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Schlupföcher zur Rente mit 63: So kannst du sie nutzen

Die Rente mit 63 ist mit 45 Beitragsjahren möglich. Minijobs oder Sonderzahlungen können helfen, Lücken zu füllen.

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Rente mit 63? Klingt verlockend, oder?

Wir zeigen dir, welche Schlupflöcher zur Rente mit 63 es gibt und wie du sie clever nutzen kannst, um früher in den Ruhestand zu starten – ohne dabei Abstriche machen zu müssen.

Renteneintrittsalter: Ab wann kann man normalerweise in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter in Deutschland hängt davon ab, wann du geboren wurdest und wie lange du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Wenn du 1964 oder später geboren bist, kannst du regulär mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für Jahrgänge vor 1964 wurde das Rentenalter schrittweise angehoben – zum Beispiel liegt es bei 66 Jahren und 2 Monaten, wenn du 1959 geboren wurdest.

Abschlagsfreie Rente: Für besonders langjährig Versicherte

Hast du mindestens 45 Beitragsjahre gesammelt, kannst du früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Das Mindestalter richtet sich nach deinem Geburtsjahr:

  • Vor 1953 Geborene konnten mit 63 Jahren in Rente gehen.
  • Ab 1953 wird das Alter schrittweise auf 65 Jahre angehoben (gilt ab Jahrgang 1964).

Zu den Beitragszeiten zählen nicht nur klassische Arbeitsjahre, sondern auch Zeiten für Kindererziehung, Pflege, Wehrdienst oder Arbeitslosigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen).

Früher in Rente: Mit Abschlägen möglich

Hast du mindestens 35 Beitragsjahre, kannst du ab 63 Jahren in den Ruhestand – allerdings mit Abschlägen. Diese betragen 0,3 % pro Monat, den du vor der regulären Altersgrenze in Rente gehst. Das summiert sich auf bis zu 14,4 %.

Sonderregelung für schwerbehinderte Menschen

Wenn du Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen – und das sogar ohne Abschläge.

Dafür musst du folgende Punkte erfüllen:

  • Grad der Behinderung (GdB): Mindestens 50. Den Bescheid bekommst du vom Versorgungsamt.
  • Mindestversicherungszeit: Mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten. Dazu zählen auch Kindererziehungs- oder Pflegezeiten.
  • Altersgrenze: Abhängig von deinem Geburtsjahr, schrittweise angehoben.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente liegt:

  • Für Jahrgänge bis 1963 zwischen 63 und 65 Jahren (je nach Geburtsjahr).
  • Für alle ab 1964 Geborenen bei 65 Jahren.

Ein früherer Renteneintritt ist bis zu drei Jahre vor der regulären Altersgrenze möglich. Das geht aber nur mit Abschlägen: Pro Monat früherer Ruhestand werden 0,3 % abgezogen – maximal also 10,8 %.

Falls du unsicher bist, ob ein früherer Renteneintritt für dich Sinn macht, hol dir am besten eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. So kannst du sicherstellen, dass deine Rente später auch deinen Bedürfnissen entspricht.

bist, kannst du unter bestimmten Bedingungen früher in Rente gehen. Die Altersgrenze liegt hier oft niedriger, abhängig von deinem Geburtsjahr und deiner Situation.

Früher in Rente gehen: Wie hoch sind die Rentenabschläge pro Monat?

Früher in Rente gehen klingt gut, aber die Abschläge solltest du im Blick behalten.

Für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze wird deine Rente um 0,3 % gekürzt – das macht 3,6 % pro Jahr. Der maximale Abschlag liegt bei 14,4 %, wenn du vier Jahre früher in den Ruhestand gehst.

  • Rente mit 63 statt 67: Deine Rente wird um 14,4 % gekürzt.
    Beispiel: Hast du eine Bruttorente von 1.000 Euro, sinkt sie auf 856 Euro (144 Euro weniger).
  • Rente mit 65 statt 67: Der Abschlag beträgt 7,2 %.
    Beispiel: Verdienst du eigentlich 1.500 Euro, bekommst du nur noch 1.392 Euro (108 Euro weniger).

Die Kürzung gilt lebenslang – jede Rentenzahlung wird dauerhaft reduziert.

Hast du den Abschlag im Blick, kannst du ihn sogar ausgleichen. Ab 50 Jahren kannst du Sonderzahlungen leisten, um die Kürzungen ganz oder teilweise auszugleichen. Wie viel du einzahlen musst, rechnet die Deutsche Rentenversicherung für dich aus.

Plane genau, ob ein früherer Renteneintritt für dich passt – eine Beratung hilft dir, die beste Entscheidung zu treffen.

Wann kann man abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen?

Mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, ist nur möglich, wenn du 45 Beitragsjahre gesammelt hast und dein Geburtsjahr es erlaubt. Die Altersgrenze für diese Regelung wurde schrittweise angehoben.

Für alle, die vor 1953 geboren wurden, ist die abschlagsfreie Rente mit genau 63 Jahren möglich. Ab Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze aber in kleinen Schritten:

  • Jahrgang 1953: 63 Jahre und 2 Monate
  • Jahrgang 1954: 63 Jahre und 4 Monate
  • Jahrgang 1955: 63 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1956: 63 Jahre und 8 Monate
  • Jahrgang 1957: 63 Jahre und 10 Monate
  • Jahrgang 1958: 64 Jahre
  • Jahrgang 1959: 64 Jahre und 2 Monate
  • Jahrgang 1960: 64 Jahre und 4 Monate
  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 6 Monate
  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 8 Monate
  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 10 Monate
  • Ab Jahrgang 1964: 65 Jahre

Damit du diese Rente nutzen kannst, brauchst du 45 Beitragsjahre. Dazu zählen Beschäftigungszeiten, Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst. Auch einige Zeiten der Arbeitslosigkeit werden angerechnet, allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.

Wenn du die Altersgrenze nicht erreichst, kannst du zwar mit genau 63 Jahren in Rente gehen, musst dann aber mit Abschlägen rechnen. Pro Monat früherer Ruhestand werden 0,3 % abgezogen, was sich auf 3,6 % pro Jahr summiert.

Abschlagsfrei mit 63 ist heute also nur noch für wenige möglich. Für eine genaue Berechnung und Planung hol dir Unterstützung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Schlupflöcher zur Rente mit 63: So kannst du früher in Rente gehen

Mit 63 Jahren in Rente gehen und dabei keine Abschläge hinnehmen – das klingt nach einem Traum. Doch diese Möglichkeit ist heute nur unter bestimmten Voraussetzungen realistisch. Für viele Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben, und nicht jeder erfüllt die strengen Anforderungen. Aber: Mit den richtigen Tricks und Schlupflöchern kannst du früher in den Ruhestand starten. Hier erfährst du, wie es geht.

Die Basis: 45 Beitragsjahre sind Pflicht

Der wichtigste Schlüssel zur abschlagsfreien Rente mit 63 sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Zeit setzt sich aus unterschiedlichen Beiträgen zusammen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung: Ganz klar, deine Arbeitsjahre zählen voll mit.
  • Kindererziehungszeiten: Hast du Kinder großgezogen, werden diese Jahre angerechnet.
  • Pflegezeiten: Auch die Pflege von Angehörigen zählt zu den Beitragszeiten.
  • Wehr- oder Zivildienst: Zeiten aus deinem Dienst für die Gesellschaft gehen ebenfalls in die Berechnung ein.
  • Minijobs: Auch ein Minijob kann zählen, sofern du nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet hast.
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit: Unter bestimmten Bedingungen können Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt wird in der Regel nicht angerechnet, es sei denn, sie resultiert aus einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe deines Arbeitgebers.

Ohne diese 45 Jahre bleibt dir nur die Möglichkeit, mit Abschlägen früher in Rente zu gehen.

Dein Geburtsjahr entscheidet über das Rentenalter

Früher war die Rente mit 63 tatsächlich möglich – heute gilt sie nur noch für Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden.

Für alle anderen wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Ein paar Beispiele:

  • Jahrgang 1959: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 2 Monaten.
  • Jahrgang 1961: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten.
  • Ab Jahrgang 1964: Abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.

Je jünger du bist, desto später kannst du ohne Abschläge in Rente gehen.

Schlupflöcher, um mit 63 Jahren in Rente zu gehen

Wenn dir noch ein paar Monate oder Jahre zu den 45 Beitragsjahren fehlen, gibt es Möglichkeiten, diese Zeit auszugleichen oder den Übergang in den Ruhestand clever zu gestalten:

  1. Minijobs in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt: Du kannst einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, um die letzten fehlenden Monate aufzuholen. Wichtig ist, dass du dabei nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtest. So sammelst du zusätzliche Beitragszeiten, auch wenn es nur ein kleiner Job ist.
  2. Arbeitslosigkeit als Ausnahme: Normalerweise werden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht angerechnet. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn du arbeitslos wirst, weil dein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder das Geschäft aufgibt, zählen diese Zeiten trotzdem.
  3. Lebensarbeitszeitkonto nutzen: Einige Arbeitgeber bieten die Möglichkeit, ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten. Auf diesem Konto kannst du Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage ansparen und sie später in freie Zeit umwandeln. So kannst du schrittweise in den Ruhestand gleiten, ohne auf Einkommen zu verzichten.
  4. Sonderzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen: Hast du weniger als 45 Beitragsjahre oder möchtest trotzdem vorzeitig in Rente gehen, kannst du Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Ab 50 Jahren hast du die Möglichkeit, zusätzlich in die Rentenkasse einzuzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet für dich, wie hoch die Zahlung sein muss, um die Abschläge vollständig oder teilweise auszugleichen.

Schlupfloch zur Rente mit 63: So funktioniert das Minijob-Modell in der Praxis

Ein Minijob kann in den letzten zwei Jahren vor deinem Renteneintritt ein cleveres Schlupfloch sein, um die fehlenden Monate für die 45 Beitragsjahre aufzufüllen und eine abschlagsfreie Rente mit 63 zu erreichen. Hier erfährst du, wie das funktioniert und worauf du unbedingt achten musst.

So funktioniert das Modell mit dem Minijob

Seit Januar 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt, sowohl du als Arbeitnehmer als auch dein Arbeitgeber zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. Diese Beiträge sorgen dafür, dass jeder Monat, in dem du einen Minijob ausübst, voll als Beitragszeit für die Rentenversicherung angerechnet wird.

Das Wichtigste:

  • Nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Viele Minijobber verzichten auf ihren Beitrag zur Rentenversicherung, um etwas mehr Netto vom Brutto zu haben. Wenn du deine fehlenden Monate auffüllen möchtest, darfst du das nicht tun. Nur ein versicherungspflichtiger Minijob zählt als Beitragszeit.

So setzen sich die Beiträge zusammen:

  • Dein Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % deines Verdienstes in die Rentenkasse ein.
  • Du selbst zahlst zusätzlich 3,6 % – bei einem Verdienst von 300 € sind das gerade mal 10,80 € pro Monat.

Wie ein Minijob Lücken füllt

Die letzten zwei Jahre vor der Rente können tricky sein: Zeiten von Arbeitslosigkeit (z. B. Arbeitslosengeld I) werden in der Regel nicht auf die 45 Beitragsjahre angerechnet, es sei denn, du bist aufgrund einer Insolvenz oder Betriebsschließung deines Arbeitgebers arbeitslos geworden. Hier kann ein Minijob die Lösung sein: Jeder Monat, den du mit einem versicherungspflichtigen Minijob füllst, zählt voll.

Beispiel: So könnte dein Weg aussehen

Frau Müller ist 62 Jahre alt und möchte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Sie hat bisher 44 Jahre und 6 Monate Beitragszeit angesammelt. Leider wurde ihr Arbeitsverhältnis beendet, und sie erhält Arbeitslosengeld I. Da diese Zeit in den letzten zwei Jahren nicht angerechnet wird, fehlen ihr noch 6 Monate für die 45 Jahre.

Lösung: Frau Müller nimmt einen Minijob an.

  • Sie verdient 300 € monatlich.
  • Der Arbeitgeber zahlt 15 % (45 €), Frau Müller zahlt 3,6 % (10,80 €) in die Rentenkasse.
  • Nach genau 6 Monaten hat sie die fehlenden Beitragszeiten gesammelt.

Ergebnis: Frau Müller erreicht ihre 45 Beitragsjahre und kann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Ein versicherungspflichtiger Minijob ist also ein effektiver Weg, um die fehlenden Monate für die 45 Beitragsjahre aufzufüllen – mit minimalem finanziellen Aufwand und maximalem Nutzen für deinen Rentenanspruch. So kannst du trotz schwieriger Umstände früher in den Ruhestand starten.

Fazit: Schlupflöcher zur Rente mit 63

Die Rente mit 63 ist heute längst nicht mehr für alle ohne Abschläge möglich.

Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze und strenge Voraussetzungen machen es schwieriger, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Trotzdem gibt es Schlupflöcher, die dir dabei helfen können, früher in Rente zu starten – wenn du clever planst.

Das wichtigste Kriterium ist, dass du 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kannst.

Diese setzen sich aus verschiedenen Zeiten zusammen, darunter:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Minijobs (nur, wenn du die Rentenversicherungspflicht nicht abwählst)

Wenn dir am Ende ein paar Monate fehlen, kannst du diese mit gezielten Maßnahmen überbrücken. Ein versicherungspflichtiger Minijob in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt kann die fehlenden Monate auffüllen. Beispiel: Arbeitest du sechs Monate in einem Minijob mit 300 € Verdienst, zahlst du nur 10,80 € im Monat an die Rentenkasse und schließt damit die Lücke für deine 45 Jahre Beitragszeit.

Auch ein Lebensarbeitszeitkonto kann helfen: Gesammelte Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage ermöglichen es dir, früher aus dem Job auszusteigen. Für alle, die schon früher in den Ruhestand möchten, können Sonderzahlungen ab 50 Jahren genutzt werden, um Abschläge auszugleichen.

Abschlagsfreie Rente hängt vom Geburtsjahr ab

Dein Geburtsjahr entscheidet, wann du tatsächlich abschlagsfrei in den Ruhestand kannst. Für Jahrgänge vor 1953 ist die Rente mit 63 noch uneingeschränkt möglich. Ab Jahrgang 1959 steigt die Altersgrenze schrittweise an:

  • Beispiel: Jahrgang 1960 kann erst mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente.
  • Jahrgänge ab 1964 müssen bis 65 Jahre warten.

Die Schlupflöcher wie Minijobs, Sonderzahlungen oder das Lebensarbeitszeitkonto können dir helfen, deine Rente zu optimieren.

Aber: Jeder Weg hat finanzielle und organisatorische Hürden. Hol dir deshalb frühzeitig eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier bekommst du eine genaue Berechnung, wie viel Rente du erwarten kannst und welche Optionen für dich sinnvoll sind.

Mit guter Planung und den richtigen Tricks kannst du dir den Traum von der Rente mit 63 erfüllen – ganz ohne finanzielle Einbußen!

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FAQ

Kann Jahrgang 1965 mit 63 Jahren in Rente gehen?
Wann lohnt sich eine Rente mit Abschlägen?
Wie kann ich mit 63 in Rente gehen ohne Abschläge?
Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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