Ein Freistellungsauftrag klingt kompliziert, ist aber ein einfaches Werkzeug, um Steuern zu sparen.
Mit diesem Auftrag kannst du deine Kapitalerträge – also Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Fonds – bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei behalten. Der Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare.
Klingt einfach? In der Praxis wird es knifflig, vor allem, wenn du Konten oder Depots bei verschiedenen Banken hast. Der Überblick kann schnell verloren gehen, und das führt dazu, dass du unnötig Steuern zahlst. Aber keine Sorge – hier erfährst du, wie du das Chaos auflöst und deinen Freistellungsauftrag optimal nutzt.
Warum ein Freistellungsauftrag so wichtig ist
Ein Freistellungsauftrag ist deine Geheimwaffe, wenn es darum geht, Steuern auf Kapitalerträge zu sparen.
Ohne diesen Auftrag zieht deine Bank automatisch 25 % Abgeltungssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und, falls du Kirchenmitglied bist, zusätzlich 8–9 % Kirchensteuer von deinen Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen ab. Das kann ganz schön ins Geld gehen.
Ein Beispiel: Du hast 1.000 Euro Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto erwirtschaftet. Ohne Freistellungsauftrag werden dir über 280 Euro direkt abgezogen. Mit einem Freistellungsauftrag bleibt dir dieser Betrag komplett erhalten – vorausgesetzt, du bleibst unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) oder 2.000 Euro (Ehepaare) pro Jahr.
Doch der Freistellungsauftrag ist nicht nur für große Beträge wichtig. Auch bei kleineren Kapitalerträgen, wie 50 oder 100 Euro Zinsen, sorgt er dafür, dass dein hart erarbeitetes Geld bei dir bleibt. Wer auf mehrere Konten oder Depots verteilt investiert, sollte den Freistellungsauftrag unbedingt strategisch nutzen, um keine Freibeträge zu verschenken.
Ohne einen Freistellungsauftrag zahlst du also oft unnötig Steuern – selbst dann, wenn deine Kapitalerträge eigentlich unter der Freibetragsgrenze liegen. Deshalb ist es so wichtig, ihn einzurichten und regelmäßig zu überprüfen, ob er optimal verteilt ist. Denn am Ende geht es darum, möglichst viel von deinem Geld in der eigenen Tasche zu behalten. 😊
Typische Probleme mit Freistellungsaufträgen
Das häufigste Problem entsteht, wenn du mehrere Konten oder Depots hast und den Überblick über deine Freistellungsaufträge verlierst.
Beispiel 1: Du hast 500 Euro Freistellungsauftrag bei Bank A und 500 Euro bei Bank B hinterlegt. Bei Bank A nutzt du aber nur 200 Euro, während bei Bank B 600 Euro Kapitalerträge anfallen. In diesem Fall wird bei Bank B Abgeltungssteuer auf die überschüssigen 100 Euro einbehalten, obwohl du insgesamt noch ungenutzte Freibeträge hast.
Beispiel 2: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro hinterlegt, aber du erzielst dort nur 300 Euro an Kapitalerträgen. Gleichzeitig erhältst du 700 Euro an Erträgen bei Bank B, wo kein Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Auch hier zahlst du unnötig Steuern.
Diese Situationen entstehen oft, weil die Banken untereinander keine Informationen austauschen. Jede Bank berücksichtigt nur den bei ihr hinterlegten Freistellungsauftrag – den Rest musst du selbst im Blick behalten.
Was tun, wenn du den Überblick über deine Freistellungsaufträge verloren hast?
Wenn du merkst, dass etwas nicht passt, solltest du als Erstes eine Bestandsaufnahme machen. Notiere alle Konten und Depots, bei denen du Kapitalerträge erzielst. Dann überprüfst du, wie hoch die Freistellungsaufträge sind und ob sie optimal verteilt sind.
Ein hilfreicher Anlaufpunkt sind deine Jahressteuerbescheinigungen oder Kontoauszüge. Dort siehst du, wie viel deines Freistellungsauftrags du genutzt hast und ob Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Falls dir die Unterlagen fehlen, frag einfach bei deiner Bank nach – die helfen dir weiter.
Freistellungsaufträge richtig anpassen
Sobald du weißt, wo deine Freistellungsaufträge nicht passen, kannst du sie anpassen. Das geht ganz unkompliziert online oder per Formular bei deiner Bank.
Beispiel: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag von 700 Euro hinterlegt, nutzt dort aber nur 300 Euro. Gleichzeitig hast du bei Bank B nur 300 Euro hinterlegt, obwohl dort 600 Euro an Erträgen anfallen. Passe den Auftrag bei Bank A auf 500 Euro und bei Bank B auf 500 Euro an – so nutzt du deinen Freibetrag optimal aus.
Wichtig: Der Gesamtbetrag deiner Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten.
Zentrale Steuer-ID nutzen
Um den Überblick über deine Freistellungsaufträge nicht zu verlieren, kannst du deine Steuer-ID nutzen. Seit einigen Jahren melden Banken die Freistellungsaufträge ans Finanzamt, wodurch du leichter kontrollieren kannst, ob die Summe korrekt ist. Mit deiner Steuer-ID kannst du die Freibeträge zentral überwachen und anpassen.
Was tun, wenn schon Steuern abgezogen wurden?
Wenn du merkst, dass zu viel Abgeltungssteuer einbehalten wurde, kannst du dir das Geld zurückholen – und zwar über die Steuererklärung.
So gehst du vor:
- Sammle alle Jahressteuerbescheinigungen deiner Banken.
- Reiche eine Steuererklärung ein, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist.
- Trage die Kapitalerträge in die Anlage KAP ein. Dort kannst du ungenutzte Freibeträge geltend machen.
Beispiel: Du hast 1.200 Euro Kapitalerträge erzielt, davon 800 Euro bei Bank A (mit Freistellungsauftrag) und 400 Euro bei Bank B (ohne Freistellungsauftrag). Auf die 400 Euro von Bank B wurde Abgeltungssteuer einbehalten. Über die Steuererklärung kannst du dir diese Steuer zurückholen, weil dein Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschritten wurde.
Ehepaare: Den vollen Freibetrag nutzen
Als Ehepaar könnt ihr den doppelten Freibetrag von 2.000 Euro nutzen, indem ihr eure Freistellungsaufträge zusammenfasst.
Beispiel: Du hast Kapitalerträge von 1.500 Euro, dein Partner von 500 Euro. Statt zwei einzelne Freistellungsaufträge über je 1.000 Euro zu hinterlegen, könnt ihr einen gemeinsamen über 2.000 Euro einrichten. So bleibt alles steuerfrei.
Was passiert, wenn der Freibetrag nicht reicht?
Wenn du mehr Kapitalerträge erzielst, als der Freibetrag abdeckt, wird Abgeltungssteuer fällig. Das ist nicht schlimm, solange du diese Erträge in der Steuererklärung angibst. In vielen Fällen kannst du dir einen Teil der Steuer zurückholen, wenn du z. B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machst.
Fazit: Dein Freistellungsauftrag – So sparst du clever Steuern
Ein Freistellungsauftrag ist dein Schlüssel, um Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden steuerfrei zu behalten – und das ohne großen Aufwand. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare bietet dir die Chance, dein Geld vollständig zu nutzen, ohne dass der Fiskus mitverdient.
Doch um wirklich zu profitieren, musst du den Überblick behalten. Verteile deinen Freistellungsauftrag clever auf alle Konten und Depots, damit keine unnötigen Abzüge passieren. Falls doch Steuern einbehalten wurden, hol dir das Geld ganz einfach über deine Steuererklärung zurück.
Mit der richtigen Planung kannst du nicht nur Steuern sparen, sondern auch sicherstellen, dass dein Kapital optimal für dich arbeitet. Ein paar Minuten Aufwand können dir am Ende des Jahres hunderte Euro mehr in die Tasche bringen – und das lohnt sich garantiert