Wenn du 35 Beitragsjahre hast, kannst du früher in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen.
Die Höhe deiner Rente hängt davon ab, wann du in den Ruhestand gehst und wie viel du in die Rentenversicherung eingezahlt hast. Jeder Monat, den du vor deiner regulären Altersgrenze in Rente gehst, kostet dich 0,3 % deiner Rente – das klingt wenig, summiert sich aber über die Jahre.
In unserer Übersicht siehst du genau, wie hoch die Abschläge für deinen Jahrgang sind und welche Faktoren deine Rentenhöhe beeinflussen. So kannst du besser planen, ob und wann sich ein vorzeitiger Renteneintritt für dich lohnt.
Wie hoch ist deine Rente nach 35 Beitragsjahren?
Wenn du 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, bekommst du den Status „langjährig Versicherter“. Das bedeutet, du hast die Möglichkeit, vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente zu gehen – allerdings mit Abschlägen. Während das reguläre Rentenalter je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren liegt, kannst du mit 35 Beitragsjahren bereits mit 63 in Rente gehen. Doch für jeden Monat, den du früher in den Ruhestand gehst, werden dir 0,3 % von deiner Rente abgezogen. Das ergibt bei vier Jahren früherer Rente (also 48 Monate) einen dauerhaften Abschlag von 14,4 %.
Ein Beispiel: Angenommen, du hast mit deinen 35 Beitragsjahren eine monatliche Rente von 1.500 Euro erwirtschaftet. Entscheidest du dich, mit 63 statt mit 67 Jahren in den Ruhestand zu gehen, werden 14,4 % davon abgezogen – also 216 Euro. Das bedeutet, dass du statt 1.500 Euro nur noch 1.284 Euro pro Monat bekommst. Und das nicht nur bis zum regulären Renteneintrittsalter, sondern dauerhaft für den gesamten Ruhestand.
Neben den finanziellen Abschlägen spielt auch die Frage eine Rolle, welche Zeiten zu den 35 Beitragsjahren zählen. Neben klassischen Arbeitsjahren mit Pflichtbeiträgen werden auch bestimmte Zeiten angerechnet – etwa Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Phasen, in denen du Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten hast. Dadurch kann es sein, dass du die 35 Jahre erreichst, auch wenn du nicht durchgehend gearbeitet hast.
Ob sich ein vorzeitiger Renteneintritt für dich lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine Rente ausfällt und ob du die finanziellen Einbußen in Kauf nehmen kannst. Wer früher in Rente gehen will, sollte sich gut informieren, welche Abschläge anfallen und wie sich das auf die langfristige finanzielle Situation auswirkt. Ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, alle Optionen genau zu prüfen.
Tabelle: So hoch ist deine Rente nach 35 Beitragsjahren
Hier ist die fertige Tabelle mit allen relevanten Informationen zur Rentenhöhe nach 35 Beitragsjahren, inklusive der Abschläge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren:
So liest du die Tabelle:
- Die erste Spalte zeigt das Geburtsjahr, damit du direkt sehen kannst, welche Regel für dich gilt.
- Die zweite Spalte gibt das reguläre Renteneintrittsalter an – das ist das Alter, ab dem du ohne Abschläge in Rente gehen kannst.
- In der dritten Spalte siehst du, wie hoch dein Rentenabschlag ist, wenn du bereits mit 63 Jahren in Rente gehst. Dieser Abschlag ist dauerhaft.
- Die vierte Spalte zeigt eine Beispielrechnung für eine Standardrente von 1.677 € (bei Durchschnittseinkommen über 35 Jahre).
- Die letzte Spalte gibt an, wie hoch die Rente nach Abzug des Abschlags tatsächlich wäre.
Übersicht: Wann ist das reguläre Renteneintrittsalter?
Das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland hängt vom Geburtsjahrgang ab und wurde im Zuge der Rentenreformen schrittweise angehoben.
Während früher die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren lag, wurde sie für spätere Jahrgänge schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer also 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 regulär in Rente gehen – unabhängig von der Anzahl der Beitragsjahre. Für alle, die vor 1964 geboren wurden, gilt eine gestaffelte Erhöhung: Jedes Jahr verschiebt sich das Renteneintrittsalter um zwei Monate nach hinten. Das bedeutet, dass jemand, der 1960 geboren wurde, erst mit 66 Jahren und 4 Monaten in den regulären Ruhestand gehen kann.
Diese Erhöhung wurde eingeführt, um die steigende Lebenserwartung und die Belastung der Rentenkassen auszugleichen. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen, es sei denn, er erfüllt die Bedingungen für eine abschlagsfreie Frührente, zum Beispiel nach 45 Beitragsjahren.
Hier die Tabelle mit dem regulären Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahrgang:
Rentenabschläge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren: Das musst du wissen
Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit spürbaren Abschlägen rechnen – und die gelten dann dauerhaft. Die gesetzliche Rente wird für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, um 0,3 % gekürzt. Das klingt erst mal nicht viel, summiert sich aber. Je nach Geburtsjahrgang kann das insgesamt zu einer Rentenkürzung von bis zu 14,4 % führen. Das bedeutet: Wer normalerweise eine monatliche Rente von 1.000 € erhalten würde, bekommt bei einem maximalen Abschlag von 14,4 % nur noch 856 € – ein Minus von 1.728 € pro Jahr.
Die Höhe der Abschläge hängt vom Geburtsjahr ab. Für ältere Jahrgänge fällt die Kürzung geringer aus, weil ihr reguläres Renteneintrittsalter niedriger liegt. Zum Beispiel beträgt die Kürzung für den Jahrgang 1959 11,4 %, weil hier die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten liegt. Für die Jahrgänge danach steigt das reguläre Renteneintrittsalter stufenweise an, sodass sich auch die maximalen Abschläge erhöhen. Wer ab 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze erst mit 67 Jahren – und bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren fallen die vollen 14,4 % Abschlag an.
Der Abschlag bleibt übrigens nicht nur dauerhaft bestehen, sondern wirkt sich auch auf die Hinterbliebenenrente aus. Wer früher in Rente geht, erhält also nicht nur weniger Geld im Ruhestand, sondern hinterlässt auch seinem Partner oder seiner Familie geringere Rentenzahlungen.
Die maximale Zahl der Monate, die man vorzeitig in Rente gehen kann – und damit die höchste mögliche Kürzung –, unterscheidet sich ebenfalls je nach Jahrgang. In dieser Tabelle siehst du, um wie viele Monate das Renteneintrittsalter nach vorne gezogen werden kann und wie hoch der Abschlag dann ausfällt:
Ob sich der frühere Renteneintritt lohnt, hängt also stark davon ab, wie lange man plant, die Rente zu beziehen und ob man die finanzielle Lücke durch private Vorsorge oder andere Einkünfte ausgleichen kann. Wer es sich leisten kann, länger zu arbeiten, vermeidet hohe Einbußen und kann die volle Rente ohne Abschläge erhalten.
Welche anrechnungsfähigen Zeiten zählen für die 35 Beitragsjahre?
Viele denken, dass nur klassische Arbeitsjahre zur Rente zählen. Doch das stimmt nicht! Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt neben den Jahren, in denen man regulär in die Rentenkasse eingezahlt hat, auch eine ganze Reihe anderer Zeiten. Das bedeutet: Selbst wenn du nicht durchgehend berufstätig warst, kannst du trotzdem auf die 35 Jahre kommen, die du brauchst, um früher in Rente gehen zu können.
Zu den anrechenbaren Zeiten gehören alle Phasen, in denen du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst oder auf andere Weise in das System eingezahlt hast. Das umfasst natürlich die Jahre einer Festanstellung oder selbstständigen Tätigkeit, aber auch viele andere Lebenssituationen.
Dazu gehören:
- Phasen mit Sozialleistungen: Warst du mal krank oder arbeitslos? Kein Problem, auch Zeiten, in denen du Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bekommen hast, werden angerechnet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen hat, bekommt diese Zeiten nur anerkannt, wenn es zwischen 2005 und 2010 war. Danach nicht mehr!
- Kindererziehung: Erziehst du Kinder? Auch das zählt! Pro Kind werden 2,5 bis 3 Jahre angerechnet – das kann also gerade für Eltern eine echte Erleichterung sein.
- Pflege von Angehörigen: Wer Verwandte zu Hause pflegt, kann diese Zeiten ebenfalls geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Pflege offiziell anerkannt wurde.
- Minijobs mit Rentenbeitrag: Hast du mal einen Minijob gemacht? Wenn du dabei eigene Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hast (also nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit warst), dann zählen diese Monate voll. Falls nur der Arbeitgeber eingezahlt hat, gibt es immerhin eine anteilige Anrechnung.
- Zeiten durch Scheidung: Wer im Rahmen eines Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung Rentenansprüche übertragen bekommen hat, kann diese Zeiten ebenfalls auf die 35 Jahre anrechnen lassen.
- Bildung und Ausbildung: Auch Schul- und Studienzeiten können teilweise berücksichtigt werden – allerdings gibt es hier gewisse Einschränkungen.
- Zeiten der politischen Verfolgung: Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, kann diese Zeiten als sogenannte Ersatzzeiten anrechnen lassen.
Das bedeutet: Selbst wenn du Lücken in deinem Berufsleben hast, lohnt es sich, genau nachzurechnen, ob du die 35 Jahre nicht doch erreichst! Die Deutsche Rentenversicherung schickt übrigens ab dem 55. Lebensjahr automatisch eine Rentenauskunft, in der steht, welche Zeiten bei dir bisher anerkannt sind. Falls etwas fehlt, kannst du das nachprüfen und ggf. nachmelden.
35 vs. 45 Beitragsjahre: Was ist der Unterschied?
Das deutsche Rentensystem unterscheidet zwischen "langjährig Versicherten" (35 Beitragsjahre) und "besonders langjährig Versicherten" (45 Beitragsjahre). Dieser Unterschied ist entscheidend, denn er bestimmt, wann du in Rente gehen kannst und ob du Abschläge hinnehmen musst.
Rente nach 35 Jahren: Früher, aber mit Abschlägen
Wenn du 35 Jahre Beiträge gezahlt hast, kannst du frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings gilt hier: Je früher du gehst, desto mehr Abschläge bekommst du. Die Kürzung beträgt 0,3 % pro Monat, den du vor der regulären Altersgrenze in Rente gehst.
Für alle, die ab 1964 geboren wurden, liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren. Wer mit 63 geht, verliert also 14,4 % der Rente – dauerhaft! Das ist eine Menge Geld.
Beispielrechnung:
- Angenommen, du würdest mit 67 Jahren eine Rente von 1.677 € bekommen.
- Wenn du mit 63 Jahren gehst, wird 14,4 % abgezogen – das sind 241,50 € weniger im Monat.
- Deine Rente beträgt dann nur noch 1.435,50 € monatlich – und das lebenslang.
Noch drastischer ist es für Menschen mit geringeren Rentenansprüchen:
- Wer nur 1.000 € Rente erwarten würde, bekommt durch den Abschlag von 14,4 % nur noch 856 €. Das sind 1.728 € weniger im Jahr!
Rente nach 45 Jahren: Ohne Abschläge früher in Rente
Wer es schafft, 45 Jahre Beiträge zu zahlen, bekommt eine viel bessere Regelung. Denn dann kann man unter bestimmten Bedingungen ohne Abschläge früher in Rente gehen. Hier liegt das Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren (statt 67).
Das bedeutet:
- 35 Beitragsjahre = mit 63 in Rente möglich, aber mit Abschlägen.
- 45 Beitragsjahre = früher in Rente (ab 65) und ohne Abschläge.
Wer also knapp an den 45 Jahren scheitert, sollte sich überlegen, ob es sich lohnt, noch ein paar Jahre dranzuhängen, um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen.
Beispielrechnung: Früher in Rente mit 35 Beitragsjahren
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Eine Person, die 1964 geboren wurde, erreicht die reguläre Rente mit 67 Jahren.
Szenario 1: Regulär mit 67 Jahren in Rente
- Erwartete Monatsrente: 1.677 €
- Keine Abschläge
Szenario 2: Früh in Rente mit 63 Jahren
- Abschlag von 14,4 % (0,3 % pro Monat für 48 Monate)
- Rente sinkt auf 1.435,50 € pro Monat
Szenario 3: Mit 65 in Rente nach 45 Beitragsjahren
- Keine Abschläge
- Volle Rente: 1.677 € pro Monat
Ein weiteres Beispiel für eine geringere Rente:
- Monatsrente bei regulärem Eintritt: 1.000 €
- Mit 65 (bei 45 Beitragsjahren) volle 1.000 €
- Mit 63 (bei 35 Beitragsjahren) nur noch 856 €
Das zeigt: Jeder Monat zählt. Wer früher geht, muss langfristig mit weniger Geld auskommen. Wer es schafft, 45 Jahre vollzumachen, kann viel mehr Rente behalten.
Die 35 Beitragsjahre sind ein wichtiger Meilenstein, weil sie den frühzeitigen Renteneintritt ermöglichen – aber es gibt eine Menge zu beachten.
Wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss sich auf dauerhafte Abschläge einstellen. Besonders hart trifft es diejenigen, die nur eine geringe Rente erwarten. Wer kann, sollte prüfen, ob es möglich ist, 45 Jahre zu erreichen, um ohne Abschläge früher in Rente zu gehen. Alternativ sollte man private Vorsorge treffen, um die Rentenkürzung auszugleichen.
Fazit: Was du über die Rente nach 35 Beitragsjahren wissen musst
Wer 35 Beitragsjahre erreicht, gilt als „langjährig Versicherter“ und kann grundsätzlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Doch das hat seinen Preis: Für jeden Monat, den du vor deinem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehst, wird deine Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Bei einem frühzeitigen Renteneintritt mit 63 Jahren bedeutet das einen maximalen Abschlag von bis zu 14,4 % – je nach Geburtsjahr.
Das reguläre Renteneintrittsalter steigt je nach Geburtsjahrgang schrittweise an: Wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen. Wer sich für eine Rente mit 63 entscheidet, muss also mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Ein Beispiel: Bei einer erwarteten Rente von 1.677 Euro führt der maximale Abschlag von 14,4 % zu einer Kürzung auf 1.435,50 Euro monatlich.
Wichtig zu wissen: Zu den 35 Beitragsjahren zählen nicht nur reguläre Arbeitsjahre, sondern auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Einzahlungen. Wer also knapp unter der Grenze liegt, sollte prüfen, ob er durch anrechenbare Zeiten die 35 Jahre vollmachen kann.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Unterscheidung zur Rente nach 45 Beitragsjahren („besonders langjährig Versicherte“) – denn hier ist ein abschlagsfreier Renteneintritt vor 67 möglich. Wer also fünf Jahre länger in die Rentenkasse einzahlt, kann sich diese Kürzungen sparen.
Fazit: Die Rente nach 35 Beitragsjahren gibt dir Flexibilität beim Renteneintritt, aber Abschläge können die Rentenhöhe erheblich reduzieren. Eine genaue Planung und eine Prüfung deiner Versicherungszeiten sind entscheidend, um die beste Entscheidung für deinen Ruhestand zu treffen