Wie viel Mutterschaftsgeld bekommst du eigentlich, wenn du vor der Geburt 2.000 Euro netto verdient hast?
Diese Frage ist super wichtig, damit du schon vor der Geburt weißt, mit welchem Einkommen du während der Mutterschutzzeit rechnen kannst.
Kurz gesagt: Es kommt darauf an, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Aber keine Sorge – ich erkläre dir hier ganz genau, wie viel Mutterschaftsgeld dir zusteht und was der Arbeitgeber noch drauflegt, damit du bestens vorbereitet bist.
Gesetzlich versichert? Dann kannst du durchatmen
Bist du gesetzlich krankenversichert, läuft das mit dem Mutterschaftsgeld relativ unkompliziert.
Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, also sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, bekommst du dein Nettogehalt nahezu vollständig ersetzt. Die Zahlung setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:
- Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dir maximal 13 Euro pro Kalendertag. Bei 30 Tagen im Monat macht das also 390 Euro.
- Arbeitgeberzuschuss: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Differenz zwischen diesen 390 Euro und deinem tatsächlichen Nettogehalt auszugleichen.
Wie viel Mutterschaftsgeld erhältst du bei 2.000 Euro netto?
Nehmen wir dein Nettogehalt von 2.000 Euro und schauen, wie viel du insgesamt während der Mutterschutzfristen bekommst.
Die Krankenkasse zahlt dir 13 Euro pro Tag, was bei 30 Tagen 390 Euro pro Monat ausmacht. Der Rest kommt vom Arbeitgeber. Das Ganze wird so berechnet:
- Dein durchschnittliches Nettogehalt wird über die letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ermittelt.
- Bei deinem konstanten Nettogehalt von 2.000 Euro sieht die Rechnung so aus:
- Nettogehalt der letzten drei Monate: 2.000 Euro × 3 = 6.000 Euro.
- Durchschnittliches kalendertägliches Nettogehalt: 6.000 Euro ÷ 90 Tage = 66,67 Euro pro Tag.
- Dein Arbeitgeber zahlt also: 66,67 Euro - 13 Euro (Anteil der Krankenkasse) = 53,67 Euro pro Tag.
- Monatlicher Arbeitgeberzuschuss: 53,67 Euro × 30 Tage = 1.610 Euro.
Unterm Strich heißt das, dass du während der Mutterschutzzeit wie gewohnt dein Nettogehalt von 2.000 Euro pro Monat bekommst, bestehend aus 390 Euro von der Krankenkasse und 1.610 Euro vom Arbeitgeber. Klingt erstmal solide, oder?
Hier geht's zu unserem Mutterschaftsgeld-Rechner.
Aber was ist, wenn du privat oder familienversichert bist?
Hier wird’s komplizierter – und leider auch schlechter für dich.
Wenn du privat versichert oder familienversichert bist, zahlt deine Krankenkasse nämlich nicht täglich diese 13 Euro. Stattdessen kommt vom Bundesamt für Soziale Sicherung eine Einmalzahlung von maximal 210 Euro für die gesamte Mutterschutzzeit.
Das ist ziemlich mager, wenn man sich die Dauer der Mutterschutzzeit vor Augen führt:
- 6 Wochen vor der Geburt.
- 8 Wochen nach der Geburt.
- Also insgesamt: 99 Tage Mutterschutz (6 Wochen + 8 Wochen + Entbindungstag).
Was bedeutet das konkret?
210 Euro für 99 Tage Mutterschutz? Das entspricht einem täglichen Satz von 2,12 Euro pro Tag. Und hier wird schnell klar, dass das hinten und vorne nicht reicht.
- Dein durchschnittliches tägliches Nettogehalt beträgt 66,67 Euro.
- Du bekommst 2,12 Euro pro Tag vom Bundesamt.
- Der Arbeitgeber zahlt also: 66,67 Euro - 2,12 Euro = 64,55 Euro pro Tag.
- Monatlicher Arbeitgeberzuschuss: 64,55 Euro × 30 Tage = 1.936,50 Euro.
- Gesamtes Mutterschaftsgeld mit Einmalzahlung: 1.936,50 Euro.
Finanzielle Lücke bei Privatversicherung oder Familienversicherung
Und hier kommt der Haken: Im Vergleich zu gesetzlich Versicherten fehlen dir monatlich rund 63,50 Euro, die du eben nicht bekommst, weil du nicht unter die gesetzliche Versicherung fällst.
Was in Zahlen erstmal wenig klingt, kann sich über die Monate doch unangenehm summieren. Besonders, wenn du zum Beispiel mit Mehrlingen schwanger bist oder dein Kind zu früh geboren wird und sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert. Dann wird diese finanzielle Lücke noch deutlicher spürbar.
Wann bekommst du das Mutterschaftsgeld?
Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, also:
- Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
- Acht Wochen nach der Geburt.
- In Sonderfällen (Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes) wird die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen verlängert.
Was passiert nach der Mutterschutzfrist?
Nach Ablauf der Mutterschutzfrist kannst du dich auf Elterngeld verlassen, wenn du das beantragst. Das beträgt in der Regel zwischen 65 und 100 Prozent deines bisherigen Einkommens. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Fazit: Gesetzlich versichert zu sein lohnt sich hier eindeutig
Wenn du gesetzlich versichert bist, läuft alles weitgehend entspannt.
Dein Nettogehalt von 2.000 Euro pro Monat bleibt dir während der gesamten Mutterschutzzeit erhalten. Der Arbeitgeber übernimmt den Großteil, die Krankenkasse steuert ihre 13 Euro pro Tag bei. Anders sieht es aus, wenn du privat oder familienversichert bist. Dann wird’s kniffliger, weil du nur die Einmalzahlung von 210 Euro für die komplette Mutterschutzzeit bekommst. In diesem Fall musst du entweder mit weniger auskommen oder dir vorab überlegen, ob du eventuell auf eine bessere Versicherungslösung umsteigst.
Am besten, du checkst deine Versicherungssituation so früh wie möglich und sprichst gegebenenfalls mit deiner Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber kann sinnvoll sein, wenn du wissen willst, wie genau der Zuschuss berechnet wird. Planung ist hier alles.