Basic Wissen

Steuern als Rentner: Mit diesen Abzügen musst du rechnen [+Beispiele]

Als Rentner musst du ab 2025 83,5 % deiner Rente versteuern, wobei der Grundfreibetrag von 12.084 Euro für Alleinstehende und 24.168 Euro für Verheiratete einen Großteil deines Einkommens steuerfrei hält. Durch Abzüge wie die Krankenversicherung (8,55 %) und die Pflegeversicherung (3,6 %) sowie steuerliche Vorteile wie den Werbungskostenpauschbetrag (120 Euro) und außergewöhnliche Belastungen kannst du deine Steuerlast deutlich senken.

Lerne investieren: designed für Anfänger:innen

Die weltbeste Methode, um Investieren zu lernen. Mit 3-minütigen Lernmodulen und exklusivem Expertenwissen. Es war noch nie so einfach.

Du denkst, im Ruhestand hat man mit Steuern nichts mehr zu tun? Leider nicht ganz! Auch als Rentner:in bleibt das Thema Steuern wichtig – und es kann schnell unübersichtlich werden. Welche Teile deiner Rente sind steuerpflichtig? Welche Abzüge kommen auf dich zu? Und wie wirkt sich das auf dein monatliches Budget aus?

Ab 2025 ändern sich die Regelungen zur Rentenbesteuerung, und es ist wichtig, dass du die wichtigsten Infos kennst. Egal, ob du schon Rente beziehst oder kurz davorstehst:

Mit diesem Ratgeber bist du bestens vorbereitet und kannst deine Finanzen entspannt im Griff behalten.

Steuern als Rentner: Mit diesen Abzügen musst du rechnen

Auch im Ruhestand bleibt das Thema Steuern und Abzüge ein fester Bestandteil deiner finanziellen Planung.

Vielleicht denkst du, dass deine Rente komplett steuerfrei ist, doch das stimmt in den meisten Fällen nicht. Ab 2025 wird der steuerpflichtige Anteil deiner Rente für Neurentner auf 83,5 % festgelegt – das heißt, ein Großteil deiner Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Zusätzlich werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt von deiner Bruttorente abgezogen, was deinen Netto-Betrag weiter reduziert.

Damit du einen Überblick bekommst, was tatsächlich von deiner Rente übrig bleibt, gehen wir hier Schritt für Schritt durch, welche Abzüge auf dich zukommen und wie du deine Steuerlast berechnen kannst.

Dein steuerpflichtiger Rentenanteil: Wie viel bleibt steuerfrei?

Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente hängt davon ab, wann du in den Ruhestand gehst. Ab 2025 liegt dieser Anteil für alle Neurentner bei 83,5 %, während nur noch 16,5 % steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Betrag wird einmalig im ersten Rentenjahr festgelegt und bleibt für die gesamte Dauer deiner Rente unverändert – auch wenn deine Rente später durch Erhöhungen steigt.

Beispiel:

Stell dir vor, du bekommst eine Bruttorente von 2.000 Euro pro Monat:

  • Deine Jahresbruttorente beträgt 2.000 Euro × 12 = 24.000 Euro.
  • Der steuerpflichtige Anteil liegt bei 83,5 %, also 24.000 Euro × 83,5 % = 20.040 Euro.
  • Der steuerfreie Anteil beträgt 16,5 %, also 24.000 Euro × 16,5 % = 3.960 Euro.

Von den 24.000 Euro Jahresrente werden also 20.040 Euro in deine Steuerberechnung einfließen.

Der Grundfreibetrag: Ab wann zahlst du Steuern?

Zum Glück gibt es den Grundfreibetrag, der dafür sorgt, dass ein Teil deines Einkommens steuerfrei bleibt.

Ab 2025 beträgt dieser:

  • 12.084 Euro für Alleinstehende
  • 24.168 Euro für Verheiratete

Solange dein zu versteuerndes Einkommen unter diesem Freibetrag liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Überschreitest du den Freibetrag, wird der Betrag, der darüber hinausgeht, besteuert.

Beispiel:

Angenommen, dein steuerpflichtiges Einkommen beträgt 20.040 Euro (aus dem Beispiel oben).

  • Der Grundfreibetrag von 12.084 Euro wird abgezogen: 20.040 Euro – 12.084 Euro = 7.956 Euro.
  • Die 7.956 Euro gelten als dein zu versteuerndes Einkommen.

Wie viel Steuer du darauf zahlst, hängt von deinem Steuersatz ab.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Was wird abgezogen?

Neben der Einkommensteuer musst du auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das Besondere: Als Rentner teilst du dir den Beitrag zur Krankenversicherung mit der Deutschen Rentenversicherung. Das bedeutet, du zahlst nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, während der andere Teil von der Rentenversicherung übernommen wird.

Aktuelle Beitragssätze 2025:
  • Krankenversicherung: 8,55 % deines Bruttobetrags (inkl. Zusatzbeitrag)
  • Pflegeversicherung: 3,6 % deines Bruttobetrags

Beispiel:

Du bekommst eine Bruttorente von 1.500 Euro:

  • Krankenversicherung: 1.500 Euro × 8,55 % = 128,25 Euro
  • Pflegeversicherung: 1.500 Euro × 3,6 % = 54 Euro
  • Gesamte Abzüge: 182,25 Euro

Diese Abzüge werden jeden Monat direkt von deiner Rente abgezogen, bevor sie dir ausgezahlt wird.

Beispiele: So viel Steuern musst du auf deine Rente zahlen

Auch im Ruhestand kommst du um Steuern und Abzüge nicht ganz herum.

Ab 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil deiner Rente auf 83,5 %, das bedeutet: Ein großer Teil deiner Bruttorente wird steuerlich berücksichtigt. Doch keine Sorge: Mit dem Grundfreibetrag bleiben dir immerhin 12.084 Euro pro Jahr (für Alleinstehende) steuerfrei. Wenn du verheiratet bist, verdoppelt sich dieser Betrag sogar auf 24.168 Euro.

Zusätzlich dazu werden Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von deiner Bruttorente abgezogen, bevor dir dein Geld ausgezahlt wird. Je höher deine Rente, desto höher fallen auch diese Abzüge aus. Damit du genau weißt, was auf dich zukommt, werfen wir einen Blick auf konkrete Rentenhöhen.

Hier erfährst du, was von 1.300 €, 1.500 €, 2.000 €, 2.500 € und 3.000 € Bruttorente übrig bleibt – und wie du deine Netto-Rente berechnen kannst. Los geht’s! 😊

1.500 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du zahlen?

Mit einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro liegst du etwas über dem deutschen Durchschnitt. Doch wie viel bleibt dir netto übrig? Es hängt davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist und wie viel du für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst.

  • Monatliche Bruttorente: 1.500 €
  • Jährliche Bruttorente: 1.500 € × 12 = 18.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 18.000 € × 83,5 % = 15.030 €
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 15.030 € – 12.084 € = 2.946 €
  • Einkommensteuer (ca. 14 %): 2.946 € × 14 % ≈ 413 € jährlich
  • Monatliche Steuer: 413 € ÷ 12 ≈ 34 €

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung (8,55 %): 1.500 € × 8,55 % = 128,25 €
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 1.500 € × 3,6 % = 54 €
  • Gesamte Beiträge: 128,25 € + 54 € = 182,25 €

Monatliche Netto-Rente:
1.500 € – 182,25 € – 34 € ≈ 1.283,75 €

1.300 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du zahlen?

Wenn du 1.300 Euro Bruttorente erhältst, bist du zwar knapp über der Steuerfreigrenze, musst aber nur wenig Einkommensteuer zahlen. Trotzdem fallen die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung ins Gewicht, da diese immer von deinem Bruttobetrag berechnet werden.

  • Monatliche Bruttorente: 1.300 €
  • Jährliche Bruttorente: 1.300 € × 12 = 15.600 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 15.600 € × 83,5 % = 13.026 €
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 13.026 € – 12.084 € = 942 €
  • Einkommensteuer (ca. 14 %): 942 € × 14 % ≈ 132 € jährlich
  • Monatliche Steuer: 132 € ÷ 12 ≈ 11 €

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung (8,55 %): 1.300 € × 8,55 % = 111,15 €
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 1.300 € × 3,6 % = 46,80 €
  • Gesamte Beiträge: 111,15 € + 46,80 € = 157,95 €

Monatliche Netto-Rente:
1.300 € – 157,95 € – 11 € ≈ 1.131,05 €

2.000 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du zahlen?

Wenn du 2.000 Euro Bruttorente pro Monat beziehst, liegst du deutlich über dem Grundfreibetrag. Das bedeutet, ein größerer Anteil deiner Rente wird besteuert, und die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung machen sich stärker bemerkbar.

  • Monatliche Bruttorente: 2.000 €
  • Jährliche Bruttorente: 2.000 € × 12 = 24.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 24.000 € × 83,5 % = 20.040 €
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 20.040 € – 12.084 € = 7.956 €
  • Einkommensteuer (ca. 15 %): 7.956 € × 15 % ≈ 1.193 € jährlich
  • Monatliche Steuer: 1.193 € ÷ 12 ≈ 99 €

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung (8,55 %): 2.000 € × 8,55 % = 171 €
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 2.000 € × 3,6 % = 72 €
  • Gesamte Beiträge: 171 € + 72 € = 243 €

Monatliche Netto-Rente:
2.000 € – 243 € – 99 € ≈ 1.658 €

2.500 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du zahlen?

Mit 2.500 Euro Bruttorente wird deine Steuerlast spürbar. Auch die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung steigen, was deine Netto-Rente entsprechend reduziert.

  • Monatliche Bruttorente: 2.500 €
  • Jährliche Bruttorente: 2.500 € × 12 = 30.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 30.000 € × 83,5 % = 25.050 €
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 25.050 € – 12.084 € = 12.966 €
  • Einkommensteuer (ca. 18 %): 12.966 € × 18 % ≈ 2.334 € jährlich
  • Monatliche Steuer: 2.334 € ÷ 12 ≈ 195 €

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung (8,55 %): 2.500 € × 8,55 % = 213,75 €
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 2.500 € × 3,6 % = 90 €
  • Gesamte Beiträge: 213,75 € + 90 € = 303,75 €

Monatliche Netto-Rente:
2.500 € – 303,75 € – 195 € ≈ 2.001,25 €

3.000 Euro Rente: Wie viel Steuern musst du zahlen?

Mit 3.000 Euro Bruttorente hast du eine komfortable Rente, aber auch die Abzüge machen sich hier besonders bemerkbar. Ein größerer Teil deiner Rente geht für Steuern und Versicherungsbeiträge drauf.

  • Monatliche Bruttorente: 3.000 €
  • Jährliche Bruttorente: 3.000 € × 12 = 36.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil (83,5 %): 36.000 € × 83,5 % = 30.060 €
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 30.060 € – 12.084 € = 17.976 €
  • Einkommensteuer (ca. 20 %): 17.976 € × 20 % ≈ 3.595 € jährlich
  • Monatliche Steuer: 3.595 € ÷ 12 ≈ 300 €

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung (8,55 %): 3.000 € × 8,55 % = 256,50 €
  • Pflegeversicherung (3,6 %): 3.000 € × 3,6 % = 108 €
  • Gesamte Beiträge: 256,50 € + 108 € = 364,50 €

Monatliche Netto-Rente:
3.000 € – 364,50 € – 300 € ≈ 2.335,50 €

Wie viel dir von deiner Bruttorente tatsächlich übrig bleibt, hängt stark von Steuern und Abzügen ab. Mit einem steuerpflichtigen Anteil von 83,5 % und den festen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du mit deutlichen Abzügen rechnen. Trotzdem bleibt dir mit einem klaren Überblick über deine Finanzen genug Spielraum, um deinen Ruhestand zu genießen.

Steuern sparen als Rentner: So behältst du mehr von deiner Rente

Auch als Rentner kannst du einiges tun, um deine Steuerlast zu senken und mehr von deiner Rente zu behalten.

Das ist besonders wichtig, denn ab 2025 wird ein großer Teil deiner Rente steuerpflichtig – genau 83,5 %. Doch keine Sorge: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie du clever sparen kannst, von der Nutzung von Freibeträgen bis hin zu Abzügen für bestimmte Ausgaben. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du deine Steuerlast minimierst – mit vielen Beispielen, die zeigen, wie viel dir tatsächlich übrig bleibt.

Grundfreibetrag nutzen: Dein Steuerfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist deine erste Verteidigungslinie gegen Steuern. Bis zu diesem Betrag bleibt dein Einkommen komplett steuerfrei. Ab 2025 liegt er bei:

  • 12.084 Euro pro Jahr für Alleinstehende
  • 24.168 Euro pro Jahr für Verheiratete

Das bedeutet: Solange dein steuerpflichtiges Einkommen unterhalb dieser Grenze bleibt, zahlst du keinen Cent Einkommensteuer. Doch Achtung: Steuerpflichtig ist nicht deine gesamte Rente, sondern nur der Anteil, der nach Abzug des steuerfreien Betrags (16,5 %) übrig bleibt.

Beispiel 1:

Du erhältst eine Bruttorente von 1.300 Euro pro Monat:

  • Jahresbruttorente: 1.300 € × 12 = 15.600 €
  • Steuerpflichtiger Anteil: 15.600 € × 83,5 % = 13.026 €
  • Abzüglich Grundfreibetrag (12.084 €): 942 € bleiben zu versteuern.
  • Steuer (14 %): 942 € × 14 % ≈ 132 € jährlich, also etwa 11 € pro Monat.

Durch den Grundfreibetrag bleibt der Großteil deiner Rente steuerfrei – ein enormer Vorteil!

Werbungskostenpauschale: Pauschal sparen ohne Belege

Auch Rentner dürfen eine Werbungskostenpauschale geltend machen, die 2025 bei 120 Euro pro Jahr liegt. Das bedeutet, dass dieser Betrag automatisch von deinem Einkommen abgezogen wird, ohne dass du dafür Belege vorlegen musst.

Beispiel 2:

Hast du ein zu versteuerndes Einkommen von 1.000 Euro, reduziert die Werbungskostenpauschale dieses Einkommen auf 880 Euro, was deine Steuerlast senkt. Wenn du jedoch tatsächlich höhere Werbungskosten hast, wie z. B. Fahrtkosten oder Arbeitsmittel, kannst du auch diese absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sparen durch Hilfe im Haushalt

Viele Rentner nutzen Hilfe im Haushalt – ob bei der Reinigung, Gartenarbeit oder Pflege. Die gute Nachricht: Bis zu 20 % der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du direkt von deiner Steuer abziehen.

Beispiel 3:

Du zahlst eine Haushaltshilfe, die dich im Monat 200 Euro kostet:

  • Jahreskosten: 200 € × 12 = 2.400 €
  • Steuerlicher Abzug (20 %): 2.400 € × 20 % = 480 €

Diese 480 Euro werden direkt von deiner Steuerschuld abgezogen – das macht einen spürbaren Unterschied!

Handwerkerleistungen: Reparaturen clever absetzen

Auch Ausgaben für Handwerker, z. B. für Renovierungen oder Reparaturen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hier sind bis zu 1.200 Euro pro Jahr absetzbar – ebenfalls 20 % der Arbeitskosten.

Beispiel 4:

Du lässt dein Dach reparieren, und die Arbeitskosten betragen 5.000 Euro:

  • Steuerlicher Abzug (20 %): 5.000 € × 20 % = 1.000 €

Das bedeutet, dass du von deiner Steuerschuld 1.000 Euro direkt abziehen kannst. Wichtig: Nur die Arbeitskosten zählen, Materialkosten nicht.

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten absetzen

Hohe Ausgaben für Gesundheit oder Pflege können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu gehören:

  • Zuzahlungen zu Medikamenten
  • Therapien oder Reha-Maßnahmen
  • Pflegekosten

Die Höhe des steuerlichen Vorteils hängt von deinem Einkommen ab, da eine zumutbare Belastung berücksichtigt wird. Alles, was darüber liegt, kannst du absetzen.

Beispiel 5:

Du hattest im Jahr 3.000 Euro Krankheitskosten und ein Einkommen von 20.000 Euro:

  • Zumutbare Belastung (bei 7 %): 20.000 € × 7 % = 1.400 €
  • Absetzbarer Betrag: 3.000 € – 1.400 € = 1.600 €

Diese 1.600 Euro senken dein zu versteuerndes Einkommen.

Ehegattensplitting: Steuervorteil für Paare

Als verheiratetes Rentnerpaar kannst du vom Ehegattensplitting profitieren. Dabei werden eure Renten zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Das senkt den Steuersatz, besonders wenn ein Partner deutlich mehr Rente erhält als der andere.

Beispiel 6:
  • Deine Rente: 2.500 € pro Monat
  • Rente deines Partners: 1.000 € pro Monat
  • Zusammen: 3.500 € × 12 = 42.000 € Jahresrente
  • Geteilt durch zwei: 21.000 € pro Person

Durch diese Aufteilung zahlst du weniger Steuern, als wenn jede Rente einzeln versteuert würde.

Kapitalerträge steuerfrei nutzen: Freistellungsauftrag stellen

Falls du neben der Rente Kapitalerträge, z. B. aus Aktien oder Sparbüchern, hast, kannst du bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Bei Verheirateten liegt der Freibetrag sogar bei 1.602 Euro. Dazu musst du nur einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einreichen.

Beispiel 7:

Du hast Aktien, die dir im Jahr 600 Euro Dividenden einbringen. Mit einem Freistellungsauftrag zahlst du darauf keine Kapitalertragsteuer – die kompletten 600 Euro bleiben steuerfrei.

Minijobs: Steuerfreie Nebeneinkünfte

Auch als Rentner darfst du dir mit einem Minijob etwas dazuverdienen. Bis zu 520 Euro monatlich sind komplett steuerfrei und wirken sich nicht auf deine Rente aus.

Beispiel 8:

Du arbeitest zweimal die Woche als Aushilfe und verdienst 500 Euro pro Monat:

  • Jahresverdienst: 500 € × 12 = 6.000 Euro
  • Steuer: 0 Euro

Dieses Geld kannst du komplett behalten, ohne zusätzliche Abzüge.

Steuererklärung nicht vergessen: Fristen beachten

Die Steuererklärung für 2025 musst du bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wenn du Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch nimmst, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027. Es lohnt sich, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, um deine Abzüge geltend zu machen.

Auch im Ruhestand kannst du aktiv Steuern sparen – durch Freibeträge, Abzüge und clevere Nutzung steuerfreier Einnahmen. Egal, ob es um haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen oder Kapitalerträge geht: Mit der richtigen Planung behältst du mehr von deiner Rente und kannst deinen Lebensabend finanziell entspannter genießen.

Fazit: So viel netto bleibt dir von deiner Rente

Deine Netto-Rente hängt von vielen Faktoren ab – von der Höhe deiner Bruttorente über Steuern bis hin zu den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung.

Besonders wichtig: Ab 2025 wird 83,5 % deiner Rente steuerpflichtig, aber der Grundfreibetrag von 12.084 Euro (bzw. 24.168 Euro für Verheiratete) schützt einen Großteil deiner Einkünfte vor der Steuer.

Die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls nicht zu unterschätzen, belaufen sich aber im Vergleich zu deinem Einkommen auf moderate 8,55 % für die Krankenversicherung und 3,6 % für die Pflegeversicherung. Mit cleverer Steuerplanung kannst du zusätzliche Vorteile nutzen, wie etwa haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder die Werbungskostenpauschale.

Ein Beispiel:

Nehmen wir eine Rente von 2.000 Euro monatlich:

  • Nach Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 243 Euro) und Steuern (ca. 99 Euro) bleibt dir etwa 1.658 Euro netto.

Das Wichtigste ist, dass du frühzeitig planst, um alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. So kannst du sicherstellen, dass dir möglichst viel von deiner Rente bleibt – für einen entspannten und finanziell abgesicherten Ruhestand.

Jetzt investieren lernen

Jetzt downloaden und mit 3-minütigen Lernmodulen, Expertenwissen und all-inclusive Investieren loslegen.

FAQ

Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Welche Abzüge gibt es bei der Rente?
Was bleibt mir netto von meiner Rente?
Wie kann ich Steuern auf meine Rente sparen?
Muss ich eine Steuererklärung als Rentner abgeben?
Was ist der Rentenfreibetrag?
Können auch Minijobs im Ruhestand steuerfrei sein?
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Autorenbox

Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

Ähnliche Beiträge