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Warum du unbedingt eine Steuererklärung machen solltest

‍Als Arbeitnehmer:in werden dir jeden Monat Steuern vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Einen Teil davon kannst du dir vom Staat zurückholen – mit einer Steuererklärung. Die ist gar nicht so schwierig, wie viele Leute behaupten. Insbesondere zu Beginn der Berufstätigkeit ist die Steuererklärung sogar oft in weniger als einer Stunde erledigt.

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Wie viel Einkommensteuer du letzten Endes bezahlen musst, ist gestaffelt und abhängig von der Höhe des Einkommens. 

Bei Arbeitnehmer:innen zieht der/die Arbeitgeber:in die Lohnsteuer automatisch jeden Monat vom Gehalt ab und leitet diese an das Finanzamt weiter. Kommen jedoch weitere Einnahmen zum Hauptverdienst hinzu (wie bspw. durch eine zusätzliche selbstständige Tätigkeit), liegen bestimmte Steuerklassenkombinationen oder andere Besonderheiten vor, kann die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend sein. Dann befürchtet der Staat nämlich, dass trotz gezahlter Lohnsteuer zu wenig Einkommensteuer abgeführt wurde. Die Abgabepflicht einer Steuererklärung für Arbeitnehmer:innen ist in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Außerdem muss eine Einkommensteuererklärung auch dann abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies trotzdem auf freiwilliger Basis tun. Insbesondere bei hohen Werbungskosten (wie bspw. hohen Kosten für berufliche Weiterbildungen), Sonderausgaben (wie bspw. hohen Kosten für die Kinderbetreuung) oder wenn sich die Steuerklasse durch eine Hochzeit oder ähnliches  geändert hat, rentiert sich die Steuererklärung durchaus. Das ist nicht viel Aufwand und lohnt sich oft – denn gerade Leute, die freiwillig abgeben, erhalten häufig Geld zurück!

Steuersparend wirken sich dabei zum Beispiel diese Ausgaben aus:

  • Fahrt zur Arbeit,
  • Arbeiten im Homeoffice (da gibt es eine Pauschale für jeden Tag),
  • Arbeitsmittel und Berufsbekleidung (Druckerpapier im Homeoffice, Laptop-Rucksack, Sicherheitsschuhe usw.),
  • Bewerbungskosten,
  • Gewerkschaftsbeiträge,
  • Spenden,
  • Zuzahlungen zu Medikamenten,
  • Handwerkerrechnungen,
  • Hausmeister:in, Schornsteinfeger:in und Treppenhausreinigung (auch wenn du das über die Nebenkostenabrechnung bezahlst, du musst nicht selbst Auftraggeber:in sein)
  • Und noch vieles mehr!

So gibst du die Steuererklärung ab

Die Steuererklärung kannst du auf Papier beim Finanzamt abgeben (per Post schicken oder in den Briefkasten werfen), oder online an das Finanzamt senden. Dafür gibt es das kostenlose Programm »ELSTER« von der Steuerverwaltung. »Elster« ist in diesem Zusammenhang die Abkürzung für ELektronischeSTeuerERklärung.

»ELSTER« ist dabei zunächst einmal das Tool zur Übermittlung. Vorher musst du erst alle Formulare ausfüllen. Auch dafür gibt es ein kostenloses Programm vom Finanzamt: »MeinELSTER«. Oder du benutzt eine Steuersoftware dafür. Die gibt es zu unterschiedlichen Preisen (ungefähr zwischen 5 Euro und 40 Euro) von verschiedenen Herstellern – unter anderem von Steuertipps. Außerdem sind in den vergangenen Jahren einige Apps auf den Markt gekommen, mit denen du die Steuererklärung mit dem Handy ausfüllen kannst, wie die Steuertipps App.

Um deine Steuererklärung mit ELSTER an das Finanzamt zu schicken (egal, ob du sie mit »MeinELSTER« erstellt hast, mit einer gekauften Software oder eine App), brauchst du ein ELSTER-Benutzerkonto und das ELSTER-Zertifikat. Das erhältst du so:

  • Gehe auf elster.de und dort auf »Benutzerkonto erstellen«.
  • Klicke auf »weiter«, bis du dich für ein Verfahren entscheiden kannst (Zertifikatsdatei, Personalausweis, Sicherheitsstick oder Signaturkarte). Wir empfehlen dir die kostenlose Zertifikatsdatei.
  • Gib im folgenden Registrierungsprozess deine Daten ein.
  • Du bekommst eine E-Mail und nach einigen Tagen einen Brief von deinem Finanzamt.
  • Melde dich erstmalig bei »MeinELSTER« an. Dabei wird dein vorläufiges Zertifikat durch das »richtige« Zertifikat ersetzt.
  • Du kannst deine Steuererklärung jetzt komplett papierlos mit Zertifikat versenden.

Diese Unterlagen brauchst du für eine Steuererklärung

Um die Formulare für die Steuererklärung ausfüllen zu können (egal, ob in einer App, mit einer Software oder auf Papier), musst du einige Unterlagen griffbereit haben. Die wichtigsten Dinge, die du gleich am Anfang deiner Steuererklärung brauchst, sind

  • deine Steuer-Identifikationsnummer (falls du keine Steuer-Identifikationsnummer bei deinen Unterlagen hast, dann frag am besten erst einmal deine Eltern, ob sie den Brief mit deiner Nummer vielleicht bei ihren Sachen abgelegt haben. Falls nicht, kannst du dir die Nummer kostenlos neu zuschicken lassen. Dafür gehst du auf diese Seite des Bundeszentralamts für Steuern: bzst.de),
  • deine Bankverbindung und
  • der Ausdruck deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (die kannst du auch per Elster abrufen, wenn du eine Software oder App benutzt. Die Daten werden dann automatisch in deine Steuererklärung übernommen).

Außerdem brauchst du diese Unterlagen:

Unterlagen rund um die Arbeit

  • Fahrtkosten von deiner Wohnung bis zu deinem Arbeitsplatz: Angabe der Entfernung, Anzahl der Arbeitstage, ggf. Übersicht zu Unfallkosten;
  • Anzahl der Tage, an denen du ggf. von zu Hause gearbeitet hast;
  • Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden;
  • Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Fachliteratur, Laptoptasche, Werkzeug) und Berufsbekleidung (z.B. Sicherheitsschuhe);
  • Kosten für die berufliche Nutzung des eigenen Computers und Nachweis/Übersicht über den Anteil der beruflichen Nutzung;
  • Nachweise/Übersicht über beruflich bedingte Telefonkosten (Einzelverbindungsnachweis) und Internetkosten;
  • Übersicht über Fortbildungskosten und Nachweise zu Gebühren, Fahrtkosten, Lernmaterialien usw. mit genauer Angabe zu Zeit, Ort und Art der Fortbildung;
  • Nachweise zu Bewerbungskosten (Kopien, Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto, Fahrtkosten usw.);
  • bei doppelter Haushaltsführung: Nachweise über Fahrtkosten, Familienheimfahrten, Kosten des Haushaltes am Arbeitsort usw.;
  • Aufstellung der Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug;
  • beruflich bedingter Anteil der Beiträge zu privaten Unfallversicherungen und Rechtsschutzversicherungen.

Unterlagen rund um Versicherungen

  • Beitragsnachweise zu privaten Rentenversicherungen;
  • Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente);
  • Beitragsnachweise zu Lebensversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen;
  • Bescheinigungen der Krankenkassen über die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung (nur wenn die Angaben nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen) – auch Bescheinigungen über Beitragserstattungen;
  • Beitragsnachweis zu Unfallversicherungen;
  • Beitragsnachweise zu Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht).

Weitere Unterlagen, die wichtig sein können

  • Belege zu Steuerberatungskosten (dazu gehören z.B. auch die Quittung für deine Steuer-Software oder -App);
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL-Bescheinigung);
  • Nachweise über Fehlzeiten wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft oder Krankheit; Leistungsbescheide und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen;
  • Nachweise über Arzt- und Krankenhauskosten;
  • Quittungen für Zuzahlungen bei Brillen;
  • Übersicht zu Zuzahlungen bei ärztlich verordneten Medikamenten (wenn du eine Kundenkarte deiner Apotheke hast, kannst du dir von der Apotheke eine Liste aller Medikamentenzahlungen des betreffenden Jahres ausdrucken lassen);
  • Rechnungen und Überweisungsnachweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – wenn du zur Miete wohnst, tauchen einige dieser Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf und dürfen in der Steuererklärung angegeben werden (z.B. Treppenhausreinigung, Winterdienst).

Die Belege und Bescheinigungen musst du nicht mit deiner Steuererklärung zusammen beim Finanzamt einreichen – aufheben solltest du sie aber schon, denn vielleicht will das Finanzamt sie sehen.

Beispiel Geldanlage: Wann sich trotz Abgeltungsteuer die Anlage KAP lohnt

Du interessierst dich fürs Investieren – da solltest du die Möglichkeit kennen, freiwillig die Anlage KAP mit der Steuererklärung abzugeben. Wir zeigen dir in diesem Abschnitt, wie du dadurch mit wenig Aufwand eine schöne Summe Geld sparen kannst.

Mit der pauschalen Abgeltungsteuer entfällt für viele Kapitalanleger:innen die Angabe ihrer Kapitalerträge in der Steuererklärung. In den meisten Fällen ist mit dem Steuerabzug in Höhe von 25 % auf die Erträge das Besteuerungsverfahren bereits abgeschlossen.

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, kannst du durch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP eine sogenannte »Günstigerprüfung« beim Finanzamt herbeiführen. Denn wenn dein Steuersatz niedriger ist als 25%, hast du mit der Abgeltungsteuer »zu viel« bezahlt und kannst dir Geld vom Finanzamt zurückholen.

Ein Beispiel macht es klar: Robin ist Single und hat 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 12.400 Euro. Darauf werden 230 Euro tarifliche Einkommensteuer fällig.

Daneben hat Robin 2.800 Euro Kapitaleinkünfte. Da diese den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen, behält die Bank 450 Euro Abgeltungsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab (2.800 Euro - 1.000 Euro = 1.800 Euro, davon 25% = 450 Euro).

Den Sparer-Pauschbetrag kennst du auch vielleicht unter dem Deckmantel des Steuerfreibetrags. Du kannst mit deinen Investitionen also bis zu 1.000 Euro steuerfreien Gewinn machen.

Gibt Robin die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung nicht an, entsteht eine Gesamtsteuerbelastung von 680 Euro (= 230 Euro tarifliche Einkommensteuer + 450 Euro Abgeltungsteuer).

Robin gibt eine Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlage KAP ab. Das Finanzamt führt nun eine Günstigerprüfung durch und stellt fest: Bei einer Versteuerung der Kapitaleinkünfte zum persönlichen Steuersatz fällt auf alle Einkünfte (Einnahmen + Kapitaleinkünfte) eine Gesamtsteuerbelastung von 566 Euro an. 

Robin spart also durch die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung 114 Euro (= 680 Euro - 566 Euro).

Du musst übrigens keine Angst haben, dass sich durch die Angabe der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung die Steuerbelastung auf diese Einkünfte erhöht: Bei der Festsetzung der Steuer wird immer der für dich günstigere Weg (Versteuerung der Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz oder Versteuerung der Kapitaleinkünfte mit 25% pauschaler Abgeltungsteuer) gewählt.

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FAQ

Wie viele Steuern zahle ich in Deutschland auf meine Gewinne?

Autorenbox

Maike Backhaus ist Redakteurin bei Steuertipps und beschäftigt sich dort hauptsächlich mit dem Thema Einkommensteuern. An ihrem Beruf mag sie vor allem, dass kein Tag ist, wie der andere, dass sich im Steuerrecht irgendwie immer etwas tut und dass sie von ihren Leser:innen oft Anregungen für neue Texte bekommt.

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