Du willst deinen Job kündigen oder hast eine Kündigung bekommen und fragst dich: Wie lange muss ich noch arbeiten? Oder bis wann muss die Kündigung spätestens raus?
Genau hier hilft dir unser Kündigungsfristenrechner. Er zeigt dir in Sekundenschnelle, welche Frist für dich gilt – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. So vermeidest du Fehler und bist rechtlich auf der sicheren Seite.
Kündigungsfrist berechnen: So gehst du vor
Die Kündigungsfrist zu berechnen, klingt kompliziert? Ist es aber nicht!
Du musst nur wissen, was im Gesetz, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht. Die Frist kann je nach Dauer deiner Betriebszugehörigkeit unterschiedlich sein – und für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten oft unterschiedliche Regeln.
So findest du deine Kündigungsfrist in drei einfachen Schritten:
- Blick in den Arbeitsvertrag – Steht dort eine Frist? Dann gilt sie in den meisten Fällen.
- Gesetzliche Regelung prüfen – Falls im Vertrag nichts steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (meist vier Wochen zum 15. oder Monatsende).
- Tarifvertrag beachten – Falls du einem Tarifvertrag unterliegst, kann dort eine abweichende Frist geregelt sein.
Hast du alles gecheckt? Dann kannst du deine Kündigung rechtzeitig einreichen und sicherstellen, dass alles sauber läuft.
Kündigungsfristen in Deutschland: Alles, was du wissen musst
Wer einen Vertrag kündigen will, muss sich an bestimmte Fristen halten. Egal ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Versicherung – für jede Vertragsart gibt es feste Regeln. Wer zu spät kündigt, riskiert zusätzliche Kosten oder eine automatische Verlängerung. Doch keine Sorge: In Deutschland sind Kündigungsfristen klar gesetzlich geregelt, und mit dem richtigen Wissen kannst du sicherstellen, dass deine Kündigung fristgerecht und wirksam ist.
1. Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – was gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Im Arbeitsrecht gibt es unterschiedliche Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Während Arbeitnehmer in den meisten Fällen eine einheitliche Frist haben, verlängern sich die Fristen für Arbeitgeber mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen. Diese gesetzliche Regelung gilt, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Kündigungsfrist für Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen sich an eine gestaffelte Kündigungsfrist halten, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt:
Diese Regelung schützt langjährige Mitarbeiter, indem sie ihnen eine längere Übergangszeit ermöglicht. In Kleinbetrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern kann der Arbeitgeber jedoch jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen, unabhängig vom Monatsende.
Wichtig: In vielen Branchen gelten Tarifverträge, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Falls dein Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist, solltest du prüfen, ob dort eine kürzere oder längere Kündigungsfrist festgelegt ist.
2. Kündigungsfristen im Mietrecht – was gilt für Mieter und Vermieter?
Bei Mietverträgen haben Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist für Mieter: Mieter können ihr Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig davon, wie lange sie in der Wohnung gelebt haben. Entscheidend ist, dass die Kündigung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht. Samstage zählen als Werktage, Sonntage und Feiertage nicht.
Kündigungsfrist für Vermieter: Für Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Mietdauer:
Diese Regel soll langjährige Mieter schützen, damit sie genug Zeit haben, eine neue Wohnung zu finden. Eine Verkürzung der Frist ist nur zugunsten des Mieters möglich, nicht aber des Vermieters.
Wichtig: Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei Eigenbedarf oder Mietrückständen. In solchen Fällen haben Mieter oft ein Sonderkündigungsrecht.
3. Kündigungsfristen bei Dienstverträgen – was gilt für Freelancer und Berater?
Nicht jeder Vertrag ist ein Arbeitsvertrag. Wer als Freelancer oder Berater tätig ist, hat meist einen Dienstvertrag. Hier richtet sich die Kündigungsfrist nach der Art der Vergütung:
- Tagesvergütung: Kündigung jederzeit zum nächsten Tag.
- Wochenvergütung: Kündigung bis zum ersten Werktag der Woche.
- Monatsvergütung: Kündigung bis zum 15. des Monats zum Monatsende.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass Verträge mit regelmäßiger Vergütung planbar beendet werden können.
4. Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen – was gilt für Abos und Mitgliedschaften?
Seit 2022 gibt es das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das lange Vertragslaufzeiten und komplizierte Kündigungsfristen verhindern soll.
Die wichtigsten Regeln:
- Maximale Vertragslaufzeit: 24 Monate.
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Vertragsende.
- Automatische Verlängerung: Nur auf unbestimmte Zeit, mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
Diese Regelungen gelten für Fitnessstudios, Streaming-Dienste, Handyverträge und andere Abos. Telekommunikationsverträge dürfen nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
5. Kündigungsfristen bei Versicherungen – was gilt für Kfz, Hausrat & Co.?
Versicherungen haben oft lange Vertragslaufzeiten, aber auch hier gibt es feste Regeln:
Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen
In bestimmten Fällen kann ein Versicherungsvertrag außerordentlich gekündigt werden:
- Bei Beitragserhöhungen: Kündigung innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung.
- Bei Leistungskürzungen: Kündigung innerhalb von 1 Monat.
- Nach einem Schadensfall: Versicherer können innerhalb von 1 Monat nach Schadensregulierung kündigen.
Wer seine Kündigungsfrist verpasst, muss oft ein weiteres Jahr zahlen – deshalb lohnt es sich, die Fristen genau zu prüfen.
6. Kündigungsfristen richtig berechnen – so geht’s
Damit eine Kündigung fristgerecht ist, gibt es klare Regeln zur Berechnung:
- Der Tag des Kündigungseingangs zählt nicht mit.
- Sonn- und Feiertage werden als volle Tage gezählt.
- Das Fristende muss genau berechnet werden, z. B. „zum Monatsende“.
Beispiel:
- Kündigung am 20. März mit vier Wochen Frist → Arbeitsverhältnis endet am 30. April.
Wer unsicher ist, kann einen Kündigungsfristenrechner nutzen, um den genauen Termin zu berechnen.
Beispiel: Berechnung der Kündigungfrist
Angenommen, du willst zum 30. April aus deinem Job raus. Deine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Jetzt kommt es darauf an, wann deine Kündigung beim Arbeitgeber eingeht.
- Du schickst die Kündigung am 20. März → Zählt erst ab dem 21. März.
- Vier Wochen draufrechnen → Frist endet am 18. April.
- Nächster möglicher Kündigungstermin? Monatsende, also 30. April.
Heißt: Alles richtig gemacht, dein letzter Arbeitstag ist Ende April.
Hättest du die Kündigung erst am 5. April abgegeben, würde sich das Ganze um einen Monat nach hinten verschieben – dann wäre erst Ende Mai Schluss. Deshalb immer früh genug checken, bis wann die Kündigung wirklich beim Arbeitgeber sein muss.
Fazit: Kündigungsfristen immer im Blick behalten
Kündigungsfristen sind in Deutschland klar geregelt, aber je nach Vertragsart gibt es große Unterschiede.
Während Arbeits- und Mietverträge oft längere Fristen haben, sind Verbraucherverträge und Abos mittlerweile viel einfacher kündbar.
Um Probleme zu vermeiden, solltest du immer zuerst deinen Vertrag prüfen, die gesetzlichen Vorgaben checken und die Kündigungsfrist genau berechnen. So stellst du sicher, dass deine Kündigung fristgerecht und wirksam ist.