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Kindergeld ab 18 Jahren beantragen: Infos & Formular (PDF)

Auch nach dem 18. Geburtstag deines Kindes kannst du weiter Kindergeld bekommen – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst: Wichtig ist, dass du rechtzeitig den Antrag stellst und alle Nachweise lieferst. Sonst endet die Zahlung automatisch und rückwirkend gibt’s das Geld nur für 6 Monate.

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Wenn dein Kind volljährig wird, endet der automatische Anspruch auf Kindergeld. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kannst du weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. In diesem Beitrag erfährst du, wie du Kindergeld ab 18 Jahren beantragen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen du benötigst.

Welche Voraussetzungen gelten für Kindergeld ab 18 Jahren?

Nach dem 18. Geburtstag deines Kindes besteht der Anspruch auf Kindergeld nur noch, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im Einkommensteuergesetz (§ 66 EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (§ 6 BKGG) geregelt.

Kindergeld wird weiterhin gezahlt, wenn dein Kind:

  • sich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium befindet,
  • sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet,
  • einen anerkannten Freiwilligendienst (z. B. Bundesfreiwilligendienst, FSJ, FÖJ) absolviert,
  • zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, arbeitslos ist und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist.

Für Kinder mit Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sind und die sich nicht selbst unterhalten können, besteht der Anspruch auf Kindergeld ohne Altersgrenze weiter.

Höhe: Wie viel Kindergeld erhalten Eltern in 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld monatlich 255 Euro pro Kind. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro geplant.

Kindergeld ab 18 Jahren beantragen: Dokumente & Formulare zum ausdrucken

Für volljährige Kinder muss das Kindergeld neu beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst den Antrag online über das Portal der Familienkasse stellen oder die entsprechenden Formulare ausfüllen und per Post einreichen.

Erforderliche Unterlagen können je nach Situation variieren, beinhalten jedoch in der Regel:

  • Nachweise über die Ausbildung oder das Studium (z. B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung),
  • Bescheinigungen über Freiwilligendienste,
  • Nachweise über die Meldung als arbeitsuchend oder ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit,
  • bei Behinderungen entsprechende ärztliche Nachweise.

Wichtig: Änderungen in der Lebenssituation deines Kindes (z. B. Abschluss der Ausbildung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit) müssen der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden.

Situation Voraussetzung Nachweis/Unterlage
Erstausbildung oder Erststudium Kind befindet sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder Studium Schulbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung
Zweitausbildung (berufsbegleitend) Max. 20 Wochenstunden Arbeit oder Minijob Nachweis über Arbeitszeit + Ausbildungsbescheinigung
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen Max. 4 Monate Zeit zwischen Schule & Ausbildung/Studium Nachweis über Schulabschluss + Anmeldung Ausbildung/Studium
Arbeitsuchend (18-21 Jahre) Kind ist arbeitslos & bei der Agentur für Arbeit gemeldet Bestätigung der Agentur für Arbeit
Ausbildungsplatzsuchend Kind sucht aktiv eine Ausbildung & ist als „ausbildungsplatzsuchend" gemeldet Nachweis der Agentur + Bewerbungsbelege
Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD etc.) Kind nimmt an einem anerkannten Freiwilligendienst teil Bescheinigung des Trägers
Behinderung (dauerhaft) Behinderung vor dem 25. Geburtstag und Kind kann sich nicht selbst versorgen Ärztliches Gutachten, Behindertenausweis
Auszahlung direkt an das Kind („Abzweigung") Kind lebt nicht mehr im Elternhaushalt und erhält keinen Unterhalt Kontoauszug, Mietvertrag o.ä.

Fristen & rückwirkende Zahlungen

Wenn dein Kind 18 Jahre alt wird, endet der Kindergeldanspruch nicht automatisch – aber auch nicht automatisch weiter. Du musst aktiv werden.

Wichtig dabei: Der Antrag auf Kindergeld ab 18 sollte möglichst früh gestellt werden, am besten noch vor dem 18. Geburtstag deines Kindes. So vermeidest du eine unnötige Unterbrechung in der Auszahlung.

Falls der Antrag doch mal später kommt, ist das kein Weltuntergang – aber es gibt Grenzen: Kindergeld kann rückwirkend maximal für sechs Monate gezahlt werden. Bedeutet konkret: Stellst du deinen Antrag im Juli, bekommst du höchstens noch für Januar bis Juni Kindergeld nachgezahlt – egal, wann der Anspruch wirklich entstanden ist.

Darum ganz wichtig: Fristen ernst nehmen und nicht auf die lange Bank schieben.

Gerade bei Übergangszeiten (z. B. zwischen Schule und Ausbildung) zählt jeder Monat, weil ohne rechtzeitigen Nachweis auch kein Geld fließt. Auch Änderungen wie Studienabbruch, neue Ausbildung oder Jobaufnahme (über 20 Std./Woche) müssen der Familienkasse sofort gemeldet werden – sonst drohen Rückforderungen.

Abzweigungsantrag: An wen soll das Kindergeld gezahlt werden?

Kindergeld wird eigentlich immer an die Eltern gezahlt – auch nach dem 18. Geburtstag.

Aber was ist, wenn dein Kind nicht mehr bei dir wohnt, vielleicht sogar selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt, du aber trotzdem noch Kindergeld bekommst? Dann kann dein Kind einen Abzweigungsantrag stellen.

Das heißt: Statt dass das Geld auf deinem Konto landet, geht es direkt ans Kind. Voraussetzung ist, dass du nicht mehr (ausreichend) Unterhalt zahlst. Das kann z. B. der Fall sein, wenn dein Kind in einer eigenen Wohnung lebt, du nicht mehr finanziell unterstützt – oder ihr im Streit seid und der Unterhalt ausbleibt.

Das zuständige Formular dafür ist das KG 11e. Auch dieses bekommst du bei der Familienkasse oder als Download auf deren Website. Wichtig ist: Die Familienkasse prüft den Antrag – es reicht also nicht, wenn dein Kind den bloß stellt. Es muss auch belegen, dass kein (oder zu wenig) Unterhalt gezahlt wird.

Gut zu wissen: Der Abzweigungsantrag ist kein Ersatz für einen regulären Antrag auf Kindergeld. Es muss zuerst überhaupt ein Anspruch bestehen – also z. B. durch Ausbildung oder Studium. Nur dann kann auch über die Auszahlung direkt ans Kind entschieden werden

Fazit: Kindergeldanspruch ab 18 Jahren nicht verschenken

Nur weil dein Kind volljährig wird, heißt das nicht, dass automatisch Schluss ist mit Kindergeld.

Im Gegenteil: Wenn die Voraussetzungen stimmen – also Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Freiwilligendienst oder Jobsuche – kannst du die Zahlung ganz easy verlängern. Wichtig ist nur, dass du dich rechtzeitig drum kümmerst, die richtigen Formulare ausfüllst und alle Nachweise auf dem Tisch hast. Rückwirkend gibt’s zwar noch bis zu sechs Monate Geld, aber das ist keine Einladung zum Aufschieben.

Und falls dein Kind auf eigenen Beinen steht, aber du trotzdem noch Kindergeld kassierst, kann es sich das mit dem Abzweigungsantrag direkt sichern. Also: dranbleiben, mitdenken – und das rausholen, was einem zusteht

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FAQ

Was passiert mit dem Kindergeld, wenn mein Kind 18 Jahre alt wird?
Wird Kindergeld mit 18 automatisch eingestellt?
Wann bekommt man ab 18 kein Kindergeld mehr?
Wann gibt es Kindergeld bis 27?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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