. 500 Euro bei Bank A und 500 Euro bei Bank B freistellen – Hauptsache, du überschreitest insgesamt die 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht.
  • Er gilt immer nur für das laufende Jahr. Das bedeutet, du musst ihn ggf. jedes Jahr neu anpassen, falls sich deine Erträge oder Bankverbindungen ändern.

Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Grundsätzlich kannst du einen Freistellungsauftrag rückwirkend bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen.

Das bedeutet: Für das Steuerjahr 2024 kannst du den Freistellungsauftrag noch bis zum 31. Januar 2025 nachreichen. Viele Banken setzen diese Regelung automatisch um, indem sie die einbehaltene Abgeltungssteuer anpassen. Falls deine Bank das nicht anbietet oder die Frist bereits abgelaufen ist, kannst du die zu viel gezahlte Steuer immer noch über die Steuererklärung zurückholen.

So funktioniert die rückwirkende Freistellung:

  • Frist beachten: Banken müssen rückwirkende Freistellungsaufträge bis zum 31. Januar des Folgejahres akzeptieren.
  • Automatische Anpassung: Einige Banken (z. B. Comdirect) rechnen bereits abgeführte Steuern neu und korrigieren die Jahressteuerbescheinigung.
  • Alternative über die Steuererklärung: Ist die Frist verpasst, kannst du die Anlage KAP in der Steuererklärung nutzen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Beispiel: Rückwirkender Freistellungsauftrag in der Praxis

Angenommen, du hast 2024 Kapitalerträge von 1.500 Euro erzielt, aber keinen Freistellungsauftrag gestellt.

Ohne Auftrag hat die Bank Abgeltungssteuer (25 %) plus Soli (5,5 %) auf 1.500 Euro abgeführt. Das sind rund 394 Euro Steuerabzug. Wenn du nun bis 31. Januar 2025 den Freistellungsauftrag nachreichst, kann die Bank bis zu 1.000 Euro steuerfrei berücksichtigen und einen Teil der abgeführten Steuer zurückerstatten. Verpasst du die Frist, bleibt nur der Weg über die Steuererklärung.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Ist der 31. Januar verstrichen, bleibt nur die Steuererklärung:

  1. Jahressteuerbescheinigung von deiner Bank besorgen.
  2. Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen.
  3. Zu viel gezahlte Steuer zurückholen, wenn deine Kapitalerträge unter dem Freibetrag lagen.

Ein rückwirkender Freistellungsauftrag ist nur bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Falls du die Frist verpasst, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Damit du in Zukunft keine unnötige Steuer zahlst, solltest du deinen Freistellungsauftrag rechtzeitig einrichten und regelmäßig anpassen.

Fazit: Rückwirkender Freistellungsauftrag – Flexibel, aber nicht unbegrenzt

Ein rückwirkender Freistellungsauftrag kann dir helfen, unnötig gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen – aber nur, wenn du die Frist bis zum 31. Januar des Folgejahres nicht verpasst. Danach bleibt nur noch der Umweg über die Steuererklärung, um dir dein Geld zurückzuholen. Wer seinen Sparerpauschbetrag also nicht optimal nutzt, zahlt am Ende möglicherweise mehr Steuern als nötig.

Damit das nicht passiert, solltest du deine Freistellungsaufträge rechtzeitig prüfen und anpassen – am besten noch vor Jahresende. Gerade wenn du mehrere Depots hast oder die Bank gewechselt hast, kann es schnell passieren, dass du Freibeträge doppelt vergibst oder ungenutzt lässt. Viele Banken setzen dabei eigene Fristen, sodass es sich lohnt, schon im Dezember eine Bestandsaufnahme zu machen.

Um das Ganze noch einfacher zu machen, kannst du Finanz-Apps oder digitale Steuerhelfer nutzen, die dich an Fristen erinnern und deine Kapitalerträge im Blick behalten. Langfristig könnte eine automatische Optimierung von Freistellungsaufträgen durch die Banken oder das Finanzamt kommen, doch bis dahin gilt: Selbst aktiv werden und Steuern sparen, bevor es zu spät ist.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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