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Wie viel Rente bekommst du als Hausfrau?

Hausfrauen haben ohne eigene Einzahlungen oft keinen Rentenanspruch, können aber durch Kindererziehungszeiten oder Minijobs Punkte sammeln. Wer finanziell unabhängig sein will, sollte frühzeitig in ETFs sparen oder freiwillige Rentenbeiträge leisten. Wer nichts tut, riskiert Altersarmut und ist auf Grundsicherung oder die Witwenrente angewiesen.

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Nicht jede Frau verbringt ihr Berufsleben im klassischen Angestelltenverhältnis – viele kümmern sich um Haushalt, Kinder oder pflegen Angehörige.

Doch was bedeutet das eigentlich für die eigene Rente? Kann man als Hausfrau überhaupt Ansprüche auf eine gesetzliche Rente aufbauen, und wenn ja, wie viel bekommt man später? Genau das schauen wir uns hier an – mit allem, was du wissen musst, damit du auch ohne Vollzeitjob deine Altersvorsorge im Blick behältst.

Rentenanspruch als Hausfrau: Was steht dir zu?

In Deutschland gibt es keine automatische Rente für Hausfrauen, da die gesetzliche Rentenversicherung auf Beitragszahlungen basiert.

Wer nicht arbeitet und keine Beiträge einzahlt, bekommt also keine eigene Rente – mit einer großen Ausnahme: Kindererziehungszeiten. Denn wer Kinder großzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, und das wird in der Rentenberechnung berücksichtigt. Doch wie hoch fällt die Rente für Hausfrauen aus, welche Zeiten zählen, und was kannst du tun, um deine Altersvorsorge abzusichern? Hier bekommst du alle Antworten.

Rente für Hausfrauen durch Kindererziehungszeiten

Die wichtigste Möglichkeit für Hausfrauen, eine eigene Rente zu bekommen, sind die sogenannten Kindererziehungszeiten. Diese werden automatisch der Mutter angerechnet – es sei denn, sie beantragt, dass sie dem Vater zugeschrieben werden.

Wie viel Rente bringen Kindererziehungszeiten?

Für jedes Kind werden Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Dabei gilt:

  • Kinder, die vor 1992 geboren wurden: 2 Jahre und 6 Monate Erziehungszeit
  • Kinder, die 1992 oder später geboren wurden: 3 Jahre Erziehungszeit

Pro Jahr Erziehungszeit wird ein voller Rentenpunkt gutgeschrieben. Ab Juli 2024 ist ein Rentenpunkt 39,32 Euro wert. Das bedeutet:

  • Ein vor 1992 geborenes Kind bringt dir bis zu 98,30 Euro monatlich
  • Ein nach 1992 geborenes Kind erhöht deine Rente um bis zu 117,96 Euro monatlich

Hast du also drei Kinder, die nach 1992 geboren wurden, kannst du allein durch Erziehungszeiten rund 353 Euro monatliche Rente erhalten – ohne jemals selbst Beiträge gezahlt zu haben.

Zusätzliche Rentenpunkte durch Kinderberücksichtigungszeiten

Neben den eigentlichen Erziehungszeiten gibt es die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten.

Diese umfassen die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag eines Kindes und können bis zu zehn Jahre lang angerechnet werden.

Diese Zeiten bringen zwar keine direkten Rentenpunkte, haben aber Vorteile:

  • Sie können Lücken in der Rentenbiografie schließen (wichtig für die Mindestversicherungszeit)
  • Sie erhöhen die Durchschnittsbewertung der Rentenpunkte, wenn du später doch noch eine Erwerbstätigkeit aufnimmst

In Kombination mit den regulären Erziehungszeiten können sich theoretisch bis zu 340 Euro Rente nur durch die Kindererziehung ergeben.

Wartezeit: Wie viele Jahre brauchst du für eine eigene Rente?

Um überhaupt eine Rente zu bekommen, musst du mindestens 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.

Diese kann durch folgende Zeiten erreicht werden:

  • Kindererziehungszeiten (zwei Kinder reichen aus, um die 5 Jahre zu erfüllen)
  • Pflichtbeiträge aus einer früheren Berufstätigkeit
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen (wenn sie offiziell anerkannt wurden)
  • Freiwillige Beiträge

Ohne diese 5 Jahre Mindestversicherungszeit gibt es keine eigene Rente, sondern nur Grundsicherung im Alter.

Wer kann Kindererziehungszeiten geltend machen?

Kindererziehungszeiten werden automatisch der Mutter angerechnet – aber auch Väter oder andere Erziehungsberechtigte können sie beantragen, wenn sie die Hauptbetreuung übernommen haben.

Das betrifft:

  • Leibliche Mütter und Väter
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern

Falls die Betreuung gemeinsam erfolgte, kann eine Umlagerung der Erziehungszeiten beantragt werden – allerdings nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Geburt.

Wann kann eine Hausfrau in Rente gehen?

Hausfrauen können grundsätzlich mit 67 Jahren in Rente gehen – aber nur, wenn sie überhaupt Rentenansprüche haben. Ohne eigene Beitragszeiten gibt es keine gesetzliche Rente.

Die gute Nachricht: Kindererziehungszeiten zählen mit! Pro Kind gibt es bis zu 3 Jahre Rentenzeit (bei Geburten ab 1992), was bedeutet, dass schon zwei Kinder reichen, um die 5 nötigen Beitragsjahre zu erfüllen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen, aber ohne lange Erwerbstätigkeit ist das oft nicht machbar.

Wer gar keine Rentenansprüche gesammelt hat, kann nur auf die Witwenrente des verstorbenen Partners oder im schlimmsten Fall auf Grundsicherung im Alter setzen. Heißt: Ohne eigene Vorsorge bleibt im Alter oft nur das Nötigste.

Früher in Rente? Nur mit genug Versicherungsjahren

Ein vorgezogener Renteneintritt ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Mit 63 Jahren, aber nur mit mindestens 35 Versicherungsjahren (auch durch Kindererziehung oder freiwillige Beiträge möglich) → mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat.
  • Mit 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Rente möglich – aber ohne lange Erwerbstätigkeit ist das für Hausfrauen kaum erreichbar.

Keine eigene Rentenansprüche? Dann bleibt nur die Grundsicherung

Wer keine 5 Versicherungsjahre hat, bekommt keine eigene gesetzliche Rente. Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten:

  1. Witwenrente, falls der Ehemann Rentenansprüche hatte und verstirbt.
  2. Grundsicherung im Alter, wenn keine oder nur eine sehr geringe Rente vorhanden ist. Diese muss beantragt werden und ist einkommens- und vermögensabhängig.

Welche Altersvorsorge ist am besten für Hausfrauen?

Wer als Hausfrau jahrelang den Haushalt schmeißt und sich um Kinder kümmert, hat später oft ein Problem: Kaum eigene Rentenansprüche.

Denn ohne eigenes Einkommen fließen keine Beiträge in die gesetzliche Rente. Einfach abwarten und auf eine Witwenrente hoffen? Keine gute Idee. Altersarmut kann jeden treffen – vor allem Frauen, die finanziell vom Partner abhängig sind. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Hier sind die besten Optionen für eine sichere Zukunft.

Riester-Rente lohnt sich mit Kindern und arbeitendem Partner

Wenn dein Ehepartner sozialversicherungspflichtig arbeitet und selbst riestert, kannst du mit minimalem Eigenbeitrag ordentlich absahnen. Schon ab 60 € im Jahr bekommst du die volle staatliche Förderung: 175 € Grundzulage und 300 € pro Kind (185 € für ältere Kinder). Das lohnt sich vor allem, wenn mehrere Kinder da sind. Aber: Ohne Partner oder Kinder gibt es keine Förderung, und Riester-Verträge sind oft teuer und unflexibel.

Private Rentenversicherung: sicher, aber teuer

Private Rentenversicherungen garantieren eine monatliche Rente im Alter, sind aber oft mit hohen Kosten verbunden. Klingt gut, oder? Leider nicht immer. Die Rendite ist meist gering, und wenn du den Vertrag vorzeitig kündigst, bekommst du oft weniger raus, als du eingezahlt hast. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kann es eine Option sein – aber nicht die beste.

ETF-Sparpläne: die flexibelste und lukrativste Lösung

ETF-Sparpläne sind ideal für Hausfrauen, die unabhängig vorsorgen wollen. Ab 25 € im Monat kannst du langfristig in den Aktienmarkt investieren und von soliden Renditen profitieren. Vorteile: Kein Zwang zur monatlichen Einzahlung, keine teuren Verwaltungsgebühren und jederzeit verfügbar. Nachteile: Kein staatlicher Zuschuss und Schwankungen an der Börse – aber auf lange Sicht lohnt es sich fast immer.

Gesetzliche Absicherung: wenn keine private Vorsorge da ist

Ohne eigene Rentenansprüche gibt es nur die Mütterrente (bis zu 118 € pro Kind) und die Witwenrente, falls dein Ehepartner stirbt. Wer gar nichts vorgesorgt hat, landet in der Grundsicherung im Alter (~563 € + Mietzuschuss). Das reicht zum Überleben, aber nicht für ein gutes Leben.

Fazit: Rente als Hausfrau - das solltest du wissen

Hausfrauen haben ohne eigene Einzahlungen in die Rentenkasse keinen Anspruch auf eine eigene Rente.

Wer nur auf die Witwenrente setzt oder hofft, dass „irgendwas schon kommt“, riskiert Altersarmut. Aber: Es gibt Möglichkeiten, sich finanziell abzusichern.

Wichtige Punkte, die jede Hausfrau beachten sollte:

  • Kindererziehungszeiten nutzen: Pro Kind gibt es bis zu 3 Jahre angerechnet – das bringt wertvolle Rentenpunkte.
  • Minijob mit Rentenversicherungspflicht behalten: Jeder Beitrag hilft, auch wenn es nur ein 520-Euro-Job ist.
  • Freiwillige Rentenbeiträge prüfen: Wer es sich leisten kann, sollte damit die Mindestversicherungszeit erreichen.
  • Nicht auf die Witwenrente verlassen: Sie ist oft niedriger als gedacht und fällt bei Trennung oder Scheidung weg.
  • ETF-Sparplan früh starten: Kostengünstig, flexibel und langfristig die beste Möglichkeit, privat vorzusorgen.
  • Riester nur mit Kinderzulagen sinnvoll: Ansonsten sind die Kosten oft zu hoch, private Rentenversicherungen nur nach genauer Prüfung.
  • Ehevertrag und Rentenausgleich sichern: Wer sich auf den Partner verlässt, sollte sich rechtlich absichern.
  • Grundsicherung ist kein Plan: Sie deckt nur das Nötigste ab und sollte keine Option sein.

Wer nicht im Alter von anderen abhängig sein will, sollte sich so früh wie möglich selbst um die eigene Vorsorge kümmern. Ein ETF-Sparplan oder ein Minijob mit Rentenversicherungspflicht können einen großen Unterschied machen. Altersarmut ist vermeidbar – aber nur, wenn man rechtzeitig handelt

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FAQ

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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