Elternzeit bedeutet nicht automatisch Einkommenspause – ein Minijob kann eine gute Möglichkeit sein, das Haushaltsbudget aufzustocken.
Aber Achtung: Es gibt Regeln, die du beachten musst! Dein Arbeitgeber muss zustimmen, das Elterngeld kann gekürzt werden, und auch steuerliche sowie versicherungstechnische Fragen spielen eine Rolle. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, erfährst du hier, was erlaubt ist, worauf du achten musst und wie sich ein Minijob auf deine Finanzen auswirkt.
Was ist die Elternzeit?
Elternzeit ist eine berufliche Auszeit für Mütter und Väter, um sich nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern – ohne den Job zu verlieren.
Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, das heißt, du bekommst kein Gehalt vom Arbeitgeber, aber du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, nach der Elternzeit in deinen Job zurückzukehren. Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen und dabei flexibel entscheiden, ob du sie am Stück oder auf mehrere Abschnitte verteilst. Wichtig: Während der Elternzeit kannst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, musst das aber mit deinem Arbeitgeber abstimmen.
Die Elternzeit ist nicht mit Elterngeld zu verwechseln – das gibt’s nur für maximal 14 Monate und hängt vom vorherigen Einkommen ab.
Darum kann sich ein Minijob während der Elternzeit lohnen
Ein Minijob in der Elternzeit kann eine clevere Möglichkeit sein, um finanziell etwas Luft zu bekommen, ohne dabei den vollen Stress eines regulären Jobs zu haben.
Das Elterngeld ersetzt zwar einen Teil des vorherigen Einkommens, aber oft reicht es nicht aus, um alle laufenden Kosten zu decken – gerade wenn du vorher ein gutes Gehalt hattest und jetzt eine große Lücke spürst. Mit einem Minijob kannst du dir bis zu 556 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei dazuverdienen, ohne dass du für die Krankenversicherung extra zahlen musst.
Außerdem hilft dir ein Nebenjob, am Ball zu bleiben, dich beruflich nicht völlig rauszunehmen und vielleicht schon erste Schritte für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu machen.
Besonders praktisch: Du kannst flexibel arbeiten, zum Beispiel abends, am Wochenende oder von zu Hause aus. Aber Achtung – ein Minijob wird auf das Elterngeld angerechnet! Es lohnt sich also, vorher genau zu rechnen, damit sich das Ganze wirklich auszahlt.
Minijob während der Elternzeit: Was du wissen musst
Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben – voller wertvoller Momente mit deinem Kind, aber oft auch mit finanziellen Einschränkungen.
Viele Eltern überlegen daher, sich mit einem Minijob etwas dazu zu verdienen. Doch wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Welche Regeln gibt es? Und lohnt sich das Ganze überhaupt? Hier erfährst du alles, was du wissen musst – einfach erklärt, mit konkreten Zahlen und einem Beispiel.
1. Darfst du in der Elternzeit überhaupt arbeiten?
Ja, aber nur eingeschränkt. Du kannst während der Elternzeit einer Beschäftigung nachgehen, solange du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Bis August 2021 lag die Grenze sogar noch bei 30 Stunden. Das bedeutet: Ein Minijob ist in den meisten Fällen problemlos möglich, da er meist nur wenige Stunden pro Woche umfasst.
Wichtig: Falls du während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber arbeiten willst, musst du dir dafür eine Genehmigung holen. Dein Arbeitgeber darf das aber nur ablehnen, wenn er wichtige betriebliche Gründe hat – zum Beispiel, wenn du für die Konkurrenz arbeitest. Falls du einen neuen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnimmst, musst du deinen Hauptarbeitgeber zwar informieren, aber er kann es dir nicht verbieten.
2. Wie wirkt sich ein Minijob auf das Elterngeld aus?
Hier wird es etwas komplizierter, aber keine Sorge – wir erklären es einfach!
Grundsätzlich wird jedes Einkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet.
Das bedeutet, dass dein Elterngeld niedriger ausfällt, wenn du nebenbei etwas verdienst. Dabei wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem aktuellen Einkommen berechnet. Je mehr du dazuverdienst, desto weniger bekommst du also von der Elterngeldstelle.
Ein Beispiel:
- Vor der Geburt hattest du ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro.
- Ohne Nebenjob würdest du 65 % davon als Elterngeld bekommen, also 1.300 Euro.
- Nimmst du während der Elternzeit einen Minijob an und verdienst 400 Euro, wird das Elterngeld neu berechnet:
- Die Differenz zwischen deinem alten und deinem neuen Einkommen beträgt jetzt 1.600 Euro.
- Davon bekommst du weiterhin 65 % = 1.040 Euro Elterngeld.
- Insgesamt hättest du also 1.440 Euro statt 1.300 Euro zur Verfügung.
Das bedeutet: Ein Nebenverdienst lohnt sich finanziell fast immer, weil du insgesamt mehr Geld zur Verfügung hast, auch wenn dein Elterngeld sinkt.
3. ElterngeldPlus: Noch sinnvoller für Minijobber?
Falls du nicht nur ein paar Monate, sondern länger arbeiten willst, könnte ElterngeldPlus für dich die bessere Wahl sein. Es wurde eingeführt, um Eltern zu unterstützen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Der große Vorteil: Beim ElterngeldPlus darfst du bis zur Hälfte deines vorherigen Einkommens verdienen, ohne dass dein Elterngeld gekürzt wird. Solange dein Minijob-Einkommen weniger als 50 % deines früheren Nettoverdienstes beträgt, bleibt dein Elterngeld unberührt.
Ein Beispiel:
- Vor der Geburt hast du 2.000 Euro netto verdient.
- Mit ElterngeldPlus bekommst du die Hälfte des normalen Elterngeldes, also 650 Euro statt 1.300 Euro.
- Nimmst du jetzt einen Minijob mit 500 Euro Verdienst an, bleibt dein Elterngeld unverändert bei 650 Euro.
- Das bedeutet: Du hast jetzt 1.150 Euro statt nur 650 Euro.
Das macht ElterngeldPlus besonders attraktiv für alle, die schon während der Elternzeit wieder einsteigen möchten.
4. Steuern & Krankenversicherung: Was du beachten musst
Ein Minijob ist bis zu 556 Euro im Monat steuerfrei, du musst also keine Einkommenssteuer darauf zahlen.
Aber: Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass dein Gesamteinkommen den Steuersatz beeinflussen kann. Wenn dein Partner gut verdient, kann es sein, dass ihr durch deinen Minijob insgesamt mehr Steuern zahlt.
Was bedeutet das für die Krankenversicherung?
- Falls du vor der Elternzeit pflichtversichert warst, bleibt deine Krankenversicherung während der Elternzeit beitragsfrei – solange dein Nebenverdienst gering bleibt.
- Bist du über deinen Partner familienversichert, darfst du nicht mehr als 520 Euro brutto im Monat verdienen, sonst musst du dich selbst versichern.
- Privatversicherte müssen ihre Beiträge weiterhin zahlen, auch wenn sie in Elternzeit sind.
Wenn du dir unsicher bist, frag am besten bei deiner Krankenkasse nach.
5. Welche Minijobs eignen sich besonders für Mütter in Elternzeit?
Ein guter Minijob in der Elternzeit sollte flexibel sein, sich gut mit der Kinderbetreuung vereinbaren lassen und am besten von zu Hause aus machbar sein. Hier ein paar Ideen:
- Online-Jobs: Texterin, virtuelle Assistenz, Social-Media-Management oder Online-Nachhilfe.
- Kreative Tätigkeiten: Etsy-Shop eröffnen, Fotografie, Grafikdesign oder DIY-Produkte verkaufen.
- Kinderbetreuung: Babysitting, Tagesmutter oder Haustierbetreuung.
- Minijobs im Einzelhandel oder Büro: Perfekt für ein paar Stunden am Abend oder am Wochenende.
- Lieferdienste oder Fahrdienste: Ideal für Eltern mit flexibler Kinderbetreuung.
Wichtig: Überlege dir gut, wie viel Zeit du wirklich investieren kannst. Gerade mit einem Baby kann der Alltag oft unvorhersehbar sein.
6. Muss ich meinen Minijob irgendwo melden?
Ja! Du musst den Minijob bei der Elterngeldstelle melden, damit deine Leistung korrekt berechnet wird. Sonst drohen später Nachzahlungen oder sogar Rückforderungen.
Falls du bei deinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten möchtest, brauchst du außerdem seine Zustimmung.
Wie wirkt sich ein Minijob während der Elternzeit auf die Rente aus?
Die Elternzeit ist eine wertvolle Phase für dich und dein Kind – aber was ist mit deiner Altersvorsorge?
Viele Mütter fragen sich, ob sich ein Minijob während der Elternzeit überhaupt lohnt oder ob er langfristig negative Folgen für die Rente hat.
Die gute Nachricht: Ein Minijob während der Elternzeit kann deine Rentenansprüche sogar verbessern – aber nur, wenn du ihn richtig nutzt. Hier erfährst du, wie genau das funktioniert und worauf du achten solltest.
1. Automatische Rentengutschriften während der Elternzeit
Auch wenn du in der Elternzeit nicht arbeitest, werden dir Kindererziehungszeiten auf deine Rente angerechnet. Das bedeutet: Du bekommst automatisch Rentenpunkte gutgeschrieben, als würdest du während dieser Zeit ein durchschnittliches Einkommen aller Versicherten erzielen.
Wie viel bringt das für deine Rente?
- Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden drei volle Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es nur 2,5 Jahre.
Pro Jahr gibt es dabei einen Rentenpunkt gutgeschrieben. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell (2025) etwa 36,20 Euro Rente pro Monat in den neuen Bundesländern und 39,32 Euro in den alten Bundesländern. Das bedeutet:
- Für drei Jahre Kindererziehung bekommst du etwa 108 Euro mehr Rente pro Monat – einfach so, ohne zu arbeiten.
- Für ältere Kinder (vor 1992 geboren) sind es rund 90 Euro monatlich.
Diese Erziehungszeiten werden automatisch der Mutter zugeordnet. Falls du möchtest, kann dein Partner die Zeiten auch teilweise oder komplett übernehmen – das muss aber aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
2. Minijob während der Elternzeit: Wie wirkt er sich auf die Rente aus?
Jetzt wird’s spannend: Wenn du zusätzlich zum Elterngeld einen Minijob machst, dann bekommst du noch mehr Rentenpunkte, weil du neben den Kindererziehungszeiten auch eigene Rentenbeiträge zahlst.
Ein Minijob (bis 556 Euro im Monat in 2025) ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet:
- Dein Arbeitgeber zahlt 15 % deines Lohns in die Rentenkasse.
- Du selbst zahlst 3,6 % (das sind ca. 20 Euro bei einem 556-Euro-Job).
Dadurch sammelst du zusätzliche Rentenpunkte, die später deine Altersrente erhöhen. Der Clou: Diese Punkte kommen zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten – du bekommst also eine doppelte Absicherung.
3. Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Viele Minijobber lassen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, um ein paar Euro mehr Netto-Lohn zu bekommen. Doch ist das in der Elternzeit eine clevere Idee?
Wenn du dich befreien lässt:
- Dein Arbeitgeber zahlt trotzdem die 15 % Rentenbeitrag – aber du selbst zahlst nichts mehr ein.
- Deine Rentenpunkte fallen geringer aus.
- Du kannst später unter Umständen keine Erwerbsminderungsrente oder andere Leistungen aus der Rentenkasse bekommen.
Wenn du Beiträge zahlst:
- Du bekommst höhere Rentenansprüche.
- Dein Minijob zählt als vollwertige Pflichtbeitragszeit – das ist wichtig, wenn du später mal eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen musst.
- Du kannst mit jedem Monat zusätzliche Rentenpunkte sammeln.
Fazit: Die Befreiung lohnt sich nur, wenn du wirklich jeden Euro brauchst – langfristig macht es mehr Sinn, die Beiträge weiter zu zahlen.
4. Was passiert, wenn du mehr als einen Minijob hast?
Falls du mehrere Minijobs gleichzeitig hast, gibt es eine Besonderheit:
- Solange du insgesamt unter 556 Euro im Monat bleibst, bleibt alles wie bei einem normalen Minijob.
- Verdienst du insgesamt mehr, werden die Jobs zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig – dann musst du Beiträge in die Rentenkasse zahlen wie bei einem normalen Teilzeitjob.
Das kann sich sogar lohnen, weil du dadurch höhere Rentenansprüche aufbaust. Falls du aber nur einen kleinen Nebenverdienst möchtest, bleib lieber unter der 556-Euro-Grenze.
5. Gibt es Nachteile für die Rente durch einen Minijob in der Elternzeit?
Eigentlich nicht – aber ein paar Dinge solltest du bedenken:
- Wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob (also mehr als 556 Euro) während der Elternzeit hast, dann bekommst du keine Erziehungszeiten mehr gutgeschrieben – dein Einkommen zählt dann für die Rente.
- Falls du dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreist, sammelst du weniger Rentenpunkte.
- Minijobs alleine reichen nicht aus, um eine hohe Rente aufzubauen – aber sie können zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten eine sinnvolle Ergänzung sein.
6. Beispiel: Wie sich ein Minijob auf deine Rente auswirkt
Nehmen wir an, du arbeitest während der Elternzeit drei Jahre lang in einem Minijob für 500 Euro im Monat.
Ohne Minijob:
- Du bekommst für die drei Jahre Kindererziehung 3 Rentenpunkte.
- Das gibt dir rund 108 Euro Rente pro Monat extra.
Mit Minijob (ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht):
- Du bekommst zusätzlich durch deinen Minijob ca. 0,3 Rentenpunkte pro Jahr.
- Das gibt dir nochmal rund 10 Euro extra pro Monat.
Ergebnis: Mit einem Minijob während der Elternzeit sicherst du dir rund 118 Euro mehr Rente pro Monat – also langfristig eine deutlich bessere Altersvorsorge.
Fazit: Lohnt sich ein Minijob für die Rente in der Elternzeit?
Ja, definitiv! Ein Minijob während der Elternzeit kann deine Rente langfristig verbessern, weil du neben den automatisch gutgeschriebenen Kindererziehungszeiten noch eigene Beiträge in die Rentenkasse einzahlst.
Was du beachten solltest:
- Lass dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, wenn du langfristig höhere Rentenansprüche haben möchtest.
- Auch wenn der Verdienst gering ist, lohnt sich jeder Euro in die Rentenkasse.
- Ein Minijob allein macht dich nicht reich, aber kombiniert mit den Kindererziehungszeiten kann er sich richtig lohnen.
Falls du ganz sichergehen willst, kannst du dich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen – dort kannst du dir genau ausrechnen lassen, wie sich dein Minijob auf deine Rente auswirkt.
Kurz gesagt: Ein Minijob in der Elternzeit ist nicht nur eine gute Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen – er kann auch deine Rente deutlich verbessern. Wer clever plant, kann mit Kindererziehungszeiten und einem Nebenverdienst gleich doppelt profitieren