Der Kinderfreibetrag ist eine der wichtigsten Stellschrauben, wenn es um Steuererleichterungen für Familien geht.
Er sorgt dafür, dass das Existenzminimum von Kindern steuerfrei bleibt und Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Statt monatlicher Auszahlung wie beim Kindergeld läuft die Entlastung über die Steuererklärung – automatisch und ohne extra Antrag. Gerade für Familien mit gutem Einkommen kann sich der Freibetrag richtig lohnen und am Ende mehrere Tausend Euro Steuerersparnis bringen.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag im deutschen Einkommensteuerrecht, der das Existenzminimum eines Kindes von der Besteuerung freistellt.
Er wird automatisch bei der Steuerveranlagung berücksichtigt und reduziert das zu versteuernde Einkommen der Eltern. Ziel ist es, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen und Familien steuerlich zu entlasten. Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes sowie dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Im Jahr 2025 beträgt der gesamte Kinderfreibetrag 9.600 Euro pro Kind (jeweils 4.800 Euro pro Elternteil). Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern vorteilhafter ist.
Wer bekommt den Kinderfreibetrag?
Den Kinderfreibetrag bekommen grundsätzlich alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Dazu gehören:
- leibliche Eltern,
- Adoptiveltern,
- Stiefeltern,
- Pflegeeltern
- und in besonderen Fällen auch Großeltern.
Der Freibetrag wird automatisch bei der Einkommensteuer berücksichtigt und pro Kind jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, kann dieser unter bestimmten Bedingungen auch den gesamten Freibetrag bekommen. Anspruch besteht für Kinder bis 18 Jahre – und bis 25 Jahre, wenn sie sich in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befinden oder arbeitslos gemeldet sind.
Für Kinder mit Behinderung gilt der Anspruch zeitlich unbegrenzt, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Muss man den Kinderfreibetrag beantragen?
Sobald du in deiner Steuererklärung dein Kind angibst (was automatisch über die Steuer-ID deines Kindes läuft), wird der Kinderfreibetrag - wie bereits erwähnt - automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Du musst also keinen gesonderten Antrag ausfüllen oder irgendwo explizit sagen: „Ich will den Kinderfreibetrag.“
Wichtig ist nur: Du musst Kindergeld beantragen – das läuft bei der Familienkasse. Warum? Weil das Finanzamt bei deiner Steuererklärung dann automatisch die sogenannte Günstigerprüfung macht. Dabei wird geprüft, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag finanziell besser ist. Kommt raus, dass der Freibetrag mehr bringt, wird das beim Steuerbescheid berücksichtigt.
Hast du aber nie Kindergeld beantragt, funktioniert diese Prüfung nicht korrekt – und dir entgeht vielleicht bares Geld.
Wie lange bekommst du den Freibetrag für Kinder?
Den Kinderfreibetrag bekommst du grundsätzlich, solange dein Kind unter 18 Jahre alt ist.
Darüber hinaus läuft der Anspruch bis zum 25. Geburtstag weiter, wenn dein Kind in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder arbeitslos gemeldet ist. Gibt es eine Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind dauerhaft an einer Selbstversorgung hindert, gibt es keine Altersgrenze – der Anspruch bleibt dann unbegrenzt bestehen.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem sächlichen Existenzminimum des Kindes und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA). Beide Beträge zusammen ergeben den Gesamtfreibetrag, der bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird.
Aktuell und in den nächsten Jahren gelten folgende Werte:
Das heißt: Im Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 9.600 Euro pro Kind. Er teilt sich jeweils auf beide Elternteile auf, also 4.800 Euro pro Elternteil.
Besonderheiten:
- Der BEA bleibt bis mindestens 2026 unverändert bei 2.928 € (gesamt).
- Der Betrag für das Existenzminimum wird jährlich angepasst, um die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
- Bei zusammen veranlagten Eltern wird der volle Betrag gewährt, bei getrennten Eltern jeweils hälftig – es sei denn, der Freibetrag wird auf einen Elternteil übertragen.
Hinweis: Ob sich der Kinderfreibetrag steuerlich tatsächlich lohnt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch die sogenannte Günstigerprüfung.
Beispiel: So wirkt sich der Kinderfreibetrag auf deine Steuern aus
Der Kinderfreibetrag senkt dein zu versteuerndes Einkommen – und damit auch deine Steuerlast. Wie stark du davon profitierst, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen ist und in welchem Steuersatz du unterwegs bist. Je höher dein Einkommen, desto mehr bringt dir der Freibetrag unterm Strich. Hier mal ein klares Rechenbeispiel für 2025:
Stell dir vor, du bist verheiratet, machst eine gemeinsame Steuererklärung und hast ein zu versteuerndes Einkommen von 84.000 Euro. Ohne Kinderfreibetrag würdest du darauf rund 25.120 Euro Einkommensteuer zahlen.
Nutzt du den Kinderfreibetrag (9.600 Euro Abzug), sinkt dein zu versteuerndes Einkommen auf 74.400 Euro. Deine Steuer schrumpft auf 21.087 Euro. Macht also eine Steuerersparnis von ziemlich genau 4.033 Euro. Im Vergleich zum Kindergeld (3.060 Euro im Jahr) hast du also 972 Euro mehr gespart, wenn der Freibetrag angewendet wird.
Damit du es besser vergleichen kannst:
Bei einem Einkommen ab etwa 80.000 Euro für Verheiratete (bzw. ca. 40.000 Euro für Alleinerziehende) ist der Kinderfreibetrag steuerlich die bessere Wahl. Das Finanzamt checkt das automatisch bei deiner Steuererklärung – du musst also nichts tun außer normal Kindergeld zu beantragen. Sollte der Freibetrag besser sein, wird das im Hintergrund verrechnet.
Für wen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Ob sich der Kinderfreibetrag für dich lohnt, hängt ganz klar von deinem Einkommen ab. Für den Großteil der Familien in Deutschland bleibt nach wie vor das Kindergeld die bessere Wahl – einfach, weil es direkt jeden Monat aufs Konto kommt. Für etwa 90 % der Haushalte lohnt sich der Freibetrag steuerlich gar nicht. Erst ab einem höheren Einkommen beginnt sich das Blatt zu wenden.
Konkret: Verheiratete Paare müssen gemeinsam ungefähr 160.000 Euro brutto im Jahr verdienen, damit die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag größer ist als die Summe des ausgezahlten Kindergeldes. Für Alleinstehende liegt die Schwelle bei etwa 80.000 Euro brutto. Sobald du diese Einkommenshöhe erreichst oder darüber liegst, kann der Kinderfreibetrag bares Geld bedeuten – und zwar mehr, als du über das Kindergeld bekommen würdest.
Alleinerziehende haben noch bessere Karten: Sie profitieren schon ab rund 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen vom Kinderfreibetrag – und dazu gibt’s noch den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro, der das zu versteuernde Einkommen zusätzlich drückt. Wer also allein für ein Kind sorgt und ordentlich verdient, sollte die Wirkung des Freibetrags definitiv im Blick haben.
Zusätzlich interessant ist der Freibetrag für Familien mit Kindern mit Behinderung. Hier entfällt die Altersgrenze komplett: Solange die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst versorgen kann, kannst du den Freibetrag zeitlich unbegrenzt nutzen – also auch dann noch, wenn dein Kind längst erwachsen ist.
Ein Spezialfall betrifft Eltern mit Kindern im Ausland: Arbeitest du in Deutschland, dein Kind lebt aber zum Beispiel in Polen oder einem anderen EU-Land, kannst du ebenfalls den Freibetrag in Anspruch nehmen. Gerade bei hohen Einkommen kann das steuerlich viel sinnvoller sein als einfach nur das normale Kindergeld mitzunehmen.
Beispiel: Wie viel bringt der Kinderfreibetrag wirklich?
Damit du dir besser vorstellen kannst, wie sich der Freibetrag in Zahlen auswirkt, hier mal ein echtes Rechenbeispiel aus dem Jahr 2025:
Nehmen wir ein verheiratetes Paar mit einem zu versteuernden Einkommen von 84.000 Euro im Jahr. Ohne den Kinderfreibetrag würden die beiden ungefähr 16.228 Euro an Einkommensteuer zahlen. Durch den Kinderfreibetrag von 9.600 Euro wird ihr zu versteuerndes Einkommen aber entsprechend gesenkt. Ergebnis: Sie zahlen dann nur noch rund 13.222 Euro an Steuern. Macht eine Ersparnis von 3.006 Euro.
Und jetzt der direkte Vergleich zum Kindergeld: Im Jahr 2025 bekommen Eltern pro Kind 255 Euro im Monat, also 3.060 Euro im Jahr. Im Beispiel liegt die Steuerersparnis (3.006 Euro) also praktisch gleichauf mit dem Kindergeld. Richtig lohnen tut sich der Freibetrag dann bei noch höheren Einkommen – etwa ab 90.000 oder 100.000 Euro brutto im Jahr, weil dann die Steuerersparnis den Kindergeldbetrag überholt.
Für Alleinerziehende wird es schon ab etwa 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spannend: Hier sorgt der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Entlastungsbetrag für eine spürbare Steuerentlastung – deutlich mehr, als das Kindergeld allein bringen würde.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld: Was ist besser?
In Deutschland haben Eltern bei der steuerlichen Entlastung zwei Optionen: Entweder sie kassieren das monatliche Kindergeld oder profitieren über die Steuererklärung vom Kinderfreibetrag.
Beides gleichzeitig geht nicht – und was besser für dich ist, prüft das Finanzamt automatisch mit der sogenannten Günstigerprüfung. Du musst dich also nicht entscheiden oder einen Antrag stellen, sondern einfach Kindergeld beantragen und abwarten, was im Steuerbescheid am Ende verrechnet wird.
Das Prinzip:
- Beim Kindergeld gibt es eine feste monatliche Auszahlung – aktuell 255 Euro pro Monat pro Kind (Stand 2025), also 3.060 Euro im Jahr.
- Der Kinderfreibetrag wiederum senkt dein zu versteuerndes Einkommen – im Jahr 2025 um 9.600 Euro je Kind. Dadurch zahlst du weniger Steuern.
Was besser ist, hängt ziemlich direkt von deinem Einkommen ab:
Für 90 % der Haushalte ist und bleibt das Kindergeld die attraktivere Variante, weil die Steuerersparnis durch den Freibetrag schlichtweg niedriger ausfällt als die Kindergeldzahlungen. Erst bei höheren Einkommen kippt die Rechnung.
Faustregel:
- Für Alleinstehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab etwa 80.000 Euro Jahresbrutto.
- Für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung) liegt die Grenze ungefähr bei 160.000 Euro Jahresbrutto.
Je höher das Einkommen und je höher dein persönlicher Steuersatz, desto mehr bringt der Kinderfreibetrag.
Vergleich: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
Hier eine Übersicht, wie sich der finanzielle Vorteil je nach Einkommen verschiebt:
Wichtig zu verstehen: Beim Kinderfreibetrag geht es nicht um eine direkte Auszahlung. Du sparst nur Steuern, und wie viel du sparst, hängt davon ab, wie hoch dein Steuersatz ist. Je höher dein Steuersatz, desto mehr bringt dir der Freibetrag.
- Beispielrechnung: Bei einem Steuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz) sparst du 42 % von 9.600 €, also 4.032 € an Steuern – deutlich mehr als die 3.060 € Kindergeld.
Fazit: Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen
Der Kinderfreibetrag ist ein starkes Instrument, um Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten – aber er spielt seine volle Wirkung erst bei höheren Einkommen aus. Wer gut verdient, kann durch den Kinderfreibetrag spürbar Steuern sparen, während Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen weiterhin besser mit dem monatlich ausgezahlten Kindergeld fahren.
Wichtig: Du musst dich nicht selbst entscheiden. Das Finanzamt macht automatisch die Günstigerprüfung und rechnet aus, was für dich unterm Strich günstiger ist.
Ab etwa 80.000 Euro Jahreseinkommen (Einzelperson) bzw. 160.000 Euro (Ehepaar) wird der Kinderfreibetrag meistens lukrativer als das Kindergeld. Besonders Familien mit mehreren Kindern oder Eltern mit sehr hohem Steuersatz profitieren dann deutlich.
Der Freibetrag sichert nicht nur das Existenzminimum der Kinder, sondern bringt auch echte Steuerersparnisse – aber eben nur, wenn der persönliche Steuersatz hoch genug ist.