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Wann ist die Erbschaftssteuer fällig? Das solltest du wissen

Die Erbschaftssteuer wird mit dem Tod steuerlich relevant, aber erst mit dem Steuerbescheid wirklich fällig. Dann bleiben exakt 30 Tage zur Zahlung – keine Ausreden, kein Spielraum. Wer rechtzeitig plant und liquide ist, bleibt entspannt.

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Erben klingt im ersten Moment nach Vermögenszuwachs.

Doch mit dem Nachlass kommt auch die Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Erbschaftssteuer. Wer geerbt hat, sollte genau wissen, wann der Staat seinen Anteil fordert – und wie viel Zeit bleibt, um liquide Mittel zu organisieren. In diesem Artikel erfährst du, wie die Fälligkeit der Erbschaftssteuer in Deutschland geregelt ist, welche Fristen gelten, welche Ausnahmen es gibt – und wie du mögliche Stolperfallen vermeidest.

Die Erbschaftssteuer entsteht mit dem Tod

Der entscheidende Zeitpunkt für die Entstehung der Erbschaftssteuer ist der Tod des Erblassers.

Juristisch ausgedrückt: Die Steuerpflicht entsteht mit dem Erwerb "von Todes wegen". Das ist in § 9 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) geregelt. Damit spielt es keine Rolle, ob der Erbe zum Zeitpunkt des Todes überhaupt weiß, dass er geerbt hat – oder ob er das Erbe schon angenommen hat.

Auch aufschiebende Bedingungen (zum Beispiel bei einem Nießbrauch oder bei gestaffeltem Erbzugang) ändern nichts an dieser grundsätzlichen Entstehung der Steuerpflicht. Die Ausnahme: Bei aufschiebend bedingten Rechten entsteht die Steuer erst mit dem Eintritt der Bedingung.

Die Fälligkeit tritt erst mit dem Steuerbescheid ein

Dass die Steuer mit dem Tod des Erblassers entsteht, bedeutet nicht, dass sie auch direkt gezahlt werden muss. Die Fälligkeit ergibt sich aus § 21 ErbStG und ist an die Bekanntgabe des Steuerbescheids gebunden. Erst wenn das Finanzamt die Steuer festgesetzt hat und den entsprechenden Bescheid zugestellt hat, beginnt die Zahlungsfrist. Diese beträgt einen Monat ab dem Tag der Bekanntgabe.

Für Erben bedeutet das: Zwischen Todestag und Fälligkeit liegen in der Regel mehrere Monate – aber auch zahlreiche Pflichten, die nicht ignoriert werden dürfen.

Diese Fristen solltest du als Erbe kennen

Wer erbt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch bürokratische Aufgaben. Die zentralen Fristen im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer lauten:

  • Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG): Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall muss der Erwerb dem Finanzamt angezeigt werden.
  • Abgabe der Steuererklärung (§ 31 ErbStG): Nach Aufforderung durch das Finanzamt muss innerhalb eines Monats eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht werden.
  • Zahlungsfrist (§ 254 AO): Ab Bekanntgabe des Steuerbescheids bleiben 30 Tage, um die fällige Steuer zu begleichen.

Diese Fristen gelten bundesweit einheitlich – auch in Bayern und Hessen, wo häufig Sonderregelungen diskutiert werden, finden sich in diesem Fall keine abweichenden Vorschriften.

Vorgang Frist Rechtsgrundlage
Anzeigepflicht des Erben 3 Monate ab Kenntnis § 30 ErbStG
Abgabe der Steuererklärung 1 Monat nach Aufforderung § 31 ErbStG
Zahlungsfrist nach Bescheid 1 Monat ab Bekanntgabe § 254 AO

Sonderfälle: In diesen Fällen bleibt dir mehr Zeit

Nicht jede Erbschaft lässt sich kurzfristig in Geld umwandeln.

Wer beispielsweise eine Immobilie oder ein Unternehmen erbt, kann die Steuer unter Umständen nicht aus dem Stand zahlen. Dafür hat der Gesetzgeber mit § 28 ErbStG die Möglichkeit zur Stundung vorgesehen.

Das Finanzamt kann eine Stundung gewähren, wenn:

  • die sofortige Zahlung eine unzumutbare Härte wäre,
  • Immobilien veräußert werden müssen, was Zeit kostet,
  • Betriebsvermögen betroffen ist und Arbeitsplätze gefährdet wären.

Gerade bei Immobilien ist eine Stundung von bis zu zehn Jahren möglich. Allerdings: Stundungen sind nicht zinsfrei. Das Finanzamt kann Zinsen von 0,5 Prozent pro Monat verlangen – was einer jährlichen Belastung von rund 6 Prozent entspricht.

Beispiel: So läuft eine Erbschaft ab

Um die Fälligkeit der Erbschaftssteuer greifbarer zu machen, lohnt sich der Blick auf ein konkretes Fallbeispiel. Es zeigt nicht nur die wichtigsten Fristen, sondern auch typische Herausforderungen – von der Anzeigepflicht über die Steuererklärung bis hin zu Stundungsanträgen.

Der Fall: Drei Erben, ein Nachlass, viele Fragezeichen

Am 1. April 2025 verstirbt Herr M., ein verwitweter Unternehmer aus Rheinland-Pfalz. Er hinterlässt drei Kinder, die jeweils zu einem Drittel erben sollen. Der Nachlass ist alles andere als trivial:

  • Ein Bankguthaben von rund 200.000 Euro
  • Ein vermietetes Mehrfamilienhaus im Schätzwert von 800.000 Euro
  • Ein stillgelegter, aber noch bewerteter Betrieb mit Anlagevermögen in Höhe von 500.000 Euro
  • Keine Schulden, aber auch keine unmittelbare Liquidität, um eine hohe Erbschaftssteuer sofort begleichen zu können

Phase 1: Der Erbfall wird angezeigt

Schon kurz nach dem Tod – am 15. April 2025 – zeigen die Erben den Erbfall gemeinsam dem zuständigen Finanzamt an. Damit erfüllen sie ihre gesetzliche Anzeigepflicht innerhalb der vorgeschriebenen drei Monate nach Kenntnis vom Erbfall. Die Erben haben sich zuvor abgesprochen und einen Notar hinzugezogen, um eine reibungslose Kommunikation mit der Behörde sicherzustellen.

Phase 2: Die Finanzverwaltung fordert die Steuererklärung an

Am 1. Juni 2025 versendet das Finanzamt eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Es gibt ab diesem Zeitpunkt nur einen Monat Frist, um alle relevanten Unterlagen beizubringen. Die Erben beauftragen eine Steuerkanzlei, da der Nachlass nicht nur Immobilienwerte, sondern auch betriebliche Vermögenswerte enthält – ein potenziell haftungsträchtiges Thema.

Phase 3: Einreichung der Erbschaftssteuererklärung

Am 1. Juli 2025 wird die vollständige Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht – mitsamt Bewertungsgutachten für die Immobilie, einer Aufstellung über das Betriebsvermögen und Nachweisen über das Bankguthaben. Auch Anträge auf Steuerbefreiung für bestimmte Betriebswerte gemäß § 13a ErbStG werden vorbereitet. Zusätzlich wird ein formloser Antrag auf Stundung der Steuer für den Immobilienanteil eingereicht – mit der Begründung, dass die Vermietung zunächst fortgeführt werden soll und ein sofortiger Verkauf wirtschaftlich unklug wäre.

Phase 4: Der Steuerbescheid trifft ein

Am 15. September 2025 erhalten die Erben den offiziellen Steuerbescheid. Die festgesetzte Erbschaftssteuer beläuft sich auf rund 195.000 Euro, aufgeteilt auf die drei Erben. Aufgrund des bereits eingereichten Stundungsantrags wird nur ein Teil sofort fällig – konkret der auf das Barvermögen entfallende Steueranteil. Die restliche Summe, insbesondere der auf das Mehrfamilienhaus bezogene Anteil, wird vom Finanzamt gestundet – vorerst für fünf Jahre, mit der Option auf Verlängerung.

Die Zahlungsfrist läuft bis zum 15. Oktober 2025. Die Erben begleichen den ersten Teil aus dem Nachlasskonto. Für den gestundeten Teil werden monatliche Zinsen in Höhe von 0,5 % auf die Restschuld fällig – eine zusätzliche Belastung, die sich mit der Zeit summiert.

Phase 5: Die Stundung läuft aus – und was dann?

Die Stundung des auf die Immobilie entfallenden Steueranteils läuft gemäß Bewilligung bis zum 15. September 2030. Während dieser Zeit bleibt die Immobilie im Besitz der Erbengemeinschaft, wird weiter vermietet und generiert Mieteinnahmen. Allerdings sind sich die Erben über die langfristige Nutzung uneins.

Drei Monate vor Fristende müssen sie sich entscheiden: Verkauf und Tilgung der Restschuld oder eine Verlängerung der Stundung beantragen. Da die Immobilienpreise inzwischen deutlich gestiegen sind, entschließen sich die Erben für den Verkauf. Der Erlös ermöglicht die vollständige Tilgung der gestundeten Steuerschuld inklusive der angelaufenen Zinsen.

Insgesamt zieht sich der steuerliche Prozess über mehr als fünf Jahre. Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Fallbeispiel:

  • Auch wenn die Steuer mit dem Todesfall entsteht, ist Zeit kein Freifahrtschein. Fristen beginnen unmittelbar nach Kenntnis des Erbfalls.
  • Frühzeitige Kommunikation mit dem Finanzamt und professionelle Beratung sind bei komplexen Nachlässen unerlässlich.
  • Eine Stundung kann finanziellen Spielraum schaffen – ist aber keine Dauerlösung. Die anfallenden Zinsen summieren sich schnell.
  • Ohne klare Regelung unter den Erben kann selbst ein „wertvoller“ Nachlass zur Belastung werden – steuerlich wie emotional.

Stundungsmöglichkeiten: Wenn Zahlen (noch) nicht möglich ist

Nicht jeder Erbfall lässt sich mit einem Griff aufs Sparkonto regeln. Besonders bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder anderen illiquiden Vermögenswerten stellt sich oft die Frage: Wie soll die Erbschaftssteuer bezahlt werden, wenn das Vermögen nicht sofort verfügbar ist? Für solche Fälle sieht das Gesetz mit § 28 ErbStG eine Lösung vor – die Stundung der Steuer.

Wann das Finanzamt stunden darf – und wann nicht

Die Entscheidung über eine Stundung liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Der Gesetzgeber hat allerdings klare Kriterien festgelegt, bei denen eine Stundung in Betracht kommt:

  1. Unbillige Härte: Wenn die sofortige Zahlung der Steuer für den Erben wirtschaftlich nicht zumutbar ist – etwa weil keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, ohne dass der Nachlass verwertet werden kann.
  2. Immobilien im Nachlass: Befindet sich Grundbesitz im Nachlass, dessen Verkauf zeitaufwändig oder mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre, kann eine Stundung über mehrere Jahre gerechtfertigt sein. Besonders dann, wenn die Immobilie vermietet ist und regelmäßige Einnahmen erzielt, die perspektivisch zur Tilgung genutzt werden sollen.
  3. Betriebsvermögen und Arbeitsplätze: Enthält der Nachlass Unternehmensanteile oder Betriebsvermögen, deren Veräußerung Arbeitsplätze gefährden würde, ist eine Stundung ebenfalls möglich. Ziel ist hier, Substanzverluste und wirtschaftliche Schieflagen durch die Steuerzahlung zu vermeiden.

Laufzeit und Zinsen: Stundung ist kein zinsloser Kredit

Auch wenn eine Stundung kurzfristig entlastet, handelt es sich nicht um eine zinsfreie Schonfrist. Für den gestundeten Betrag kann das Finanzamt Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat verlangen – das entspricht einem effektiven Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. Diese Zinsen fallen unabhängig davon an, ob das Vermögen zwischenzeitlich Erträge abwirft oder nicht.

In der Praxis werden Stundungen für Immobilien häufig bis zu zehn Jahre gewährt, insbesondere wenn der Nachlass fortgeführt wird (etwa bei Vermietung) oder der Marktverkauf aus steuerlicher oder familiärer Sicht nicht sofort möglich ist.

Wann eine Stundung nicht hilft

Nicht jede fehlende Bereitschaft zur Zahlung ist automatisch ein Härtefall. Wer über ausreichende Mittel außerhalb des Nachlasses verfügt – etwa eigene Rücklagen oder liquide Mittel – kann zur sofortigen Zahlung herangezogen werden. Auch rein strategische Überlegungen, wie das Halten einer Immobilie in Erwartung steigender Preise, reichen allein nicht aus.

Fazit: Wan ist die Erbschaftssteuer fällig?

Die Erbschaftssteuer entsteht zwar rechtlich mit dem Tod des Erblassers, fällig wird sie aber erst mit dem Steuerbescheid des Finanzamts. Ab diesem Zeitpunkt bleiben dem Erben genau 30 Tage, um die festgesetzte Steuer zu begleichen. Diese Frist ist bundesweit einheitlich geregelt und lässt sich nur in Ausnahmefällen durch einen Stundungsantrag verlängern.

Wer erbt, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Eine strukturierte Fristenüberwachung, eine realistische Einschätzung der eigenen Liquidität und gegebenenfalls ein frühzeitig vorbereiteter Stundungsantrag können entscheidend sein, um finanzielle Engpässe oder Konflikte mit der Finanzbehörde zu vermeiden.

Besonders bei größeren Nachlässen mit Immobilien oder Unternehmensanteilen zeigt sich: Die eigentliche Herausforderung liegt nicht in der Rechtslage – sondern in der praktischen Umsetzung. Wer hier vorbereitet ist, kann sich nicht nur Ärger, sondern auch erhebliche Zusatzkosten ersparen.

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Sie ist Gründerin von beatvest. Als sie vor einigen Jahren zu Investieren begonnen hatte, fiel ihr persönlich das Problem der Finanzmärkte auf. Das Wissen ist wild verteilt und überwältigend. Man macht sich bei der Auswahl der richtigen Investmentprodukte sorgen und braucht lange bis man Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Doch so muss es nicht sein.

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