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Steuerklassenreform 2030: Was sich ändert und wie du dich vorbereitest

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Wenn du schon einmal einen neuen Job begonnen hast, hast du dich bestimmt mit dem Thema Steuerklasse auseinandersetzen müssen. Dabei taucht oft die Frage auf: „In welcher Steuerklasse bin ich eigentlich?“ Obwohl das Thema auf den ersten Blick trocken wirkt, hat es erhebliche Auswirkungen auf dein Netto-Einkommen. Deshalb ist es wichtig, sich damit auszukennen, vor allem, weil es bald grundlegende Veränderungen im Steuersystem geben wird. In diesem Blogbeitrag erfährst du, was sich ab 2030 ändert und wie du dich optimal vorbereiten kannst.

Die Steuerklassen im Überblick

Aktuell gibt es in Deutschland sechs verschiedene Steuerklassen, die sich nach dem Familienstand und der Erwerbssituation richten:

  1. Steuerklasse 1: Für ledige, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder. Auch für dauernd getrennt lebende Ehepartnern.
  2. Steuerklasse 2: Speziell für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf Kindergeld haben. Hier gibt es einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.
  3. Steuerklasse 3: Für verheiratete oder verpartnerte Personen, wenn der andere Partner bzw. die andere Partnerin in Steuerklasse 5 ist. Diese Klasse wird meist von demjenigen gewählt, der das höhere Einkommen hat, da hier die Steuerlast am niedrigsten ist.
  4. Steuerklasse 4: Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner, die in etwa gleich viel verdienen. Hier sind die Abzüge ähnlich wie in Steuerklasse 1. Das Faktorverfahren kann angewendet werden, um die Steuerlast gerecht zu verteilen.
  5. Steuerklasse 5: Für den Partner bzw. die Partnerin in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, der das geringere Einkommen hat, während der andere in Steuerklasse 3 ist. Diese Klasse hat höhere Abzüge.
  6. Steuerklasse 6: Für Personen mit mehreren Jobs. Für das erste Arbeitsverhältnis gilt die reguläre Steuerklasse 1 bis 5, für jedes weitere gilt Steuerklasse 6 mit den höchsten Abzügen.

Was ändert sich ab 2030?

Ab 2030 werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft. Diese Reform betrifft vor allem Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Laut Finanzminister Christian Lindner wird diese Änderung keine finanziellen Nachteile mit sich bringen. Die betroffenen Paare werden automatisch in Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren überführt. Das Ziel dieser Reform ist es, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast innerhalb von Partnerschaften zu gewährleisten.

Warum ist das wichtig?

Das aktuelle System der Steuerklassen 3 und 5 hat oft dazu geführt, dass der Partner bzw. die Partnerin mit dem geringeren Einkommen – meist Frauen – in Steuerklasse 5 höhere Abzüge hat. Das kann dazu führen, dass sie weniger Lust haben, Vollzeit zu arbeiten, was langfristig zu Nachteilen führen kann, wie z.B. geringere Rentenansprüche oder weniger staatliche Unterstützung bei Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld. Mit der Reform soll diesen Ungleichheiten entgegengewirkt werden.

Was solltest du jetzt tun?

Wenn du aktuell in Steuerklasse 3 oder 5 bist, solltest du dich frühzeitig über das Faktorverfahren informieren, um ab 2030 optimal vorbereitet zu sein. Ein Brutto-Netto-Rechner kann dir helfen, die Auswirkungen der Reform auf dein Nettoeinkommen zu verstehen.

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FAQ

Welche Steuerklassen werden 2030 abgeschafft?
Wie wirkt sich die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 auf mein Nettoeinkommen aus?
Was ist das Faktorverfahren in Steuerklasse 4?

Autorenbox

Lisa hat vor beatvest in einer Privatbank gearbeitet, wo sie das Vermögen von ultra-high-net-worth Individuals betreut hat. Sie kennt sich mit jeder Anlageklasse aus und hat für jede Frage zum Thema Investieren eine Antwort parat. Lisa steht bei beatvest auch jederzeit gerne für Fragen zur Verfügung. Du kannst sie unter lisa@beatvest.com erreichen.

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