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Mutterschaftsgeld: Höhe, Zeitraum & Antrag (2025) – Das musst du wissen

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für werdende Mütter, die während der Mutterschutzfrist nicht arbeiten dürfen. Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse, plus einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Der Antrag wird bei der Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt, je nach Versicherungsstatus.

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Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für werdende Mütter, die rund um die Geburt ihres Kindes nicht arbeiten dürfen.

Es sorgt dafür, dass dein Einkommen während des Mutterschutzes nicht einfach wegfällt. Doch wer hat Anspruch? Wie hoch ist die Zahlung? Und wo musst du es beantragen? In diesem Artikel bekommst du alle wichtigen Infos, damit du weißt, was dir zusteht und wie du dein Mutterschaftsgeld beantragst.

Was ist das Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine staatliche Leistung, die dir während der Schutzfristen vor und nach der Geburt dein Einkommen ersetzt. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gezahlt – je nachdem, wie du versichert bist. Zusätzlich ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir einen Zuschuss zu zahlen, falls dein Nettogehalt über 13 Euro pro Tag liegt.

Damit du während der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell abgesichert bist, greift das Mutterschaftsgeld in folgenden Zeiträumen:

  • 6 Wochen vor der Geburt (du darfst freiwillig weiterarbeiten, aber du musst nicht)
  • Der Tag der Entbindung
  • 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar 12 Wochen)

Eine wichtige Neuerung ab 2025: Auch Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wer bekommt Mutterschaftsgeld? Angestellte Frauen, Minijobberinnen (gesetzlich versichert), Frauen in Ausbildung, freiwillig Dienstleistende, Frauen mit Behinderung in Werkstätten
Wer bekommt kein Mutterschaftsgeld? Selbstständige (außer mit Krankentagegeldversicherung), Hausfrauen, Beamtinnen (eigene Regelungen), Studentinnen ohne Job
Höhe des Mutterschaftsgeldes Bis zu 13 € pro Tag von der Krankenkasse, maximal 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung
Arbeitgeberzuschuss Differenz zum vollen Nettogehalt, falls Tagesverdienst über 13 € liegt
Bezugszeitraum 6 Wochen vor der Geburt, Entbindungstag, 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes)
Mutterschaftsgeld und Elterngeld Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wird auf das Elterngeld angerechnet, Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung nicht
Wo wird Mutterschaftsgeld beantragt? Gesetzliche Krankenkasse oder Bundesamt für Soziale Sicherung (bei privat Versicherten & familienversicherten Minijobberinnen)
Welche Unterlagen werden benötigt? Antrag, ärztliche Bescheinigung zum Entbindungstermin, Arbeitgeberbescheinigung, ggf. Geburtsurkunde des Kindes
Wie wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt? Krankenkassen zahlen laufend, das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt einmalig 210 €

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Ob du Mutterschaftsgeld bekommst, hängt von deinem Arbeitsverhältnis und deiner Krankenversicherung ab. Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 wurde der Kreis der Berechtigten erweitert – das heißt, mehr Frauen können diese Leistung in Anspruch nehmen.

Du hast Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du:

  • Angestellt bist, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis
  • In Heimarbeit tätig bist
  • Eine Berufsausbildung machst oder als Praktikantin arbeitest
  • In einer Behindertenwerkstatt beschäftigt bist
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eine Probezeit hast
  • Im Bundesfreiwilligendienst tätig bist
  • Einem geistlichen Orden oder einer ähnlichen Gemeinschaft angehörst

Auch als geringfügig Beschäftigte (Minijobberin) kannst du Mutterschaftsgeld erhalten – allerdings nur, wenn du über eine gesetzliche Krankenkasse versichert bist.

Wer bekommt KEIN Mutterschaftsgeld?

In manchen Fällen gibt es keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, zum Beispiel wenn du:

  • Schülerin oder Studentin bist und kein Arbeitsverhältnis hast
  • Hausfrau bist und nicht berufstätig
  • Entwicklungshelferin bist – du hast allerdings Anspruch auf Gesundheits- und Kündigungsschutz
  • Beamtin bist – für dich gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen

Was ist mit Selbstständigen?

Wenn du selbstständig oder freiberuflich arbeitest, bekommst du normalerweise kein Mutterschaftsgeld. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du als arbeitnehmerähnlich eingestuft wirst, also fast ausschließlich für einen Auftraggeber tätig bist und gesetzlich krankenversichert bist. In diesem Fall kannst du Mutterschaftsgeld beantragen.

Bist du privat versichert, gibt es keinen direkten Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier kann eine Zusatzversicherung oder Krankentagegeldversicherung helfen, um finanzielle Einbußen während der Mutterschutzfristen auszugleichen.

Du bist dir unsicher? Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch hast, lohnt sich eine Nachfrage bei deiner Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Hier bekommst du eine verbindliche Auskunft und kannst direkt den Antrag stellen

Wie viel Mutterschaftsgeld bekommst du?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor der Schutzfrist.

  • Gesetzlich Versicherte mit eigenem Einkommen erhalten bis zu 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Verdient man mehr, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss.
  • Privatversicherte oder über die Familienversicherung abgesicherte Frauen erhalten einmalig bis zu 210 Euro vom BAS.
  • Minijobberinnen ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung bekommen ebenfalls nur diese 210 Euro.

Rechenbeispiel: Du verdienst 1.800 Euro netto pro Monat.

Dein durchschnittliches tägliches Einkommen beträgt 1.800 € ÷ 30 = 60 €.

  • Deine Krankenkasse zahlt 13 Euro pro Tag.
  • Dein Arbeitgeber muss die restlichen 47 Euro pro Tag als Zuschuss zahlen.
  • Insgesamt bekommst du also während des Mutterschutzes dein volles Nettogehalt.

Mutterschaftsgeld & Elterngeld – wie hängen sie zusammen?

Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, aber nicht in jedem Fall gleich.

  • Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt: Während du Mutterschaftsgeld bekommst, erhältst du kein zusätzliches Elterngeld.
  • Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (bis zu 210 Euro) wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Wenn du also Elterngeld planst, solltest du bedenken, dass sich die ersten Wochen durch das Mutterschaftsgeld finanziell anders gestalten können.

Mutterschaftsgeld beantragen – So geht’s richtig

Das Mutterschaftsgeld gibt es nicht automatisch – du musst es beantragen. Eine feste Frist gibt es zwar nicht, aber am besten erledigst du das Ganze rechtzeitig, also spätestens einige Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist. Diese beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Ob du den Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einreichen musst, hängt von deiner Versicherungssituation ab. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du dein Mutterschaftsgeld bekommst.

Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen

Bist du gesetzlich versichert und hast ein eigenes Einkommen, dann ist deine Krankenkasse zuständig. Das gilt auch, wenn du in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitest oder als Minijobberin selbst gesetzlich versichert bist.

Was du brauchst:

  • Antragsformular der Krankenkasse → findest du meist auf deren Website oder in der App
  • Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin (vom Arzt oder der Hebamme) – auch bekannt als "Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin" (Muster 3)
  • Nach der Geburt: Die Geburtsurkunde des Kindes (wichtig für die Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes)

Wo stellst du den Antrag?

Viele Krankenkassen bieten mittlerweile Online-Anträge an – entweder über ihre Website oder direkt per App. Falls das nicht möglich ist, kannst du den Antrag natürlich auch per Post schicken oder in einer Filiale abgeben. Sobald dein Antrag bearbeitet wurde, überweist die Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld. Falls du Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss hast, wird dieser automatisch von deinem Arbeitgeber gezahlt.

Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen

Bist du privat versichert, familienversichert oder Minijobberin ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung, dann bekommst du dein Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Höchstbetrag liegt hier allerdings bei 210 Euro einmalig.

Was du brauchst:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (gibt es auf der Website des BAS)
  • Bescheinigung über dein Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber)
  • Ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin
  • Falls das Kind schon geboren ist: Die Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über deinen Versicherungsstatus (wenn du familienversichert bist)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Kontoverbindung für die Auszahlung

Wo stellst du den Antrag?

  • Online: Seit 2025 kannst du den Antrag direkt über das BundID-Portal stellen. Das geht schneller und erspart dir den Papierkram.
  • Per Post: Falls du den Antrag lieber klassisch einreichen möchtest, kannst du ihn ausdrucken, ausfüllen und an das BAS senden.

Wichtig: Beim BAS gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss, das heißt, du bekommst nur die einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro.

Wann solltest du den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen?

  • Spätestens sechs Wochen vor der Geburt – dann beginnt deine Mutterschutzfrist, und das Geld soll pünktlich kommen.
  • Nach der Geburt: Falls deine Krankenkasse oder das BAS noch eine Geburtsurkunde benötigen, solltest du sie schnell nachreichen, damit die Zahlung nicht verzögert wird.

Mit der richtigen Planung und einer schnellen Antragstellung sorgst du dafür, dass dein Mutterschaftsgeld ohne Probleme ausgezahlt wird – und du dich entspannt auf die Zeit mit deinem Baby vorbereiten kannst

Fazit: Mutterschaftsgeld – eine wichtige finanzielle Stütze

Mutterschaftsgeld sorgt dafür, dass werdende Mütter in der Mutterschutzzeit keine finanziellen Einbußen haben.

Es ersetzt das Gehalt während der Schutzfristen und wird je nach Krankenversicherung entweder von der Krankenkasse oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung gezahlt – oft ergänzt durch einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

Ob du Anspruch hast, hängt vor allem von deinem Arbeitsverhältnis und deiner Versicherung ab. Angestellte Frauen, Minijobberinnen mit gesetzlicher Krankenversicherung und einige andere Gruppen bekommen die Leistung, während Selbstständige und Hausfrauen meist leer ausgehen. Wichtig ist: Mutterschaftsgeld wird in vielen Fällen auf das Elterngeld angerechnet, sodass du deine finanzielle Planung frühzeitig durchdenken solltest.

Damit alles reibungslos läuft, solltest du den Antrag rechtzeitig stellen und alle nötigen Unterlagen bereithalten. Durch digitale Antragsmöglichkeiten und Neuerungen wie den BundID-Zugang wird der Prozess 2025 noch einfacher. Wer sich gut informiert und rechtzeitig handelt, stellt sicher, dass während der Mutterschutzzeit keine finanziellen Sorgen dazukommen – denn in dieser Zeit soll es nur um dich und dein Baby gehen

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FAQ

Wann und wie viel Mutterschaftsgeld bekommt man?
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Was ist der Unterschied zwischen Mutterschutzgeld und Mutterschaftsgeld?
Wer zahlt nach 8 Wochen Mutterschutz?
Wie viel Mutterschaftsgeld bekommt man bei 2.000 Euro netto?
Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die AOK?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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